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   ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20   

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ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 (https://dejure.org/2021,41917)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 (https://dejure.org/2021,41917)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2021 - 10 Ca 7888/20 (https://dejure.org/2021,41917)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13

    Kündigung - häufige Kurzerkrankungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15) .

    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24) .

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .

    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe) .

    Je nach Erheblichkeit des Vortrags ist es dann Sache des Arbeitgebers, den Beweis für die Berechtigung einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24) .

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 6/18

    Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15) .

    Ist eine Arbeitnehmervertretung gebildet, ist auf die letzten drei Jahre vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens abzustellen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 23; BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32,) .

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Diese Beeinträchtigungen können sowohl in Betriebsablaufstörungen als auch in zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten liegen, sofern die Zahlungen einen Umfang von sechs Wochen übersteigen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15) .

    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15) .

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung - dritte Stufe - ist schließlich zu prüfen, ob die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber gleichwohl hingenommen werden müssen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 19; BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 16; BAG 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - Rn. 15; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 15) .

    Treten während der letzten Jahre jährlich mehrere (Kurz-)Erkrankungen auf, spricht dies für eine entsprechende künftige Entwicklung des Krankheitsbildes, es sei denn, die Krankheiten sind ausgeheilt (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 1. März 2007 - 2 AZR 217/06 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 20) .

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 27. Februar 1985 GS 1/84 - BAGE 48, 122) hat der Kläger im Falle des Obsiegens mit den Kündigungsschutzanträgen einen Anspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den bisherigen Bedingungen weiter beschäftigt zu werden.
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Ist eine Betriebsablaufstörungen mit den geschilderten Mitteln nicht zu vermeiden, gehört zum Kündigungsgrund, dass die Störung "erheblich" ist (BAG 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - zu B I 2 a der Gründe) .
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 574/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit der

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    aa) Wiederholte kurzfristige Ausfallzeiten des Arbeitnehmers können zu schwerwiegenden Störungen im Arbeitsablauf führen, sei es, dass Maschinen stillstehen, die Produktion wegen noch einzuarbeiten Ersatzpersonals zurückgeht oder die verbliebene Belegschaft überlastet ist oder in anderen Arbeitsbereichen benötigte Arbeitnehmer abgezogen werden müssen (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - Rn. 22; HaKo/Gallner § 1 KSchG Rn. 561) .
  • BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13

    Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Ist eine Arbeitnehmervertretung gebildet, ist auf die letzten drei Jahre vor Einleitung des Beteiligungsverfahrens abzustellen (BAG 25. April 2018 - 2 AZR 6/18 - Rn. 23; BAG 23. Januar 2014 - 2 AZR 582/13 - Rn. 32,) .
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98

    Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20
    Der Arbeitgeber darf sich deshalb auf der ersten Prüfungsstufe zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten der Vergangenheit darzustellen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 755/13 - Rn. 17; BAG 10. November 2005 - 2 AZR 44/05 - Rn. 24; BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

    I.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Der Kläger beantragt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 - 10 Ca 7888/20 - zurückzuweisen.

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