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   VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01   

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https://dejure.org/2001,10754
VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01 (https://dejure.org/2001,10754)
VG Gießen, Entscheidung vom 05.09.2001 - 10 E 2160/01 (https://dejure.org/2001,10754)
VG Gießen, Entscheidung vom 05. September 2001 - 10 E 2160/01 (https://dejure.org/2001,10754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 966 Abs 1 BGB, § 967 BGB, § 970 BGB, § 958 BGB, § 946 BGB
    Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufgefundene Haustiere als Fundsachen im Sinne des § 965 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB); Besitzlosigkeit und Herrenlosigkeit von aufgefundenen Haustieren; Inhaber und Schuldners eines Anspruches aus § 970 BGB; Erstreckung des Eigentumsrechtes an der Mutter der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 95
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01
    Ein Aufwendungserstattungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) (entspr. §§ 677, 683 BGB) zu Lasten der öffentlichen Verwaltung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran besteht, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten "Geschäftsführer" wahrgenommen wurde (wie BVerwGE 80, 170); dies gilt insbesondere dann, wenn der Behörde ein Ermessensspielraum zusteht.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer anschließt, kann ein Tätigwerden Privater anstelle einer zuständigen Behörde gegen deren wirklichen oder mutmaßlichen Willen aber nur dann Rechte und Pflichten nach den Regeln einer Geschäftsführung ohne Auftrag auslösen, wenn ein öffentliches Interesse nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern darüber hinaus daran besteht, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten "Geschäftsführer" wahrgenommen wurde (BVerwGE 80, 170, 173).

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

    Auszug aus VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01
    Das Bundesverwaltungsgericht führt in der zitierten Entscheidung insoweit wörtlich aus: "Es geht grundsätzlich nicht an, dass ein Träger öffentlicher Verwaltung durch private Initiative im Hinblick auf das Ob und Wie einer konkreten Maßnahme vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wenn ihm in dieser Hinsicht ein Ermessen eingeräumt ist (so auch BGH, Urteil vom 15.12.1997, NJW 1978, Seite 1258).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1984 - 11 S 2127/81

    Schwimmunterricht; Personalkosten; Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne

    Auszug aus VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01
    Denn anderenfalls würden die gesetzlich geregelten und der öffentlichen Verwaltung zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen von Dritten wahrgenommen, ohne dass der öffentlichen Verwaltung letztlich ein Handlungs- und Entscheidungsspielraum bliebe (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1985, 150 m.w.N.).
  • VG Göttingen, 19.05.2010 - 1 A 288/08

    Anspruch eines Tierarztes gegen die Gemeinde auf Aufwendungsersatz aus

    Dieses darf demnach nicht allein an der Erfüllung der Aufgabe an sich, sondern muss darüber hinaus auch daran bestehen, dass sie in der gegebenen Situation von dem privaten Geschäftsführer wahrgenommen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001 - 10 E 2160/01 -, NVwZ-RR 2002, 95 ).

    Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist deshalb nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht der Behörde, bei der Frage der Verwendung öffentlicher Finanzmittel Prioritäten zu setzen, das untergraben würde, wenn die öffentlichen Haushalte durch Aufwendungsersatzansprüche Privater belastet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 05.09.2001, a.a.O.).

  • VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633

    Tierschutzgebot, Regelvermutung, Aussetzen, Herrenlosigkeit, Tierfund,

    Der Kläger schätzte es zum Zeitpunkt des Fundes im März 2014 jeweils auf etwas mehr als ein Jahr ("Geburtsdatum ca. ....1.2013", vgl. Blatt 28, 29 u. 30 der Behördenakte); es handelte sich also nicht um gerade erst - und damit möglicherweise in "freier Wildbahn" und insoweit "eigentumslos" (so VG Gießen, U.v. 5.5.2001 - 10 E 2160/01 - juris Rn.23 ff.) - geborene Katzenwelpen.
  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach Mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33).
  • VG Schwerin, 15.06.2017 - 7 A 1900/14

    Aufwendungsersatz für tierschutzgerechte Versorgung einer Fundkatze in

    Erforderlichenfalls im Verhältnis von Frau N. und Frau E., jedenfalls aber dem von Frau E. und dem Kläger wurde zumindest konkludent der letztgenannten Seite ein Auftrag (§ 662 BGB) zur Erfüllung der Finderpflichten nach §§ 965 f. BFB erteilt und dabei interessengerecht zur Ablösung des Beauftragten-Anspruchs aus § 670 BGB die Abtretung von Aufwendungsersatzansprüchen des Finders (einerseits aus § 970 BGB und andererseits aus der hier streitgegenständlichen GoA) vereinbart (gegen letzteres allerdings mit Verweis auf eine Priorität der Finderpflichten das VG Gießen im Urteil vom 5. September 2001 - 10 E 2160/01 -, Natur und Recht 2002, S. 113 [114]), ferner die Abtretung der Finderrechte aus §§ 971 ff. BGB.
  • OVG Thüringen, 24.08.2017 - 4 KO 391/14

    Ersatz von Aufwendungen eines Privaten aus öffentlich-rechtlicher GoA; Reparatur

    Ein maßgeblicher Gesichtspunkt ist dabei das Recht der Behörde, bei der Frage der Verwendung öffentlicher Finanzmittel Prioritäten zu setzen, das untergraben würde, wenn die öffentlichen Haushalte durch Aufwendungsersatzansprüche Privater belastet würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris Rdnr. 15 ff.; VG Gießen, Urteil vom 5. September 2001 - 10 E 2160/01 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 - juris; VG Göttingen, Urteil vom 19. Mai 2010 - 1 A 288/08 - juris Rdnr. 28).
  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1851

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33).
  • OVG Brandenburg, 17.06.2005 - 4 B 98/05

    Beschwerde gegen eine Auflage bei der Durchführung einer Versammlung; Wirksamkeit

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  • VG Gießen, 17.02.2014 - 4 K 3518/12

    Landkreis Gießen muss dem Tierschutzverein die Kosten für die vom

    Um Fundtiere handelte es sich bei den streitbefangenen Katzen aber nicht, da sie sich in einer verschlossenen Wohnung befanden und gerade nicht verloren gegangen waren (vgl. hierzu VG Gießen, Urteil vom 27.02.2012 - 4 K 2064/11.GI - und Urteil vom 05.09.2001 - 10 E 2160/01 - jeweils m. w. N.).
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