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   VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705   

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VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705 (https://dejure.org/2010,72322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2010 - 10 CS 09.2705 (https://dejure.org/2010,72322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 10 CS 09.2705 (https://dejure.org/2010,72322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ehegatte einer deutschen Staatsangehörigen; rechtsmissbräuchlich erlangtes Schengen-Visum (für kurzfristigen Besuchsaufenthalt); "Express-Heirat" in Dänemark; nachträgliche Einholung eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 29.09.2009 - 19 CS 09.1405

    Aufenthaltserlaubnis für die Ehegattin eines Deutschen; Schengenvisum für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist jedoch geklärt, dass ein (rechtsmissbräuchlich erlangtes) Schengen-Visum dann nicht zur Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV führt, wenn die Ehe nach der (ersten) Einreise ins Bundesgebiet während eines zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalts (hier: in Dänemark) geschlossen wurde und der Ausländer danach erneut in das Bundesgebiet einreist und dort den Nachzugsgrund seiner Eheschließung (hier: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) geltend macht (vgl. zuletzt BayVGH vom 29.9.2009 19 CS 09.1405 RdNr. 4 sowie vom 23.7.2009 10 C 09.1059 RdNr. 5 jeweils m.w.N.).

    Denn die Tatbestandsvoraussetzung des § 39 Nr. 3 AufenthV "sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind" bezieht sich bei zutreffender Auslegung dieser Ausnahmevorschrift im Fall eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug eines Ehegatten in erster Linie auf die Eheschließung als zentrale Anspruchsvoraussetzung (vgl. BayVGH vom 29.9.2009 a.a.O. RdNr. 4 mit eingehender Begründung; nicht überzeugend VGH BW vom 8.7.2008 11 S 1041/08 RdNr. 18, wonach es insoweit auf die Gesamtheit aller allgemeiner und besonderer gesetzlicher Anspruchsvoraussetzungen ankommen soll; vgl. dazu auch NdsOVG vom 27.7.2009 InfAuslR 2009, 388).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705
    Denn die Tatbestandsvoraussetzung des § 39 Nr. 3 AufenthV "sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind" bezieht sich bei zutreffender Auslegung dieser Ausnahmevorschrift im Fall eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug eines Ehegatten in erster Linie auf die Eheschließung als zentrale Anspruchsvoraussetzung (vgl. BayVGH vom 29.9.2009 a.a.O. RdNr. 4 mit eingehender Begründung; nicht überzeugend VGH BW vom 8.7.2008 11 S 1041/08 RdNr. 18, wonach es insoweit auf die Gesamtheit aller allgemeiner und besonderer gesetzlicher Anspruchsvoraussetzungen ankommen soll; vgl. dazu auch NdsOVG vom 27.7.2009 InfAuslR 2009, 388).
  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 10 C 09.1059

    Aufenthaltserlaubnis; Schengen-Visum; Eheschließung in Dänemark

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705
    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist jedoch geklärt, dass ein (rechtsmissbräuchlich erlangtes) Schengen-Visum dann nicht zur Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV führt, wenn die Ehe nach der (ersten) Einreise ins Bundesgebiet während eines zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalts (hier: in Dänemark) geschlossen wurde und der Ausländer danach erneut in das Bundesgebiet einreist und dort den Nachzugsgrund seiner Eheschließung (hier: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) geltend macht (vgl. zuletzt BayVGH vom 29.9.2009 19 CS 09.1405 RdNr. 4 sowie vom 23.7.2009 10 C 09.1059 RdNr. 5 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.07.2009 - 11 ME 171/09

