Rechtsprechung
VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayVersG Art. 15 Abs. 1, Art. 24 Abs. 2; 6. BayIfSMV § 7 Abs. 1 S. 1, 2 u. 4; GG Art. 8 Abs. 1
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage- Rechtmäßigkeit von Versammlungsverbot - rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots - Corona-Virus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.09.2020 - RN 4 S 20.2278
- VGH Bayern, 19.09.2020 - 10 CS 20.2103
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (13)
- VGH Bayern, 24.01.2021 - 10 CS 21.249
10. Senat des BayVGH erlaubt Demonstration gegen den 10. Senat des BayVGH vor dem …
Der Senat verweist insofern auf die dargestellte Regelvermutung in § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV sowie auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10;… B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17;… B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15). - VG Bremen, 02.12.2020 - 5 V 2748/20
Versammlungsrecht - Corona; Coronavirus; Versammlung; Versammlungsverbot
Denn eine effektive Abwehr der Infektions- und damit Gesundheitsgefahren (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist durch eine Auflösung nicht in gleicher Weise geeignet, da es in diesem Fall bereits zu einer gegebenenfalls irreparablen Verwirklichung der Gefahrensituation für Versammlungsteilnehmer, Polizeibeamte und Passanten gekommen wäre (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 -, juris Rn. 10). - VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2449
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München …
Soweit der Antragsteller rüge, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tageslndizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet M. der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weise die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen werde, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 31.01.2021 - 10 CS 21.323
Demonstration am 31. Januar 2021 in München bleibt auf stationäre Versammlung mit …
Der Senat verweist insofern auf seine gefestigte Rechtssprechung hierzu (vgl. etwa BayVGH, B.v. 24.1.2021 - 10 CS 21.249; B.v. 16.1.2021 - 10 CS 21.166; B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10;… B.v. 1.11.2020 - 10 CS 20.2449 - juris Rn. 17;… B.v. 22.5.2020 - 10 CE 20.1236 - juris Rn. 15). - VGH Bayern, 16.01.2021 - 10 CS 21.166
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot der Versammlung in Stein bei Nürnberg
Denn ist die Auflösung einer Versammlung durch die Polizei aufgrund tatbestandsmäßiger Gefahrensituationen absehbar, darf die Versammlungsbehörde diese Versammlung auch präventiv verbieten (BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn 10). - VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5551
Versammlungsbeschränkungen aufgrund von Infektionsgefahr
Diese Bestimmung konkretisiert die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 BayVersG auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite, soweit die von einer Versammlung unter freiem Himmel ausgehenden Infektionsgefahren in Rede stehen (BayVGH, B.v. 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 7).b) Soweit der Antragsteller rügt, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tages-Indizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet M. der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weist die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen wird, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
Eine Auflösung der Versammlung durch die Polizei nach Beginn ist nicht in gleicher Weise geeignet, Infektionsgefahren abzuwehren, da diese Maßnahme erst nach Eintritt der unerwünschten Gefahrensituation wirksam würde (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 01.11.2020 - 10 CS 20.2450
BayVGH weist Beschwerden der Veranstalter der Querdenken-Versammlungen in München …
Soweit der Antragsteller rüge, die Antragsgegnerin hätte die sog. 7-Tages-lndizenz, d.h. die Anzahl der Neuinfektionen im Stadtgebiet München der letzten sieben Tage, nicht berücksichtigen dürfen, weise die Kammer auf Folgendes hin: Grundsätzlich sei es nicht zu beanstanden, dass dieser Inzidenzwert im Rahmen der Prognose von Infektionsrisiken ergänzend herangezogen werde, auch wenn sich aus dem Wert allein jedoch noch keine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ergebe (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 20.11.2020 - 10 CS 20.2745
Untersagung des Friedensmarsches in München
Ist somit trotz anderweitiger Bekundungen des Antragstellers im Eilrechtsschutzverfahren weiterhin zu erwarten, dass er zur Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie der Einhaltung des Mindestabstands und der Maskenpflicht aktiv gerade nicht beitragen wird, so dass die Versammlung wegen der aufgrund des Teilnehmerkreises der Versammlung und der Versammlungsleitung zu erwartenden nicht nur vereinzelten Verstöße gegen die erforderlichen Beschränkungen von der Polizei aufgelöst werden müsste, darf die Versammlungsbehörde diese ausnahmsweise auch präventiv verbieten (BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - Rn. 10). - VG München, 18.12.2020 - M 13 S 20.6649
Adventsspaziergang gegen die Einsamkeit
Damit konkretisiert § 7 Abs. 1 11. BayIfSMV die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 Abs. 1 BayVersG sowohl auf der Tatbestands-, wie auch auf der Rechtsfolgenseite im Hinblick auf von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehende Gefahren für die Gesundheit und das Leben einzelner (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie den Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung (vgl. BayVGH, B.v. 19. September 2020 - 10 CS 20.2103, m.w.N.).Jedenfalls begegnet die Annahme der Antragsgegnerin, auch bei einer (geringeren) Teilnehmerzahl von 250 Personen sei eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit aufgrund der Unübersichtlichkeit eines Aufzuges, des mangelhaften Sicherheits- und Hygienekonzepts, der Erfahrungen mit vergangenen Versammlungen und insbesondere aufgrund des sehr hohen 7-Tages-Inzidenzwertes von über 200, der im Rahmen der Gefahrenprognose als Anhaltspunkt für ein erhöhtes Infektionsrisiko herangezogen werden darf (vgl. BayVGH, B.v. - 19.09.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 10), nicht mehr gegeben, keine durchgreifenden Bedenken.
- VG München, 04.11.2020 - M 13 E 20.5610
Untersagung von Beschränkungen einer Versammlung bezüglich Maskenpflicht, …
Diese Bestimmung konkretisiert die versammlungsrechtliche Befugnisnorm des Art. 15 BayVersG auf Tatbestands- und Rechtsfolgenseite, soweit die von Versammlungen unter freiem Himmel ausgehenden Infektionsgefahren in Rede stehen (BayVGH, B.v. 19.9.2020 - 10 CS 20.2103 - juris Rn. 7). - VG München, 31.10.2020 - M 13 S 20.5546
Verbot einer Versammlung: Infektionsrisiko
- VG München, 22.01.2021 - M 13 S 21.337
Gefahrenprognose, Antragsgegner, Verwaltungsgerichte, Wiederherstellung der …
- VG München, 29.01.2021 - M 13 S 21.442
Verwaltungsgerichte, Antragsgegner, Gefahrenprognose, Ablehnungsgesuch, …