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   VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958   

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https://dejure.org/2012,25804
VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958 (https://dejure.org/2012,25804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.07.2012 - 10 CS 12.958 (https://dejure.org/2012,25804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 10 CS 12.958 (https://dejure.org/2012,25804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Berner Sennenhund; Leinen- und Maulkorbzwang innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete; Gemeinsamer Auslauf mit aggressivem Schäferhund; Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Hund

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053

    Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958
    Der Senat geht dabei grundsätzlich davon aus, dass von großen Hunden, die auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei herumlaufen, oder vom Führen derartiger Hunde durch eine hierzu nicht befähigte Person in der Regel eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht (vgl. BayVGH vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNr. 25, vom 20.1.2011 AZ. 10 B 09.2966 RdNr. 21 m.w.N.).

    Insbesondere muss es vor dem Erlass entsprechender Anordnungen nicht zu Beißzwischenfällen gekommen sein (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 9.11.2010 a.a.O., vom 18.10.2010 Az. 10 CS 10.589 RdNr. 99 jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 20.01.2011 - 10 B 09.2966

    Hundehaltung; Labrador; Leinenzwang

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958
    Der Senat geht dabei grundsätzlich davon aus, dass von großen Hunden, die auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei herumlaufen, oder vom Führen derartiger Hunde durch eine hierzu nicht befähigte Person in der Regel eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht (vgl. BayVGH vom 9.11.2010 Az. 10 BV 06.3053 RdNr. 25, vom 20.1.2011 AZ. 10 B 09.2966 RdNr. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 10.2806

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958
    Daher eröffnet Art. 18 Abs. 2 LStVG nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Möglichkeit, für solche großen Hunde wie den Hund der Antragstellerin einen Leinenzwang in bewohnten Gebieten anzuordnen (vgl. BayVGH vom 21.12.2011 Az. 10 B 10.2806 ).
  • VGH Bayern, 01.04.2011 - 10 CS 10.589

    Glücksspielrechtliches Internetverbot gilt unabhängig von der Wirksamkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2012 - 10 CS 12.958
    Insbesondere muss es vor dem Erlass entsprechender Anordnungen nicht zu Beißzwischenfällen gekommen sein (st. Rspr. des Senats, vgl. BayVGH vom 9.11.2010 a.a.O., vom 18.10.2010 Az. 10 CS 10.589 RdNr. 99 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 10 ZB 23.1558

    Leinenzwang für Loisl und Schnipsi

    Zwar müssen Sicherheitsbehörden bei Anordnungen zur Hundehaltung eine den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügende Ermessensentscheidung treffen (BayVGH, B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 29.04.2013 - 10 ZB 10.2523

    Hundehaltung; sicherheitsrechtliche Anordnung; gleichzeitiges Ausführen mehrerer

    Von großen Hunden wie der Hündin der Klägerin, die auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen, vom Führen derartiger Hunde durch eine hierzu nicht befähigte Person oder durch eine nicht ausbruchsichere Unterbringung solcher Hunde geht dabei in der Regel eine konkrete Gefahr für Leib und Leben Dritter oder für andere Hunde aus (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 20; B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

    Zum anderen liegt eine konkrete Gefahr für die Gesundheit und das Leben Dritter und für andere Hunde entgegen der Auffassung der Klägerin in der Regel bereits dann vor, wenn große Hunde wie die Hündin der Klägerin auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 20; B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

    Da viele Menschen keine Erfahrung im Umgang mit Hunden haben und nicht einschätzen können, ob ein Hund friedlich auf sie zuläuft oder ob er sich in aggressiver Weise nähert, reagieren sie falsch, was zu erheblichen Gefahren, insbesondere auch deshalb führen kann, weil der Hund zum Beißen animiert wird (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2805 - juris Rn. 20, B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 20.05.2021 - Au 8 S 21.907

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Hundehaltung

    Eine konkrete Gefahr für die Gesundheit und das Leben Dritter und für andere Hunde liegt dabei in der Regel bereits dann vor, wenn große Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2018 - 10 CS 18.1780 - juris Rn. 10; B.v. 11.2.2015 - 10 ZB 14.2299 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 20; B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

    Da viele Menschen keine Erfahrung im Umgang mit Hunden haben und nicht einschätzen können, ob ein Hund friedlich auf sie zuläuft oder ob er sich in aggressiver Weise nähert, reagieren sie falsch, was zu erheblichen Gefahren, insbesondere auch deshalb führen kann, weil der Hund zum Beißen animiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2013 - 10 ZB 10.2523 - juris Rn. 4, 12; U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2805 - juris Rn. 20, B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 09.08.2021 - Au 8 S 21.1216

    Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung,

    Eine konkrete Gefahr für die Gesundheit und das Leben Dritter und für andere Hunde liegt dabei in der Regel bereits dann vor, wenn große Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen, auch wenn es in der Vergangenheit noch nicht zu konkreten Beißvorfällen gekommen ist (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2020 - 10 ZB 20.961 - juris Rn. 5; B.v. 12.2.2020 - 10 ZB 19.2474 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 13.11.2018 - 10 CS 18.1780 - juris Rn. 10; B.v. 11.2.2015 - 10 ZB 14.2299 - juris Rn. 5; BayVGH, U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2806 - juris Rn. 20; B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

    Da viele Menschen keine Erfahrung im Umgang mit Hunden haben und nicht einschätzen können, ob ein Hund friedlich auf sie zuläuft oder ob er sich in aggressiver Weise nähert, reagieren sie falsch, was zu erheblichen Gefahren, insbesondere auch deshalb führen kann, weil der Hund zum Beißen animiert wird (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2013 - 10 ZB 10.2523 - juris Rn. 4, 12; U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25; B.v. 20.1.2011 - 10 B 09.2966 - juris Rn. 21; U.v. 21.12.2011 - 10 B 10.2805 - juris Rn. 20, B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1597

    Großer Hund; Anordnung eines generellen Leinenzwangs; Zweifel an Beißvorfall;

    Daher eröffnet Art. 18 Abs. 2 LStVG nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich die Möglichkeit, für große Hunde im konkreten Einzelfall einen Leinenzwang in bewohnten Gebieten anzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 -juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 09.04.2015 - W 5 K 14.250

    Golden Retriever; ausnahmsloser Leinenzwang; ausnahmsloser Maulkorbzwang;

    Dieser Ermessensnichtgebrauch (§ 114 Satz 1 VwGO) macht die streitgegenständlichen Anordnungen rechtswidrig (vgl. zu der gleichen Formulierung in einem früheren Bescheid der Beklagten BayVGH, B.v. 19.7.2012 Nr. 10 CS 12.958).
  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 5 S 15.00600

    Untersagung der Hundehaltung - Wiederholte Zuwiderhandlung gegen Leinenpflicht

    Der Hund des Antragstellers ist mit einer Schulterhöhe von mehr als 50 cm als großer Hund anzusehen, von dem nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich davon auszugehen ist, dass, wenn er auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei herumläuft oder durch eine hierzu nicht befähigte Person geführt wird, in der Regel eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht (vgl. BayVGH B.v. 19.7.2012 - 10 CS 12.958 - juris Rn. 14; U.v. 9.11.2010 - 10 BV 06.3053 - juris Rn. 25).
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