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   VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068   

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VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068 (https://dejure.org/2011,67142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.03.2011 - 10 CS 10.3068 (https://dejure.org/2011,67142)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 (https://dejure.org/2011,67142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Wiederholungsgefahr; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068
    Denn § 81b 2. Alt. StPO ermächtigt zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 DVBl 2006, 923/925; BayVGH zuletzt vom 20.1.2011 Az. 10 CS 10.2725).

    Dass eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO nur gegen einen Beschuldigten angeordnet werden darf, besagt lediglich, dass deren Anordnung nicht an beliebige Tatsachen anknüpfen und zu einem beliebigen Zeitpunkt ergehen kann, sondern dass sie aus einem konkret gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführten Strafverfahren hervorgehen und jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten muss (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 a.a.O. S. 925).

  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 CS 10.2725

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068
    Denn § 81b 2. Alt. StPO ermächtigt zu präventiv-polizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG vom 23.11.2005 DVBl 2006, 923/925; BayVGH zuletzt vom 20.1.2011 Az. 10 CS 10.2725).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 23.03.2011 - 10 CS 10.3068
    Als präventiv-polizeiliche Maßnahme zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung ist die erkennungsdienstliche Behandlung nach der genannten Bestimmung daher zwar von einem fortbestehenden hinreichenden Tatverdacht, nicht aber von einer (rechtskräftigen) strafgerichtlichen Schuldfeststellung abhängig (vgl. BVerfG vom 16.5.2002 Az. 1 BvR 2257/01 RdNrn. 9 ff., 13).
  • VGH Hessen, 01.02.2017 - 8 B 1411/16

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nach § 81b Alt. 2 StPO, Vorladung und

    Denn aus der Regelung des § 30 Abs. 3 HSOG zur zwangsweisen Durchsetzung von Vorladungen ergibt sich, dass diese grundsätzlich auch dann noch gelten und durchgesetzt werden können, wenn der Vorgeladene zum bestimmten Termin nicht erschienen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3 m. w. N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).
  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Durch Verstreichen des in der Vorladung bestimmten Termins ist keine Erledigung eingetreten (vgl. OVG SA, B. v. 18. September 2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3 m. w. N.; BayVGH, B. v. 23. März 2011 -10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).
  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17; OVG SA, B.v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG SL, B.v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51).
  • VG München, 21.02.2017 - M 16 K 16.1813

    Zur Überprüfung der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten durch die

    Zu vergleichbaren Fristsetzungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrfach entschieden, dass mit dem Verstreichen des jeweiligen Datums keine Erledigung eingetreten ist, wenn der angestrebte Zweck (hier, die Vorlage der listenmäßigen Aufstellung) über den Fristablauf hin fortbesteht und auch in Zukunft erfüllt werden kann (vgl. zu einer gewerbeaufsichtlichen Anordnung BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 22 CS 13.53 - juris Rn. 17; auf anderen Rechtsgebieten u.a. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17, B.v. 11.11.2002 - 24 CS 02.2057 - juris Rn. 15, U.v. 11.7.2000 - 10 B 99.3200 - BayVBl 2001, 369).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2018 - 3 O 73/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    Vielmehr genügt es, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Beschuldigte künftig in ähnlicher oder anderer Weise erneut straffällig werden könnte (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - 3 O 26/12 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - 3 D 77/13 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 23. März 2011 - 10 CS 10.3068 -, juris).
  • VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618
    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. VGH BW, B.v. 22.12.1992 - 14 S 2326/91 - GewArch 1993, 205; OVG SA, B. v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - [...] Rn. 3; OVG SL, B. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - [...] Rn. 51; BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - [...] Rn. 17).
  • VG Bayreuth, 16.04.2013 - B 1 K 12.753

    Anordnung nach dem Fahrpersonalgesetz; Vorlage von Unterlagen bzw. Übermittlung

    Zu vergleichbaren Fristsetzungen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mehrfach entschieden, dass mit dem Verstreichen des jeweiligen Datums keine Erledigung eingetreten ist, wenn der angestrebte Zweck (hier, die Vorlage der betreffenden Unterlagen zur Überprüfung zu bewirken) über den Fristablauf hin fortbesteht und auch in Zukunft erfüllt werden kann (vgl. zu einer gewerbeaufsichtlichen Anordnung BayVGH, B.v. 6.2.2013 - 22 CS 13.53 - juris Rn. 17; auf anderen Rechtsgebieten u.a. BayVGH, B.v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17, B.v. 11.11.2002 - 24 CS 02.2057 - juris Rn. 15, U.v. 11.7.2000 - 10 B 99.3200 - BayVBl 2001, 369).
  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 14.505

    Rechtmäßige Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung aufgrund

    Diese Vorladung hat sich nicht durch Verstreichen der in ihr bestimmten Termine erledigt, da die mit ihr verbundene rechtliche oder sachliche Beschwer nicht entfallen ist (vgl. VGH BW, B. v. 22.12.1992 - 14 S 2326/91 - juris Rn. 22; OVG SA, B. v. 18.9.2007 - 2 O 218/07 - juris Rn. 3; OVG Saarl, B. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 51; BayVGH, B. v. 23.3.2011 - 10 CS 10.3068 - juris Rn. 17).
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