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2010 - 10 CS 09.2705
    Denn die Tatbestandsvoraussetzung des § 39 Nr. 3 AufenthV "sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind" bezieht sich bei zutreffender Auslegung dieser Ausnahmevorschrift im Fall eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug eines Ehegatten in erster Linie auf die Eheschließung als zentrale Anspruchsvoraussetzung (vgl. BayVGH vom 29.9.2009 a.a.O. RdNr. 4 mit eingehender Begründung; nicht überzeugend VGH BW vom 8.7.2008 11 S 1041/08 RdNr. 18, wonach es insoweit auf die Gesamtheit aller allgemeiner und besonderer gesetzlicher Anspruchsvoraussetzungen ankommen soll; vgl. dazu auch NdsOVG vom 27.7.2009 InfAuslR 2009, 388).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    bb) Das Verwaltungsgericht hat bei der Prüfung des § 39 Nr. 3 AufenthV zutreffend auf die letzte Einreise des Klägers in das Bundsgebiet abgestellt (so auch VGH München, Beschlüsse vom 23. Dezember 2008 - 19 CS 08.577 - juris Rn.15 und vom 12. Januar 2010 - 10 CS 09.2705 - juris Rn. 9; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 8. Juli 2008 - 11 S 1041/08 - juris Rn. 17 und vom 16. September 2009 - 13 S 1975/09 - juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 2008 - 1 B 1628/08 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2010 - 13 ME 3/10 - juris Rn. 8; OVG Münster, Beschluss vom 2. November 2009 - 18 B 1516/08 - juris Rn. 10 ff.; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 M 93/09 - juris Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 14.09.2011 - B 1 S 11.527

    Dänemarkehe; früheres indisches Scheidungsurteil nicht legalisiert; Nachholung

    Da die Antragstellerin vor der Einreise aus Dänemark in das Bundesgebiet geheiratet hat, sind nicht alle für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wesentlichen Voraussetzungen erst nach der (letzten) Einreise entstanden, sondern insbesondere die zentrale Voraussetzung der Eheschließung mit dem aufenthaltsberechtigten Ehemann schon vorher (vgl. insbesondere BVerwG vom 11.1.2011 in NVwZ 2011, 871 und vom 16.11.2010 in NVwZ 2011, 495 = InfAuslR 2011, 186; BayVGH vom 12.8.2011 Az. 19 CS 11.1245 zu VG Bayreuth vom 6.5.2011 Az. B 1 S 11.62, vom 28.6.2011 Az. 19 CS 11.1143 zu VG Bayreuth vom 19.4.2011 Az. B 1 S 11.131, vom 10.11.2010 Az. 10 CS 10.2115, vom 29.6.2010 Az. 19 CS 10.447, vom 12.1.2010 Az. 10 CS 09.2705 und vom 29.9.2009 Az. 19 CS 09.1405).

    Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen, wobei die Möglichkeit, im Einzelfall gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG hiervon abzusehen, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügt (vgl. u.a. BVerfG vom 4.12.2007 in InfAuslR 2008, 239; BayVGH vom 12.1.2010 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 11.01.2012 - Au 6 K 12.11

    Usbekische Staatsangehörige; Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Einreise

    Auch Sinn und Zweck der Regelung spreche für diese Auslegung, da nur diejenigen Ausländer begünstigt werden sollen, die im Schengen-Visum zutreffende Angaben gemacht haben und bei denen sich der Aufenthaltszweck aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände geändert hat (so auch ständige Rspr. des BayVGH, vgl. etwa Beschluss vom 12.1.2010 Az. 10 CS 09.2705 RdNr. 9).

    Die Klägerin wollte wegen der mit der Durchführung dieses Visumverfahrens verbundenen Formalitäten, wie sie selbst eingestanden hat, mit der Heirat in Dänemark bewusst die Einreisevorschriften umgehen und durch die "Express-Hochzeit" (so BayVGH vom 12.1.2010 a.a.O. RdNr. 10) vollendete Tatsachen schaffen.

  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 10 CS 10.1851

    Beschwerde; Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; rechtsmissbräuchlich

    In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist zudem geklärt, dass ein (rechtsmissbräuchlich erlangtes) Schengen-Visum dann nicht zur Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV führt, wenn die Ehe nach der (ersten) Einreise ins Bundesgebiet während eines zwischenzeitlichen Auslandsaufenthalts (hier: in Dänemark) geschlossen wurde und der Ausländer danach erneut in das Bundesgebiet einreist und dort den Nachzugsgrund seiner Eheschließung (hier: § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) geltend macht (vgl. zuletzt BayVGH vom 12.1.2010 Az. 10 CS 09.2705 RdNr. 9 m.w.N.).

    Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte aus Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK bedeutet dies nicht (vgl. auch BayVGH vom 12.1.2010 a.a.O. RdNr. 13 m.w.N.).

