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   VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436   

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VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2436 (https://dejure.org/2008,69203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2008 - 10 CS 08.2436 (https://dejure.org/2008,69203)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2008 - 10 CS 08.2436 (https://dejure.org/2008,69203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sportwetten; Internetwerbung; Untersagung; Verbandskompetenz; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VG Ansbach, 17.12.2008 - AN 4 S 08.02187

    Antrag auf Feststellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Zwar ist die in Ziffer 1 des Bescheides vom 10. Dezember 2008 verfügte Aufhebung der früheren (gemäß der Entscheidung des BayVGH vom 10.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, nicht vollziehbaren) Zwangsgeldandrohung Voraussetzung dafür, dass eine neue, sofort vollziehbare Zwangsgeldandrohung, wie in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides geschehen, erlassen werden konnte.

    Die Regierung von Mittelfranken hat in Ziffer 2 des streitgegenständlichen Bescheides vom 10. Dezember 2008 ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR für den Fall angedroht, dass die Antragstellerin nach dem 22. Dezember 2008 der Untersagungsanordnung in Ziffer 1 des Bescheides vom 25. Juni 2008 zuwiderhandelt, soweit dieser nach Maßgabe des Beschlusses des BayVGH vom 20. November 2008 (10 CS 08.2436) sofort vollziehbar ist.

    Das ergibt sich bereits aus der im Tenor von Ziffer 2 und in den Gründen des Bescheides vom 10. Dezember 2008 enthaltenen Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 2008 (10 CS 08.2436).

    Da dieses aber bereits Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 10 CS 08.2436 war, der die sofortige Vollziehbarkeit des Werbeverbots, soweit es sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern erstreckt, unanfechtbar bestätigt hat, ist die Vorschrift hier entsprechend anzuwenden, zumal die Einwendungen der Antragstellerseite im hier anhängigen Verfahren auch keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte enthalten.

  • VG Ansbach, 27.10.2009 - AN 4 S 09.01870

    Untersagung der Werbung für Glücksspiel (Sportwetten) im Internet im Freistaat

    1.2 Nach der Rechtsauffassung des Gerichts bestehen vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur die Beschlüsse des BayVGH vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2069, 10 CS 08.2399, 10 CS 08.2436; vom 5.3.2009, Az. 10 CS 08.3375; vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184/1185; siehe auch den Beschluss des VG Ansbach vom 18.8.2009, Az. AN 4 S 09.01413) auch keine rechtlichen Bedenken gegen die auf § 9 Abs. 1 Satz 2 GlüStV gestützte Anordnung, dass die Antragstellerin Werbung für öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV zu unterlassen hat, soweit diese Werbung vom Gebiet des Freistaates Bayern aus abrufbar ist.

    Das auf Bayern beschränkte Werbeverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz der Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (so offenbar auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, RdNr. 50 des amtlichen Entscheidungsumdrucks, BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, RdNr. 45).

    Nach den von der Antragstellerin genannten und gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 27.10.2009 - AN 4 S 09.01887

    Untersagung der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel (Sportwetten) im Internet im

    1.1 Nach der Rechtsauffassung des Gerichts, das insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgt (vgl. nur die Beschlüsse des BayVGH vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2069, 10 CS 08.2399, 10 CS 08.2436; vom 5.3.2009, Az. 10 CS 08.3375; vom 22.7.2009, Az. 10 CS 09.1184/1185; siehe auch den Beschluss des VG Ansbach vom 18.8.2009, Az. AN 4 S 09.01413), bestehen keine rechtlichen Bedenken gegen die Anordnung, dass die Antragstellerin Werbung für öffentliches Glücksspiel im Sinne des § 3 GlüStV zu unterlassen hat, soweit diese Werbung vom Gebiet des ... aus abrufbar ist.

    Das auf ... beschränkte Werbeverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (so offenbar auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399, vgl. RdNr. 50 des amtlichen Entscheidungsumdrucks und Beschluss vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436, RdNr. 45 des amtlichen Entscheidungsumdrucks).

