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   VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04   

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https://dejure.org/2004,28489
VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04 (https://dejure.org/2004,28489)
VG Gießen, Entscheidung vom 02.09.2004 - 10 E 2589/04 (https://dejure.org/2004,28489)
VG Gießen, Entscheidung vom 02. September 2004 - 10 E 2589/04 (https://dejure.org/2004,28489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 StVO
    Zuständigkeit für die Anbringung von Verkehrszeichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zuständigkeit für die Anbringung von Verkehrszeichen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 20.08.1996 - 11 UE 284/96

    Erstattung von Abschleppkosten für ein Fahrzeug, das vor Wirksamwerden des

    Auszug aus VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04
    Auf die Frage, wie viel Zeit zwischen dem Aufstellen des Verkehrsschildes und der Notwendigkeit der Abschleppmaßnahme liegen muss, damit die Kostenanforderung nicht unverhältnismäßig ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.08.1996 - 11 UE 284/96 -, NJW 1997, 1023) kommt es mangels eines rechtmäßigen Verwaltungsakts daher nicht an.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04
    Derartige Anordnungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausführt, Verwaltungsakte (vgl. zur Rechtsnatur der Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 29.93 -, Buchholz 316, § 38 VwVfG Nr. 11 = NJW 1995, 1977; Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 10.70

    Feststellung von Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit von Verwaltungsakten - Umgehung

    Auszug aus VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04
    Eine bloße Zustimmung der Behörde reicht nicht aus, es ist vielmehr eine ausdrückliche Anordnung erforderlich (BVerwG, Urteil vom 26.06.1970 - VII C 10.70 -, NJW 1970, 2075).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus VG Gießen, 02.09.2004 - 10 E 2589/04
    Derartige Anordnungen sind, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausführt, Verwaltungsakte (vgl. zur Rechtsnatur der Verkehrszeichen als Allgemeinverfügung BVerwG, Urteil vom 25.01.1995 - 11 C 29.93 -, Buchholz 316, § 38 VwVfG Nr. 11 = NJW 1995, 1977; Urteil vom 27.01.1993 - 11 C 35.92 -, BVerwGE 92, 32, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16

    Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes

    Wenn die Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung einer Halteverbotsbeschilderung in derartigen Fällen lediglich genehmigt, aber nicht anordnet, belässt sie dem Unternehmer einen gewissen Entscheidungsspielraum, wenn nicht bei der Anordnung (zur ausschließlichen Anordnungsbefugnis der Behörde für Verkehrszeichen und der Ablehnung eines diesbezüglichen Entscheidungsspielraums des Unternehmers vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 1 S 3263/08, juris Rn. 15 f; VG Gießen, Urteil vom 2. September 2004 - 10 E 2589/04, juris Rn. 25 f; VG Köln, Urteil vom 5. Februar 2009 - 20 K 3610/07, juris Rn. 25), so doch bei der Bekanntgabe der Verkehrszeichen (vgl. zu Erfordernis der Bekanntgabe etwa BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/15, juris Rn. 22; VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 17).
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