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   VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453   

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https://dejure.org/2010,1992
VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453 (https://dejure.org/2010,1992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2010 - 10 CS 10.453 (https://dejure.org/2010,1992)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2010 - 10 CS 10.453 (https://dejure.org/2010,1992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Das Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf als öffentliches Glücksspiel verboten werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fußball als Glücksspiel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" als verbotenes Glücksspiel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußball-Managerspiel im Internet wurde als öffentliches Glücksspiel verboten

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Online-Fußball-Manager von "bild.de" ist verbotenes Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BILD-Online-Bundesligaspiel "Super Manager" verbotenes Glücksspiel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Super-Manager" von "bild.de" verstößt gegen Glücksspielrecht

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Bild.de-Fußball-Managerspiel darf als Glücksspiel verboten werden

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Online-Bundesligamanagerspiel "Super Manager” ist verbotenes öffentliches Glücksspiel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Online-Bundesligaspiel "Super-Manager" darf verboten werden - Spiel weist Merkmale eines verbotenen öffentlichen Glücksspiels im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 498
  • DVBl 2010, 166
  • DÖV 2010, 616
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08

    Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453
    Wenn die Spielteilnehmer keinen Einsatz leisteten, aus dem die Gewinnchance des Einzelnen erwachse, liege nach der Rechtsprechung des OVG Münster (vom 10.6.2008 GewArch 2008, 407) kein Glücksspiel vor.

    Der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10. Juni 2008 (GewArch 2008, 407) gibt den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht wieder.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 1.01

    Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit; Gewinnspielgerät; Glücksspiel;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453
    Die vorgelegte Statistik, die im Eilverfahren ohnehin nicht überprüft werden kann, steht der hier vertretenen Bewertung nicht entgegen, denn sie besagt nichts über die Erfolgswahrscheinlichkeit des maßgeblichen Durchschnittsspielers (vgl. dazu BVerwGE 115, 179).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453
    Die von der Antragstellerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 34, 171) betraf einen Fall (Kettenbriefaktion), bei dem wegen der besonderen Spielregeln des Spiels der Spieleinsatzcharakter streitig war.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2008 - 6 B 10778/08

    Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2010 - 10 CS 10.453
    Das gleiche gilt für den ebenfalls zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Oktober 2008 (ZfWG 2008, 396), weil mit den im dortigen Tenor wiedergegebenen Auflagen dem Tatbestand des § 3 GlüStV in dem oben dargelegten Sinne Rechnung getragen wird.
  • VG Ansbach, 19.07.2012 - AN 4 K 11.02346

    Untersagung der Veranstaltung öffentlichen Glückspiels über Internet

    Wegen der mit dem Entgelt erworbenen Chance eines Gewinns ist daher dieser Einsatz gerade nicht "in jedem Fall" verloren (BayVGH Beschluss vom 13.4.2010 Az. 10 CS 10.453 im Beschwerdeverfahren).

    Weiter schließt auch eine - wie vorliegend von der Klägerin vorgetragen - Finanzierung der Gewinne durch Vollsponsoring einen Glücksspielcharakter im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV nicht aus (vgl. Dietlein a.a.O., BayVGH Beschluss vom 13.4.2010 a.a.O.).

    Weil es sich bei der Frage der Gewinnung von Sponsoren um interne Kalkulationen der Klägerin im Rahmen ihrer Refinanzierung handelt, ist die Teilnahme am Gewinnspiel unmittelbar nur von dem an die Klägerin zu entrichtenden Einsatz abhängig, wie der Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 13.4.2010 a.a.O.) überzeugend ausgeführt hat.

    Daher ist auf den Durchschnittsspieler abzustellen (BVerwGE 115, 179), über dessen Erfolgswahrscheinlichkeit die von der Klägerin vorgelegte Statistik nicht aussagekräftig ist (vgl. BayVGH Beschluss vom 13.4.2010 a.a.O.).

