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   VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917, 10 C 12.919   

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VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917, 10 C 12.919 (https://dejure.org/2012,25961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2012 - 10 CS 12.917, 10 C 12.919 (https://dejure.org/2012,25961)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917, 10 C 12.919 (https://dejure.org/2012,25961)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängige Aufenthaltserlaubnis;Zweijährige Ehebestandszeit vor Inkrafttreten der Neuregelung;Antragstellung nach Inkrafttreten der Neuregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Eine solche läge nur dann vor, wenn der Gesetzgeber auf eine bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits erlangte Rechtsposition in einer Weise einwirken würde, dass diese nachträglich entfiele (BVerfG vom 7.7.2010 Az. 2 BvL 14/02 RdNrn. 56 und 57).

    Eine "unechte Rückwirkung" - die belastenden Rechtsfolgen treten erst nach dem Inkrafttreten der Rechtsnorm ein, knüpfen aber an einen bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt an (BVerfG vom 7.7.2010 a.a.O. RdNr. 57) - ist grundsätzlich zulässig, denn der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren.

    Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht würde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerfG vom 7.7.2010 a.a.O., RdNr. 57; vgl. auch BVerwG vom 30.3.2010 Az. 1 C 8/09 RdNr. 69).

  • VGH Hessen, 21.09.2011 - 3 B 1693/11

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht und maßgeblicher Zeitpunkt der Entscheidung bei

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Ein Ausnahmefall, in dem besondere Gründe des materiellen Rechts es erfordern, auf einen früheren Zeitpunkt abzustellen, ist vorliegend nicht gegeben (vgl. hierzu HessVGH vom 21.9.2011 Az. 3 B 1693/11 RdNrn. 10 f.), da der Antragsteller den Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht erst im November 2011 unter Geltung der neuen Rechtslage gestellt hat.
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG vom 7.4.2009 Az. 1 C 17/08 RdNr. 10; vom 11.1.2011 Az. 1 C 1/10 RdNr. 10).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Vorliegend bestehen bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, weil der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erst am 25. November 2011 und damit nach Ablauf der Geltungsdauer des ursprünglichen Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde gestellt wurde und somit die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 AufenthG nicht auslösen konnte (vgl. BVerwG vom 22.6.2011 Az. 1 C 5/10 RdNr. 15).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Das Bundesverwaltungsgericht führt im Urteil vom 16. Juni 2004 aus, dass sich das Aufenthaltsrecht, das aus der ehelichen Lebensgemeinschaft resultiert, vor Ablauf der zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft erteilten Aufenthaltserlaubnis mit der Trennung der Eheleute nicht automatisch in ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht umwandelt bzw. verselbstständigt (Az. 1 C 20/03 RdNr. 13).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung der Tatsacheninstanz und zwar sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen als auch hinsichtlich einer behördlichen Ermessensentscheidung zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG vom 7.4.2009 Az. 1 C 17/08 RdNr. 10; vom 11.1.2011 Az. 1 C 1/10 RdNr. 10).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Danach müssen gesetzliche Regelungen so gefasst sein, dass der Betroffene seine Normunterworfenheit und die Rechtslage so konkret erkennen kann, dass er sein Verhalten danach auszurichten vermag (BVerfG vom 9.4.2003 1 BvL 1/01 u.a. RdNr. 61).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloße allgemeine Erwartung, das geltende Recht würde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (BVerfG vom 7.7.2010 a.a.O., RdNr. 57; vgl. auch BVerwG vom 30.3.2010 Az. 1 C 8/09 RdNr. 69).
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 CS 11.226

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Umgangsrecht mit Kind; familiäre Bindungen als

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2012 - 10 CS 12.917
    Die Ausstellung der Fiktionsbescheinigung durch die Antragsgegnerin am 25. November 2011 führt zu keinem anderen Ergebnis, weil ihr nur deklaratorische Wirkung zukommt (vgl. BayVGH vom 19.4.2011 Az. 10 CS 11.226 RdNr. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Da das Antragserfordernis als eine für das Entstehen des Anspruchs konstitutive Voraussetzung somit erst unter der Geltung der Neufassung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt worden ist, dürfte für das Begehren des Antragstellers insgesamt die ab 01.07.2011 gültige Gesetzesfassung maßgebend sein (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschluss vom 18.09.2012 - 19 CS 12.1370 - juris und vom 20.07.2012 - 10 CS 12.917, 10 CS 12.919 - juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 18.09.2012 - 6 L 935/12.DA - juris; VG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2012 - 6 K 1144/12 - juris; VG München, Urteil 18.01.2012 - M 25 K 11.5222 - juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 10 C 15.1470

    Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten

    Die der Klägerin durch die Ausländerbehörde am 5. Februar 2010 ausgestellte Fiktionsbescheinigung, der jedoch nur deklaratorische Wirkung zukommt, d.h. die also nicht konstitutiv den entsprechenden Rechtsstatus begründet (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.7.2012 - 10 CS 12.917, 10 C 12.919 - juris Rn. 12 m.w.N.), war demnach unrichtig.
  • VGH Hessen, 24.01.2013 - 6 B 27/13

    Unterbrechung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Nach der Neufassung des § 31 Abs. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 ist in den Fällen, in denen sowohl Antragstellung als auch der Beginn der - gedachten - Verlängerung des Aufenthaltsrechts vor Inkrafttreten der Neufassung von § 31 Abs. 1 AufenthG liegen, der Zeitpunkt der Beantragung des Aufenthaltstitels maßgeblich, da das materielle Recht nicht nur hinsichtlich der Sachlage, sondern auch hinsichtlich der Rechtslage ein Abstellen auf diesen Zeitpunkt gebietet (im Anschluss an: Hess. VGH, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, mit weiterer Begründung und unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Abgrenzung zu Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, und 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, sowie VGH Baden-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, jeweils juris).
  • OVG Saarland, 28.03.2013 - 2 B 37/13

    Anwendbarkeit der Neufassung des AufenthG 2004, Fassung 2011, § 31

    Da der Gesetzgeber auf eine Übergangsregelung zugunsten von "Altfällen" generell verzichtet hat, spricht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur (damaligen) Verkürzung der erforderlichen Ehebestandszeit in § 19 AuslG a.F. im Jahre 2000(vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 -, DVBl. 2004, 427, wonach die seit Juni 2000 geltende Neufassung des damaligen § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG, die für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ausländischer Ehegatten nicht mehr wie zuvor eine vierjährige, sondern nur noch eine zweijährige Bestandsdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft voraussetzte, auf Verlängerungsanträge, die bei In-Kraft-Treten der Neuregelung noch nicht bestandskräftig beschieden worden sind, auch dann anzuwenden war, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits vor diesem Zeitpunkt geendet hatte) vieles dafür, dass insoweit auf den Zeitpunkt des Ablaufs der innegehabten Aufenthaltserlaubnis,(vgl. dazu auch OVG Bautzen, Beschluss vom 14.8.2012 - 3 B 156/12 -, bei juris, zu einem Fall der begehrten Verlängerung einer auf den 1.7.2011, dem Tag des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes befristeten Aufenthaltserlaubnis) allenfalls aber auf denjenigen einer gegebenenfalls vorherigen Stellung des ausdrücklichen Antrags auf "Verlängerung" der Aufenthaltserlaubnis unter Geltendmachung eines eigenständigen "nachehelichen" Aufenthaltsrechts im Sinne des § 31 AufenthG abzustellen ist.(vgl. etwa VGH München, Beschlüsse vom 18.9.2012 - 19 CS 12.1370 -, juris, und vom 20.7.2012 - 10 CS 12.917 -, bei juris, zu einem Fall der Trennung vor der Gesetzesänderung und nach Erfüllung der zweijährigen Frist, aber einer Stellung des Verlängerungsantrags nach Inkrafttreten der Neufassung des § 31 AufenthG, sowie VGH Kassel, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 1693/11 -, InfAuslR 2011, 441, wonach jedenfalls in den Fällen, in denen sowohl der Zeitpunkt der Stellung des Verlängerungsantrags als auch der Zeitraum einer - gedachten - Verlängerung von einem Jahr nach § 31 Abs. 1 AufenthG vor Inkrafttreten der Rechtsänderung liegen, der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich sein soll) Für die Anknüpfung an den Zeitpunkt des Ablaufs der (eheabhängigen) Aufenthaltserlaubnis spricht auch der Wortlaut des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, der ausdrücklich auf eine - nunmehr eigenständige - "Verlängerung" dieses Titels Bezug nimmt.
  • VGH Bayern, 28.09.2012 - 10 CS 12.1680

