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   VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069   

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VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 (https://dejure.org/2016,48198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 (https://dejure.org/2016,48198)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 10 CS 16.2069 (https://dejure.org/2016,48198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Präventivpolizeiliche (erkennungsdienstliche) Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge; Gefahrenprognose bei Wiederholungsgefahr bzgl. Begehung von Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PAG Art. 14 Abs. 1
    Strafverfolgungsvorsorge; erkennungsdienstliche Behandlung; Betäubungsmitteldelikte; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Beschuldigteneigenschaft; Einstellung des Verfahrens; Restverdacht

  • rechtsportal.de

    Präventivpolizeiliche (erkennungsdienstliche) Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge; Gefahrenprognose bei Wiederholungsgefahr bzgl. Begehung von Betäubungsmitteldelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Diese Vorschrift ermächtigt zu präventivpolizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 18).

    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO setzt voraus, dass der betroffene Antragsteller zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005, a. a. O., juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5).

    Die Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005, a. a. O.; U. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192/199).

    Aufgrund des präventiven Charakters dieser Maßnahme kann bei der Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, der in einem Ermittlungsverfahren erhobene Tatverdacht sogar dann berücksichtigt werden, wenn dieses Ermittlungsverfahren nach den §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 02.04.2015 - 10 C 15.304

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Ermittlungsverfahren wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Die erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b 2. Alt. StPO setzt voraus, dass der betroffene Antragsteller zum Zeitpunkt der streitbefangenen Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren war; der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens durch Einstellung, Verurteilung oder Freispruch lässt die Rechtmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen dagegen unberührt (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005, a. a. O., juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 5).

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (st. Rspr. des Senats; vgl. BayVGH, B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12; B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015, a. a. O., Rn. 7; NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - juris Rn. 9 f.).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 11 ME 297/08

    Einbeziehung jugendtypischen Fehlverhaltens bei Prognose einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, B. v. 2.4.2015, a. a. O., Rn. 7; NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - juris Rn. 9 f.).

    Danach überwiegt bereits für die u.U. längere Dauer eines Hauptsacheverfahrens das besondere öffentliche Interesse an der effektiven Aufklärung von Straftaten das gegensätzliche Interesse des Antragstellers, einstweilen von der angeordneten Maßnahme verschont zu bleiben (vgl. a. NdsOVG, B. v. 20.11.2008 - 11 ME 297/08 - Rn. 21).

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 10 ZB 11.365

    Drogenstraftat; Wiederholungsgefahr; Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Diese für die Frage der Strafzumessung zweifellos bedeutsamen Umstände haben im Hinblick auf die aus präventivpolizeilicher Sicht zu erstellende Gefahrenprognose nur eine untergeordnete Bedeutung (vgl. zur negativen Gefahrenprognose trotz Aussetzung der Strafe zur Bewährung BayVGH, B. v. 6.12.2011 - 10 ZB 11.365 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.11.2013 - 10 B 12.2078

    Zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Demgegenüber rechtfertigt jedoch die Schwere der Betäubungsmitteldelikte, wegen derer der Antragsteller zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, und das damit verbundene Gewicht des mit der Maßnahme verfolgten öffentlichen Interesses (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, U. v. 12.11.2013 - 10 B 12.2078 - juris Rn. 26) die angefochtene Anordnung auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit.
  • OVG Saarland, 13.03.2009 - 3 B 34/09

    Zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei Sexualstraftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Der Senat tritt gleichwohl der Beurteilung des Verwaltungsgerichts bei, dass bei Betäubungsmitteldelikten von einer erheblichen allgemeinen Rückfallgefahr ausgegangen werden muss, so dass auch eine erstmalige Verurteilung wegen einer entsprechenden Tat grundsätzlich die Annahme einer Wiederholungsgefahr begründen kann, wenn nicht besondere Tatumstände, die für eine einmalige Tat sprechen, vorliegen (vgl. a. OVG Saarl, B. v. 13.3.2009 - 3 B 34/09 - juris Rn. 35 f.); derartige Umstände sind aber im vorliegenden Fall nicht erkennbar.
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Die Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen beurteilt sich grundsätzlich danach, ob der Sachverhalt, der anlässlich eines gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellt wurde, nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene in den Kreis Verdächtiger einer noch aufzuklärenden anderen strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern könnten (vgl. BVerwG, U. v. 23.11.2005, a. a. O.; U. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 - BVerwGE 66, 192/199).
  • VGH Bayern, 23.11.2009 - 10 CS 09.1854