    Nach den von der Antragstellerin genannten und auch gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Versorgung des sich außerhalb Deutschlands befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.; BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2010, Az. 10 CS 09.2672 und 2673 m.w.N.).

    Leistungsfähige Geolokalisationsprogramme vermögen mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern zu unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 19.5.2009, a.a.O.; Beschlüsse vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2436 und 10 CS 08.2399).

  • VG Ansbach, 12.08.2010 - AN 4 S 10.01552

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin, als ihr zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399, RdNr. 50 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks, sowie vom 20.11.2008, Az.: 10 Cs 08.2436, RdNr. 45 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks).

    Nach den auch von der Antragstellerin aufgeführten und gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 12.03.2010 - AN 4 S 09.01969

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf Bayern beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Antragstellerin (und deren Enkelunternehmen), als ihr (bzw. ihnen) zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399, RdNr. 50 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks, sowie vom 20.11.2008, Az.: 10 Cs 08.2436, RdNr. 45 des Amtlichen Entscheidungsumdrucks).

    Nach den auch von der Antragstellerin aufgeführten und gerichtsbekannten Gutachten können leistungsfähige Geolokalisationsprogramme mit 99 %iger Wahrscheinlichkeit den Standort des Nutzers zwischen den europäischen Ländern unterscheiden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.11.2008, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 09.12.2009 - AN 4 K 09.00570
    Im Gegenteil betont auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit, dass sich eine glücksspielrechtliche Untersagung wegen der Gefahr eines Ausweichens auf alternative Glücksspielangebote nicht auf das tatsächlich vorhandene Angebot beschränken muss (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399/10 CS 08.2436, jeweils in Juris).
  • VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07

    Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des

    Entgegen der Auffassung der Klägerin führt das auf das Bundesgebiet beschränkte Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot für Glücksspiele im Internet nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für die Adressaten des Verbots nach § 4 Abs. 4 GlüStV, weil diesen zur weiteren Erschließung eines im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Internet-Geolokalisation nach Nationalstaaten (Geolokalisationstechnologie) zur Verfügung steht (vgl. auch VGH München, Beschl. v. 20.11.2008, 10 CS 08.2399, Rn. 50, sowie vom 20.11.2008, 10 Cs 08.2436, Rn. 45, juris).
  • VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346

    Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet

    Rein obligatorische Verpflichtungen gegenüber Dritten im Privatrechtsverhältnis stehen der Befolgungspflicht nicht entgegen, weil sie die rechtliche Verfügungsmacht über den Internetauftritt nicht berühren (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 20.11.2008, Az. 10 CS 08.2399/10 CS 08.2436, Juris).
  • VG Ansbach, 26.04.2011 - AN 4 S 10.01972

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Das auf ... beschränkte Veranstaltungs-und Vermittlungsverbot führt jedoch insoweit nicht zu unverhältnismäßigen Folgen für den Antragsteller, als ihm zur weiteren Erschließung dieses im Ausland befindlichen Nutzerkreises jedenfalls der Einsatz von Geolokalisationstechnologie zur Verfügung steht (vgl. auch BayVGH, Beschlüsse vom 1.4.2011, a.a.O., jeweils RdNr. 30; Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2399, RdNr. 50; Beschluss vom 20.11.2008, Az.: 10 CS 08.2436, RdNr. 45).
  • VG Ansbach, 16.04.2010 - AN 4 S 09.01982

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

  • VG Ansbach, 23.02.2010 - AN 4 S 09.01848

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet; Glücksspielbegriff des § 3

  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 10 CS 08.3375
  • VG Ansbach, 30.04.2009 - AN 4 S 09.00550

    Glücksspielrecht; Veranstaltung bzw. Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel im

  • VG Ansbach, 10.07.2009 - AN 4 S 09.01198

    Untersagung der Werbung für erlaubtes und unerlaubtes Glücksspiel im Internet;

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