    Wenngleich ab 1. Juli 2012 ein repressives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt eingeführt wurde, ist, ohne eine Erlaubnis nach § 4 Abs. 5 GlüStV, wie hier, der Verbotstatbestand des § 4 Abs. 4 GlüStV weiter erfüllt, so dass unter diesen Voraussetzungen weiterhin von einem intendierten Ermessen auszugehen ist (vgl. zur früheren Rechtslage BayVGH Beschluss vom 13.4.2010 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im

    21 Dabei kann hier offenblieben, ob - wofür allerdings einiges spricht (vgl. dazu: BayVGH, Beschluss vom 13.04.2010 - 10 CS 10.453 -, ZfWG 2010, 183; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2010 - 13 B 512/10 -, ZfWG 2010, 187; VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.04.2010 - 27 L 1529/09 -, juris) - bei dem von der Klägerin angebotenen Fußballmanagerspiel die Entscheidung über den Gewinn (überwiegend) vom Zufall abhängt, da hierfür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 GlüStV).

    OVG, Beschluss vom 12.03.2010 - 3 EO 513/10 -, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.02.2012 - 3 B 80/11 -, juris; Bolay, MMR 2009, 669; vgl. zur Übereinstimmung des Entgeltbegriffs des § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV mit dem strafrechtlichen Begriff des Glücksspiels im Hinblick auf das vom Senat hier nicht zu entscheidende Erfordernis einer Erheblichkeitsschwelle [für zufallsabhängige 50-Cent-Turniere]: Liesching, ZfWG 2009, 320 und MMR 2012, 1996 [mit der Auffassung, dass auch der BGH im Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 92/09 -, ZfWG 2012, 23 davon ausgehe, dass der Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 GlüStV mit dem des § 284 StGB deckungsgleich sei]; Lober/Neumüller, MMR 2010, 295; Gummer, ZUM 2011, 105; Hambach/Münstermann, KuR, 2009, 457; anderer Ansicht: Bay. VGH, Urteil vom 25.08.2011 - 10 BV 10.1176 -, ZfWG 2011, 503; Beschluss vom 13.04.2010, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2011 - 8 B 1552/10 -, ZfWG 2011, 425; Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, § 3 GlüStV RdNr. 5, § 284 StGB RdNr. 10; Hüsken, GewArch 2010, 336; Mintas, ZfWG 2009, 82).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2012 - 13 B 734/12

    Vorliegen der Voraussetzung der Qualifizierung als Glücksspiel bei

    Das Urteil stellt eine obergerichtliche Entscheidung dar, die von weiterer obergerichtlicher Rechtsprechung (Beschlüsse des VGH München vom 13. April 2010 - 10 Cs 10.453 - und des Senats vom 29. April 2010 - 13 B 512/10 ) abweicht.

    So auch VGH München, Beschluss vom 13. April 2010 - 10 CS 10.453 , ZfWG 2010, 183.

    vgl. VGH München, Beschluss vom 13. April 2010 - 10 CS 10.453 , a. a. O; a. A.: VGH BW, Urteil vom 23. Mai 2012 - 6 S 389/11 , a. a. O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - 13 B 512/10

    Untersagung der Veranstaltung des Spiels "Super-Manager" nach der Qualifizierung

    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf die Feststellungen und Wertungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 13. April 2010 - 10 Cs 10.453 .
  • VG Düsseldorf, 20.04.2010 - 27 L 1529/09

    Stopp des Internet-Glücksspiels "Super-Manager" von Bild.de - Gewinner werden

    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 13. April 2010 - 10 Cs 10.453 - an, der ausführt:.
  • VG Ansbach, 26.04.2011 - AN 4 S 10.01972

    Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern

    Ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz ist insoweit nicht gegeben, da aus den Gründen des Bescheides ersichtlich wird, dass sich die Anordnung auf den Inhalt der vom Antragsteller betriebenen Internetseite bezieht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.4.2010, Az. 10 CS 10.453; juris).
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