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ArbG Gießen, 16.08.2013 - 10 Ca 419/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 16.08.2013 - 10 Ca 419/12
- LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 16. August 2013 - 10 Ca 419/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 5. November 2013 -10 Ca 419/12- teilweise abzuändern und 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 4. Oktober 2012, zugegangen am 4. Oktober 2012, nicht beendet wurde, 2. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern über den 4. Oktober 2012 hinaus zu unveränderten Bedingungen fortbesteht.