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VG Gießen, 25.09.2006 - 10 E 643/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VG Saarlouis, 24.02.2010 - 5 K 531/09
Tierschutz; Einschreitensbefugnis; Wegnahme; Haltungsverbot; ungeeignete …
Kluge, Tierschutzgesetz, § 16 a, Rdnr. 11; Hirt/Maisack/Moritz, TierschutzG, 2. Aufl., § 16 a Rdnr. 5 m.w.N.; OVG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2010 - 5 S 28.09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.1998 - 12 A 10020/96 - (Angelzirkus); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.02.2010 - 7 L 57/10 - (Wegnahme); BayVGH, Beschluss vom 30.11.2009 - 9 CS 09.2644 - (Wegnahme und Veräußerung); VG Aachen, Urteil vom 29.12.2009 - 6 K 2135/08 -(Haltungsverbot); VG Gießen, Urteil vom 25.09.2006 - 10 E 643/06 - (Haltungsverbot), alle Juris. - VG München, 27.03.2013 - M 18 S 13.587
Halteverbot für Tiere aller Art; Bestandsauflösung; zwangsweise Durchsetzung …
§ 16a Satz 2 Nr. 3 a. E. TierSchG sieht ausdrücklich vor, dass das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist (vgl. VG Gießen, U.v. 25.9.2006 - 10 E 643/06 - juris Rn. 45; VG Gießen, U.v. 9.12.2011 - 4 K 2844/11.GI - juris Rn 47). - VG Göttingen, 09.02.2011 - 1 A 184/09
Tierhaltungsverbot; Tierschutz; Wiedergestattung der Tierhaltung
Hinsichtlich der Maßstäbe für die Glaubhaftmachung kann dabei auf vergleichbare Regelungsinhalte in anderen Rechtsmaterien abgestellt werden, etwa in § 35 Abs. 6 der Gewerbeordnung bzw. im Einbürgerungsrecht (vgl. VG Gießen, Urteil vom 25.09.2006 - 10 E 643/06 -, juris m. w. N.).
- VG München, 14.07.2014 - M 18 S 14.2092
Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde; …
§ 16a Satz 2 Nr. 3 a.E. (a.F.; entspricht nunmehr § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a.E.) TierSchG sieht ausdrücklich vor, dass das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist (vgl. VG Gießen, U.v. 25.9.2006 - 10 E 643/06 - juris RdNr. 45; VG Gießen, U.v. 9.12.2011 - 4 K 2844/11.GI - juris RdNr. 47). - VG Saarlouis, 09.01.2019 - 5 L 1204/18
Einstweiliger Rechtsschutz bei Halteverbot für Tiere aller Art
§ 16a Satz 2 Nr. 3 TierSchG sieht ausdrücklich vor, dass das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist.(Vgl. VG Gießen, Urteil vom 25.9.2006 - 10 E 643/06 -, juris; VG Gießen, Urteil vom 9.12.2011 - 4 K 2844/11.GI -, juris, so dass auch eine Befristung der Untersagung nicht geboten war.). - VG München, 10.09.2014 - M 18 K 14.2089
Widerruf der Zuchterlaubnis; Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde; …
§ 16a Satz 2 Nr. 3 a. E. (a. F.; entspricht nunmehr § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 a. E.) TierSchG sieht ausdrücklich vor, dass das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist (vgl. VG Gießen, U. v. 25.9.2006 - 10 E 643/06 - juris RdNr. 45; VG Gießen, U. v. 9.12.2011 - 4 K 2844/11.GI - juris RdNr. 47). - VG Gießen, 02.08.2012 - 4 L 1417/12
Verbot der Haltung von Schafen
Keineswegs kann mit der fehlenden Befristung eo ipso ein "ewiges Verbot" gemeint und verhängt worden sein, denn die Antragstellerin hat jederzeit die Möglichkeit, einen "Wiedergestattungsantrag" bei der Behörde zu stellen (so bereits VG Gießen, Urteil vom 25.09.2006 - 10 E 643/06 - siehe auch VG Gießen, Urteil vom 09.04.2011 - 4 K 2844/11 - abrufbar über juris). - OVG Niedersachsen, 10.02.2022 - 11 ME 369/21
Auswahlermessen; Bestandsauflösung; Haltungs- und Betreuungsverbot; Rinder; …
a) Zwar hat das Verwaltungsgericht im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der dazu vorliegenden Rechtsprechung ausgeführt, dass die Anordnung, den Tierbestand aufzulösen, in den Fällen, in denen bereits ein Tierhaltungsverbot angeordnet wurde, als notwendige Folge des Tierhaltungsverbots gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein mit dem Wohl der Tiere unvereinbarer betreuungsloser Zustand entstünde (vgl. Senatsbeschl. v. 21.3.2013 - 11 LA 257/12 - S. 3, V.n.b.;… BayVGH, Beschl. v. 7.11.2006 - 25 CS 06.2619 - juris Rn. 6;… derselbe, Beschl. v. 29.1.2007 - 25 CS 06.2206 - juris Rn. 5;… VG Stade, Urt. v. 12.11.2020 - 10 A 1468/18 - S. 11, V.n.b.; VG Oldenburg, Beschl. v. 3.8.2020 - 7 B 1910/20 - S. 5 f., V.n.b.; VG Gießen, Urt. v. 25.9.2006 - 10 E 643/06 - juris Rn. 47;… VG SH, Beschl. v. 15.4.2011 - 1 B 9/11 - juris Rn. 15). - VG München, 30.04.2014 - M 18 K 13.704
Halteverbot für Tiere aller Art; Bestandsauflösung; zwangsweise Durchsetzung …
§ 16a Satz 2 Nr. 3 a. E. TierSchG sieht ausdrücklich vor, dass das Halten und Betreuen von Tieren auf Antrag wieder zu gestatten ist, wenn der Grund für die Annahme weiterer Zuwiderhandlungen entfallen ist (vgl. VG Gießen, U.v. 25.9.2006 - 10 E 643/06 - juris RdNr. 45; VG Gießen, U.v. 9.12.2011 - 4 K 2844/11.GI - juris RdNr. 47), so dass auch eine Befristung der Untersagung nicht geboten war. - VG Potsdam, 29.07.2022 - 3 L 356/22 Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Tieren - wie hier - teilweise kein Wasser oder ausreichend Futter zur Verfügung gestellt wird (so VG Gießen, Urteil vom 25. September 2006 - 10 E 643/06 -, juris, Rn. 37;… Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 16a Rn. 47).