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ArbG Mainz, 31.08.2011 - 10 Ca 2152/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 31.08.2011 - 10 Ca 2152/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 611/11
Außerordentliche Kündigung wegen Geldentnahme aus einer Bargeldkasse - …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 31.08.2011, Az.: 10 Ca 2152/10, teilweise abgeändert und die Klägerin und Widerbeklagte als Gesamtschuldnerin verurteilt, an die Beklagte und Widerklägerin 7.141,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB hieraus seit dem 07.12.2010 zu zahlen.Die Klägerin beantragt zweitinstanzlich, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 31.08.2011, Az. 10 Ca 2152/10, abzuändern und.