  • VG Düsseldorf, 22.06.2010 - 27 K 8945/08

    Dänemarkehe Rückkehrer Unionsbürger

    Denn die Kammer teilt die Einschätzung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, BayVGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 10 CS 09.2705 -, mit weiterer Begründung, juris, sowie des OVG Niedersachsen, OVG Niedersachsen, Beschluss vom 1. März 2010 - 13 ME 3/10 - mit weiterer Begründung, juris, wonach im Fall eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug jedenfalls die Eheschließung als zentrale Anspruchsvoraussetzung nach der Einreise erfolgt sein muss.
  • VG München, 06.12.2012 - M 10 K 12.532

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Unzumutbarkeit der Nachholung des

    Auch Sinn und Zweck der Regelung spreche für diese Auslegung, da nur diejenigen Ausländer begünstigt werden sollen, die im Schengenvisum zutreffende Angaben gemacht haben und bei denen sich der Aufenthaltszweck aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände geändert hat (so auch BayVGH vom 12.1.2010 Az. 10 CS 09.2705 RdNr. 9).
  • OVG Sachsen, 30.09.2010 - 3 B 52/10

    Nachweis von Sprachkenntnissen im Sinne von § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG nach

    Allerdings kann im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht geklärt werden, ob es mit einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Verzicht auf eine Nachholung des Visumverfahrens gemäß § 39 Nr. 3 2. Alt. AufenthV für ausreichend zu erachten ist, dass die für das Entstehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderliche Voraussetzung des Nachweises hinreichender Deutschkenntnisse i. S. v. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nach der (letzten) Einreise in die Bundesrepublik Deutschland entstanden ist, oder ob die Deutschkenntnisse - wie von der Antragsgegnerin vorgetragen - bereits vor dem Zuzug nach Deutschland bei Erteilung des Visums zum Ehegattennachzug nachgewiesen werden müssen (vgl. hierzu jüngst OVG Lüneburg, Beschl. v. 1.3.2010 - 13 ME 3/10 -, und BayVGH, Beschl. v. 12.1.2010 - 10 CS 09.2705 - a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.7.2008 - 11 S 1041/08 -, jeweils zitiert nach juris, sowie Singer, InfAuslR 2010, 231).
  • VG Augsburg, 14.12.2017 - Au 6 S 17.1709

    Kein Absehen vom Visumverfahren nach Eheschließung in Dänemark

    Auch Sinn und Zweck der Regelung sprechen für diese Auslegung, weil nur diejenigen Ausländer begünstigt werden sollen, die im Schengen-Visum zutreffende Angaben gemacht haben und bei denen sich der Aufenthaltszweck aufgrund nach der Einreise eingetretener neuer Umstände geändert hat (so auch stRspr. des BayVGH, vgl. etwa Beschluss vom 12.1.2010 - Az. 10 CS 09.2705 - juris Rn. 9).
  • VG Saarlouis, 27.11.2013 - 6 K 814/13

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten eines Deutschen

    BVerwG, Urteil vom 11.01.2011, 1 C 23.09, NVwZ 2011, 871; ferner BayVGH, Beschluss vom 12.01.2010, 10 CS 09.2705, zitiert nach juris, Hessischer VGH, Beschluss vom 22.09.2008, 1 B 1628/08, ZAR 2008, 402.
  • VG Minden, 29.09.2010 - 7 K 3077/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei vorheriger Einreise mit einem

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des BayVGH, 28 vgl. BayVGH, Beschluss vom 12.01.2010 - 10 CS 09.2705 -, 29.
  • VGH Bayern, 29.09.2011 - 10 CS 11.1439

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; nachträgliche Einholung eines

  • VG Augsburg, 08.11.2010 - Au 1 S 10.1423

    Ehegattennachzug; fehlende Fiktionswirkung; unerlaubte Einreise; Nachholung des

  • VG Augsburg, 13.08.2012 - Au 6 S 12.988

    Albanische Staatsangehörige; Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug;

  • VG München, 19.03.2012 - M 10 S 12.533

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Visumsverstoß; Zumutbarkeit der

  • VG Augsburg, 26.11.2010 - Au 1 S 10.1804

    Sofort vollziehbare Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 10 CS 10.2115

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Schengen-Visum; Heirat in Dänemark

  • VG Augsburg, 18.01.2012 - Au 6 S 11.1824

    Vietnamesische Staatsangehörige; Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug;

  • VG Augsburg, 15.12.2011 - Au 1 S 11.1761

    Einstweiliger Rechtsschutz; Aufenthaltserlaubnis für Ehegattin eines Deutschen;

  • VG Augsburg, 11.10.2010 - Au 6 S 10.1426

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

  • VG Augsburg, 17.08.2010 - Au 1 S 10.1112
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