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   VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834   

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VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834 (https://dejure.org/2013,34020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.09.2013 - 10 CE 13.1834 (https://dejure.org/2013,34020)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. September 2013 - 10 CE 13.1834 (https://dejure.org/2013,34020)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Dadurch wird der Grundsatz bestätigt, dass die Anforderungen der §§ 24, 25 und 26 GlüStV ab Inkrafttreten anzuwenden sind (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 91).

    Im Hinblick auf das durch sämtliche vorliegenden Studien belegte, besonders hohe Suchtpotenzial bei Geldspielgeräten in Gastronomiebetrieben und vor allem in Spielhallen und das flächendeckende Angebot an Geldspielgeräten hat der Gesetzgeber gerade für den Bereich der Spielhallen Handlungsbedarf gesehen, um auch und gerade für diesen Bereich einen kohärenten Schutz vor Spielsucht zu schaffen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 30; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).

    Mit den in § 29 Abs. 4 GlüStV vorgesehenen Übergangsfristen hat der Gesetzgeber dem Vertrauens- und Bestandsschutzinteresse der Spielhallenbetreiber und ihren Erwartungen an die Amortisation getätigter Investitionen in Abwägung mit den in den §§ 24 und 25 GlüStV verfolgten Allgemeinwohlinteressen Rechnung getragen (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32; vgl. auch BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 95).

    Wenn der Gesetzgeber derartige Mitnahmeeffekte für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten der Neuregelung verhindern wollte (vgl. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 16/11995 S. 32), ist dies gerade im Hinblick auf den besonders wichtigen Gemeinwohlbelang des Schutzes der Bevölkerung vor den Gefahren der Spielsucht ein sachlich hinreichend begründeter Gesichtspunkt für die Wahl dieses Stichtags (BayVerfGH, E.v. 28.6. 2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 96).

    Davon geht allerdings der Bayerische Verfassungsgerichtshof (E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - juris Rn. 114) aus.

  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Dies kann zwar dann der Fall sein, wenn zu der öffentlich-rechtlichen Gewährung einer Rechtsposition (hier der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle) hinzukommt, dass diese Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruht (vgl. BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 62).

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber bei der Neuordnung eines Rechtsgebiets durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung individuelle Rechtspositionen umgestalten kann, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand eines erworbenen Rechts verdienen (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 65).

    Dabei ist er an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (BVerfG, B.v. 24.2.2010 a.a.O. Rn. 64).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Demgegenüber hat das Bundesverfassungsgericht hierüber noch nicht abschließend entschieden (vgl. B.v. 10.6.2009 a.a.O. Rn. 17).

    Hingegen sind objektive oder subjektive Berufswahlbeschränkungen nur zum Schutz überragender Gemeinwohlgüter zulässig (BVerfG, U.v. 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 u.a. - juris Rn. 165).

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Regelungen der Berufsausübung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, wenn sie durch hinreichende Gründe des gemeinen Wohls gerechtfertigt sind, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfG, U.v. 13.12.2000 -1 BvR 335/97 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Keine andere Beurteilung gebietet die (noch nicht veröffentlichte) Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2013 (8 C 46.12).
  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Um seine Ziele baldmöglichst umsetzen zu können, konnte der Gesetzgeber insbesondere im Hinblick auf den ihm bei der Ausgestaltung von Übergangsvorschriften zukommenden breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, B.v. 18.3.2013 - 1 BvR 2436/11 - juris Rn. 34) unter Berücksichtigung der berechtigten Bestandsschutzinteressen der Spielhallenbetreiber in rechtlich nicht zu beanstandender Weise eine Differenzierung der Übergangsfristen je nach dem für die einzelnen Spielhallenbetreiber bestehenden Vertrauensschutz vornehmen.
  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass schon mit der Einbringung eines Gesetzesentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ geplante Gesetzesänderungen öffentlich und ab diesem Zeitpunkt mögliche zukünftige Gesetzesänderungen allgemein vorhersehbar werden (BVerfG, B.v.10.10.2012 - 1 BvL 6/07 - Rn. 56).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Denn eine Enteignung im Rechtssinne liegt nur dann vor, wenn sie darauf gerichtet ist, konkrete Rechtspositionen, die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt sind, zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vollständig oder teilweise zu entziehen (BVerfG, B.v. 2.3.1999 -1 BvL 7/91 -juris Rn. 73).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Dem steht nicht entgegen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das schutzwürdige Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtsfolgenlage für die Betroffenen im Zeitpunkt des endgültigen Gesetzesbeschlusses über die Neuregelung entfällt, weshalb der Gesetzgeber deshalb berechtigt ist, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (BVerfG, B.v. 3.12.1997 - 2 BvR 882/97 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
    Allerdings unterfällt wohl nicht bereits die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. dazu BVerfG, E.v. 13.2.1964 -1 BvL 17/61 - juris Rn. 58; B.v. 10.6.2009 - 1 BvR 198/08 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Aus dem Umstand, dass der Betrieb der betreffenden Spielhallen erst nach Erteilung der Spielhallenerlaubnis legal war, ergibt sich nicht (so aber OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 M 124/13 -, Juris Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.12.2013 - 3 B 418/13 -, Juris Rn. 8; ebenso Bay. VGH, Beschlüsse vom 20.9.2013 - 10 CE 13.1834 -, Juris Rn. 20, und vom 22.10.2013 - 10 CE 13.2008 -, Juris Rn. 21), dass - insbesondere bauliche - Investitionen in die Spielhallen ebenfalls erst nach Erlaubniserteilung getätigt werden durften.