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Beschuldigteneigenschaft des Betroffenen;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069
    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (st. Rspr. des Senats; vgl. BayVGH, B. v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1854 - juris Rn. 12; B. v. 2.4.2015 - 10 C 15.304 - juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2018 - 7 A 10084/18

    Grenzen der erkennungsdienstlichen Behandlung

    35 Anhand der Art der Tat - des gewaltsamen Schüttelns eines Säuglings - lässt sich anders als beispielsweise im Bereich von Sexualstraftaten (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 13. März 2009 - 3 B 34.09 -, juris, Rn. 33 ff.; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2015 - 10 C 15.304 -, juris, Rn. 8), im Bereich von Betäubungsmitteldelikten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 Cs 16.2069 -, juris, Rn. 11) oder bei typischen Aggressionsdelikten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juni 2009 - OVG 1 M 4.08 - n.v.) nicht schon alleine und für sich genommen eine besondere Neigung herleiten, welche die Annahme eines damit möglicherweise einhergehenden Kontrollverlustes in der Öffentlichkeit rechtfertigen könnte.
  • VG Regensburg, 12.05.2021 - RO 4 K 20.995

    Erfolglose Klage gegen polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen

    § 81b 2. Alt. StPO und Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 PAG ermächtigen jeweils zu präventivpolizeilichen (erkennungsdienstlichen) Maßnahmen (BayVGH, B.v. 17.11.2008 - 10 C 08.2872 - juris Rn. 12; B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 8).

    Anders als Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 PAG setzt § 81b 2. Alt. StPO dabei voraus, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Anordnung noch Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Ermittlungs- oder Strafverfahren ist (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 8).

    Soweit der Anwendungsbereich des § 81b 2. Alt. StPO eröffnet ist, kommt Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 PAG wegen Art. 31, 72, 74 Nr. 1 GG nicht zur Anwendung (Trück in MüKo StPO, 1. Aufl. 2014, § 81b Rn. 4; BayVGH, B.v. 4.12.1992 - 21 B 92.929 - juris Rn. 21; B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 8).

    Nachdem das laufende Ermittlungsverfahren gegen den Kläger mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 29.2.2020 eingestellt worden war, der Kläger mithin zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses nicht Beschuldiger in einem laufenden Straf- oder Ermittlungsverfahren war, war - in Abgrenzung zu § 81b 2. Alt. StPO - der Anwendungsbereich des Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 PAG eröffnet (vgl. Trück in MüKo StPO, 1. Aufl. 2014, § 81b Rn. 4; BayVGH, B.v. 4.12.1992 - 21 B 92.929 - juris Rn. 21; B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 8).

    Es bedarf keiner strafrichterlichen Verurteilung, um bestimmte Sachverhalte gleichwohl der Gefahrenprognose zu Grunde legen zu können; vielmehr reicht der Fortbestand eines "Restverdachts" aus (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 12).

  • VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus dem polizeilichen

    Entscheidend ist, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Beschl. v. 06.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrundeliegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

  • VG München, 27.03.2019 - M 7 K 17.4047

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (st.Rspr. des BayVGH, vgl. etwa B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2016 a.a.O.).

