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   VGH Bayern, 31.07.2020 - 10 CS 20.1432   

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https://dejure.org/2020,24409
VGH Bayern, 31.07.2020 - 10 CS 20.1432 (https://dejure.org/2020,24409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.07.2020 - 10 CS 20.1432 (https://dejure.org/2020,24409)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Juli 2020 - 10 CS 20.1432 (https://dejure.org/2020,24409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1, § 146 Abs. 4 S. 6; LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3, Art. 8, Art. 18 Abs. 2, Art. 37 Abs. 1, Abs. 2; KampfhundeVO § 1 Abs. 1, Abs. 2
    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Haltungsuntersagung und Abgabeverpflichtung eines Kampfhundes (hier: Rottweiler)

  • rewis.io

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Haltungsuntersagung und Abgabeverpflichtung eines Kampfhundes (hier: Rottweiler)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 10.07.2018 - 10 B 17.1996

    Verbot von Parolen auf Versammlung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.07.2020 - 10 CS 20.1432
    Unabhängig davon, ob ein Nachschieben von Gründen im Verwaltungsprozess im Sinne einer Nachholung der materiell-rechtlich relevanten Begründung in der vorliegenden Konstellation überhaupt (noch) möglich wäre, wobei ein Nachschieben in diesem Sinne allenfalls in einer Ergänzung, Präzisierung oder Vertiefung jedenfalls im Ansatz bereits vorhandener tragender Erwägungen bestehen könnte (zu dieser prozessualen und materiell-rechtlichen Problematik vgl. z.B. BayVGH, U.v. 10.7.2018 - 10 B 17.1996 - juris Rn. 33 ff. m.w.N.), ist von der Antragsgegnerin eine sich aus der behaupteten fehlenden Zuverlässigkeit der Antragstellerin ergebende konkrete Gefahr im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG nicht hinreichend dargelegt.
  • VGH Bayern, 23.06.2021 - 8 CS 21.1245

    Verwirkung des Widerrufsrechts der Freigabe einer privaten Wegfläche für den

    Diese Befugnisnorm setzt eine konkrete Gefahr für die von ihr genannten Rechtsgüter voraus, denen möglichst schnell und effektiv begegnet werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2016 - 10 ZB 14.2380 - BayVBl 2016, 749 = juris Rn. 11; B.v. 31.7.2020 - 10 CS 20.1432 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 06.03.2023 - 10 CS 22.2343

    Erfolgreicher Eilantrag gegen Haltungsuntersagung und Abgabepflicht für

    Gelingt ihm die Widerlegung, handelt es sich bei dem konkreten Hund nicht um einen Kampfhund, und es bedarf zu seiner Haltung weder einer Erlaubnis noch einer Zuverlässigkeitsprüfung des Halters (BayVGH, B.v. 31.7.2020 - 10 CS 20.1432 - juris Rn. 4; Schwabenbauer in Möstl/Schwabenbauer, BeckOK Polizei- und Sicherheitsrecht Bayern, Stand 15.1.2023, LStVG Art. 37 Rn. 24; Luderschmid in Bengl/Berner/Emmerig, LStVG, Stand Aug. 2018, Art. 37 Rn. 29).

    Aber auch der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit (Art. 37 Abs. 4 Nr. 1 LStVG) ist damit nicht erfüllt, so dass auch ein Einschreiten zur Unterbindung einer rechtswidrigen Tat (Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 LStVG) - wie das Verwaltungsgericht angenommen hat - nicht in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2020 - 10 CS 20.1432 - juris Rn. 6).

  • VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 20.1148

    Erhöhter Hundesteuersatz für Kampfhunde, Vorlage eines Negativattests, Verweisung

    Gelingt die Widerlegung, handelt es sich beim konkreten Hund nicht um einen Kampfhund (BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer, 17. Ed. 01.09.2021, LStVG Art. 37 Rn. 24; BayVGH, B.v. 31.07.2020 - 10 CS 20.1432 - juris Rn. 4).
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