    Daher kann es auch nicht entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit Vorhaben zur Änderung des Glücksspielwesens bis zur Veröffentlichung des am 28. Oktober 2011 beschlossenen Entwurfs in Internetforen von Automatenverbänden oder in der Presse diskutiert wurden (so etwa auf der Internetseite von www.isa-guide.de, im Internetforum "lotteriespiele.com", a.A. dazu: Bay. VGH, Beschluss vom 30.9.2013 - 10 CE 13.1834 -, Juris Rn. 20; OVG LSA, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 M 124/13 -, Juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224

    Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen

    Da das Glücksspiel an Geldspielautomaten in Spielhallen ein durch Studien belegtes, besonders hohes Suchtpotenzial birgt, bereits ein suchtverstärkendes flächendeckendes Angebot an Geldspielgeräten besteht (vgl. LT-Drs. 16/11995 S. 30; BayVerfGH, E.v. 28.6.2013 - Vf. 10-VII-12 u.a. - NVwZ 2014, 141/145; BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1834 - Rn. 14) und die Eindämmung der Spielsucht einen überragend wichtigen Gemeinwohlbelang darstellt (vgl. BVerfG, U.v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276/304 f.), liegt eine gesetzgeberische Drucksituation vor, die ein Abstellen auf den Zeitpunkt bereits der politischen Entscheidung, nicht erst der legislativen Beschlussfassung rechtfertigt.

    Dabei ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Spielhallenbetreiber keinen Rechtsanspruch darauf hat, eine Spielhalle solange betreiben zu dürfen, bis die Investitionen amortisiert sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2013 - 10 CE 13.1834 - Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 3 B 418/13

    Einbeziehung von "Altspielhallen" in den glücksspielrechtlichen

    Denn erst mit der Erteilung der Erlaubnis hat der Gewerbetreibende eine Rechtsposition erlangt, die Vertrauensschutz auslösen kann (BayVGH, Beschl. v. 20. September 2013 - 10 CE 13.1834 -, juris Rn. 20; ähnlich VG Ansbach, Beschl. v. 19. August 2013 - AN 4 E 13.01180 u. a. -, juris Rn. 60; VG Saarbrücken, Beschl. v. 27. November 2013 - 1 L 1292/13 -, juris Rn. 36).

    Denn im Hinblick auf die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der betroffenen Spielhallenbetreiber in das Fortbestehen der bisherigen Rechtslage kommt dem an diesem Tag gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, mit dem sich 15 der 16 Bundesländer vor dessen Unterzeichnung am 15. Dezember 2011 auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben, entscheidende Bedeutung zu (BayVGH, Beschl. v. 30. September 2013 - 10 CE 13.1834 -, juris Rn. 17 ff. m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 A 10098/14

    Gewerbsmäßiger Betrieb einer Spielhalle - Einhaltung eines Mindestabstands zu

    Dass der Kläger Investitionen für eine noch nicht konzessionierte Spielhalle in dieser Betriebsstätte bereits vor dem 1. Juli 2012 im Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage vorgenommen hat, geschah auf eigenes Risiko (vgl. hierzu auch StGH BW, 1 VB 15/13, juris, Rn. 453; OVG LSA, 1 M 124/13, juris, Rn. 5; SächsOVG, 3 B 418/13, juris, Rn. 8; BayVGH, 10 CE 13.1834, juris, Rn. 20; 10 CE 13.2008, juris, Rn. 21).
  • VG Regensburg, 09.01.2014 - RN 5 K 13.1221

    Einjährige Übergangsfrist verfassungsgemäß; keine Anwendung der fünfjährigen

    Die nur einjährige Übergangsfrist ist zu Erreichung des Gesetzeszwecks, die Spielsucht durch eine Ausdünnung der Spielhallenkonzentration rasch zu bekämpfen, gerechtfertigt (vgl. BayVGH vom 30.9.2013, Az. 10 CE 13.1834 Rn. 14).
  • VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 5 K 127/13

    Lotterierecht

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Verfahren 8 B 718/14 (Beschluss vom 12.05.2015) die Gesetzgebungskompetenz des Landes Hessen für den Erlass des Spielhallengesetzes bejaht und dabei auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urteil vom 23.07.2013, Az.: 10 N 13.248) Bezug genommen (vgl. dazu auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 20.06.2014, Az.: 96/13; Staatsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014, Az.: 1 VB 15/13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.10.2014, Az.: 1 S 30.13; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.06.2014, Az.: 4 Bs 279/13; Bay. VGH, Beschluss vom 30.09.2013, Az.: 10 CE 13.1834).
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