  • VG Cottbus, 22.03.2017 - 3 K 1991/15
    Jedoch muss dieser Umstand bei der Frage der Notwendigkeit der angeordneten erkennungsdienstlichen Maßnahmen (vgl. 3.) gewürdigt werden und ein bestehender Restverdacht, welcher Grundlage einer bestehenden Wiederholungsgefahr ist, spezifisch und einzelfallabhängig angenommen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2014 aaO., Urteil vom 19. Oktober 1982 aaO. und Urteil vom 23. November 2005 aaO.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2016 - aaO., m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Februar 2017 aaO., Beschluss vom 5. Januar 2017 - 10 ZB 14.2603, juris; Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 CS 16.2069, juris; Beschluss vom 16. November 2015 - 10 CS 15.1564 - und Beschluss vom 02. April 2015 - 10 C 15.304 - , jeweils zitiert nach juris; Beschluss der Kammer vom 30. August 2016 - VG 3 L 171/16 - sowie Urteil vom 31. August 2016 - VG 3 K 1882/15 - und Beschluss vom 6. Mai 2010 - VG 3 L 56/10 -).

    Bei Betäubungsmitteldelikten muss von einer erheblichen allgemeinen Rückfallgefahr ausgegangen werden, sodass auch eine erstmalige Verurteilung wegen einer entsprechenden Tat grundsätzlich die Annahme einer Wiederholungsgefahr begründen kann, wenn nicht besondere Tatumstände, die für eine einmalige Tat sprechen, vorliegen (vgl. (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06. Dezember 2016 - 10 CS 16.2069 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2020 - 3 O 27/20

    Notwendigkeit der Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz des Abschlusses des Strafverfahrens ein sog. "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 16.1662

    Aufhebung der erkennungsdienstlichen Behandlung

    Diese Frage stellte sich jedoch in dieser allgemeinen Form weder dem Verwaltungsgericht noch wäre ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten, weil die vom Gericht in vollem Umfang nachzuvollziehende bzw. zu überprüfende Prognose einer Wiederholungsgefahr unter Heranziehung und Bewertung aller Umstände des konkreten Einzelfalls zu erfolgen hat, insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 14.09.2023 - B 1 S 23.717

    Beschuldigteneigenschaft, Notwendigkeit / Wiederholungsgefahr, Jugendverfehlung,

    Bei Betäubungsmitteldelikten sei von einer erheblichen Rückfallgefahr auszugehen, so dass auch die erstmalige Verurteilung wegen einer entsprechenden Tat grundsätzlich die Annahme einer Wiederholungsgefahr begründe, wenn nicht besondere Umstände für eine einmalige Tat sprechen würden (BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Mit den durch die erkennungsdienstliche Behandlung gewonnenen Unterlagen kann im Rahmen von Ermittlungen dieser Art der Antragsteller leichter als Täter überführt oder aber seine Täterschaft leichter ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 13; B.v. 23.11.2009 - 10 CS 09.1894 - juris Rn. 15).

  • VG München, 27.01.2021 - M 23 S 20.3112

    Eilantrag gegen die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung

    Denn die Vorschrift des § 81 Alt. 2 StPO ermächtigt zu präventivpolizeilichen Maßnahmen der Strafverfolgungsvorsorge und dient - ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten Strafverfahren - der vorsorgenden Bereitstellung von Hilfsmitteln für die künftige Erforschung und Aufklärung von Straftaten (vgl. BVerwG, U.v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 6.12-2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 8).
  • VG München, 08.01.2019 - M 7 K 17.1334

    Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlung

    Die für diese Prognoseentscheidung maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ergeben sich insbesondere aus Art, Schwere und Begehungsweise der dem Beschuldigten im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, aus seiner Persönlichkeit sowie seinem bisherigen strafrechtlichen Erscheinungsbild (st.Rspr. des BayVGH, vgl. etwa B.v. 6.12.2016 - 10 CS 16.2069 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrunde liegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 6.12.2016 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 10 CS 20.1850

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

  • VG Hamburg, 17.04.2018 - 19 E 1490/18

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen Erwerbs von Cannabis; Wiederholungsgefahr;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2022 - 5 A 1480/21

    Vorladung einer Person zur erkennungsdienstlichen Behandlung aus

  • VG Ansbach, 19.01.2017 - AN 2 S 16.02378

    Exmatrikulation wegen nicht ordnungsgemäßen Betreibens des Studiums -

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