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; Ehebestandszeit; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Ob der Entscheidung über den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht die alte oder die neue Rechtslage zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht gestellt wurde und ob das Verlängerungsjahr nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, für das § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG einen Anspruch auf Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis gewährt, im Falle des Antragstellers vor Inkrafttreten der Neuregelung lag (vgl. HessVGH vom 21.9.2011 Az. 3 B 1693 RdNr. 10; BayVGH vom 20.7.2012 Az. 10 CS 12.917 RdNrn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 10.02.2014 - 10 ZB 12.2631

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht;

    In Übereinstimmung mit anderen Obergerichten ging der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass dann, wenn die im Bundesgebiet rechtmäßig geführte eheliche Lebensgemeinschaft wie im Fall des Klägers noch vor Inkrafttreten der Neufassung des § 31 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG zum 1. Juli 2011 aufgehoben worden ist, der Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten jedoch erst danach gestellt worden ist, die ab dem 1. Juli 2011 geltende Gesetzesfassung maßgebend ist (BayVGH, B.v. 20.7.2012 -10 CS 12.917 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 18.8.2012 - 19 CS 12.1317 - juris Rn. 9 ff.; HessVGH, B.v. 21.9.2011 - 3 B 1693/11 - juris Rn. 11; VGH BW; B.v. 9.10.2012 - 11 S 1843/12 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 18 B 1570/11

    Anwendung des vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843/12 -, juris Rn. 7 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, juris Rn. 6 ff. und vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a., juris Rn. 14 ff.
  • VG Augsburg, 23.01.2012 - Au 6 S 13.67

    Kein Erwerb eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten wegen fehlender

    Eine unzulässige Rückwirkung ist hierin nicht zu sehen (s. dazu BayVGH, B.v. 20.7.2012 - 10 CS 12.917 - juris Rn. 16 ff.; B.v. 18.9.2012 -19 CS 12.370 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 10 ZB 12.1894

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Nicht abschließend geklärt durch das Bundesverwaltungsgericht ist, ob § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in der ab 1. Juli 2011 geltenden Fassung zur Anwendung kommt, wenn die zweijährige Ehebestandszeit des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a.F. erfüllt war, die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vor Inkrafttreten der Neuregelung erfolgt ist, der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG aber erst nach Inkrafttreten der Neuregelung gestellt worden ist (für die Anwendung der Neufassung HessVGH vom 21.9.2011 Az. 3 B 1693/11 RdNrn. 10 ff.; BayVGH vom 20.7.2012 Az. 10 CS 12.917 RdNrn. 16 ff. sowie vom 18.9.2012 Az. 19 CS 12.1370 RdNrn. 9 ff.; VGH BW vom 9.10.2012 Az. 11 S 1843/12 RdNr. 13 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.08.2013 - 2 S 37.13

    Beschwerde; Verlängerung der ehebedingten Aufenthaltserlaubnis als eigenständiges

    Deshalb wird mit der Anwendung der geänderten Vorschrift nicht auf eine bereits erlangte Rechtsposition in einer Weise eingewirkt, dass diese nachträglich entfällt (vgl. Bayer. VGH, Beschlüsse vom 18. September 2012 - 19 CS 12.1370 -, juris Rn. 11 und vom 20. Juli 2012 - 10 CS 12.917 u.a. -, juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 11 S 1843.12 -, juris Rn. 11 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2013 - OVG 7 S 38.13 -, BA S. 3; Beschluss des Senats vom heutigen Tage - OVG 2 S 44.13 -).
  • VGH Bayern, 06.02.2013 - 10 CS 12.2723

    Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erst nach Inkrafttreten der

  • VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 6 K 12.1575

    Kosovarischer Staatsangehöriger; fehlende Mindestbestandsdauer der Ehe; fehlende

  • VG Augsburg, 13.03.2013 - Au 6 K 12.898

    Kosovarische Staatsangehörige

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