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VGH Bayern, 24.09.2008 - 10 CS 08.2329 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Mindestwartezeit
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; AufenthG § 104 Abs. 2 S. 2; AuslG § 28; AufenthG § 9 a Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AufenthG § 9 c S. 1 Nr. 2; RL 2003/109/EG Art. 5 Abs. 1 Bst. a
D (A), Niederlassungserlaubnis, Altersversorgung, Rentenbeiträge, Studium, Aufenthaltsbewilligung, Übergangsregelung, Zuwanderungsgesetz, Altfälle, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, Lebensunterhalt, Daueraufenthaltsrichtlinie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 11 S 1198/10
Einkünftenachweis bei Ausländern erfasst auch Rentenanwartschaften
Wenn der Kläger aber in voraussichtlich rund einem Jahr über eine Rentenanwartschaft bei der Deutschen Rentenversicherung verfügt, so kann seine Altersversorgung zumindest als hinreichend gesichert gelten (im Ergebnis ebenso: Bay.VGH, Beschluss vom 24.09.2008 - 10 CS 08.2329 - juris Rn. 9).