Weitere Entscheidung unten: BSG, 24.11.2011

Rechtsprechung
   BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13073
BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R (https://dejure.org/2012,13073)
BSG, Entscheidung vom 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R (https://dejure.org/2012,13073)
BSG, Entscheidung vom 05. April 2012 - B 10 EG 10/11 R (https://dejure.org/2012,13073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Elterngeld; Höhe; Bemessung; Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit; Nichtanwendbarkeit des modifizierten Zuflussprinzips; überzahltes Elterngeld; Erstattungspflicht; Verwaltungsakt; Vorschuss; atypischer Fall; Ermessen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 3 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 1 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 1 S 2 BEEG vom 05.12.2006, § 2 Abs 7 BEEG vom 05.12.2006
    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit - Nichtanwendbarkeit des modifizierten Zuflussprinzips - überzahltes Elterngeld - Erstattungspflicht - Verwaltungsakt - Vorschuss - atypischer Fall - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei selbstständig Erwerbstätigen; Geltung des steuerrechtlichen Zuflussprinzips

  • rewis.io

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit - Nichtanwendbarkeit des modifizierten Zuflussprinzips - überzahltes Elterngeld - Erstattungspflicht - Verwaltungsakt - Vorschuss - atypischer Fall - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 2 Abs. 8
    Anspruch auf Elterngeld; Einkommensermittlung bei selbstständig Erwerbstätigen; Geltung des steuerrechtlichen Zuflussprinzips

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Honorarzahlungen im Bemessungszeitraum können zur Kürzung des Elterngelds führen

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständige müssen bei späten Honorarzahlungen mit Kürzung des Elterngeldanspruchs rechnen

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Honorarzahlungen im Bemessungszeitraum können zur Kürzung des Elterngelds führen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2012, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 5/11 R

    Elterngeld - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zufluss -

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Bei der ersten Änderung des § 2 BEEG durch das Gesetz vom 17.1.2009 (BGBl I 61) mit Wirkung zum 24.1.2009 war der letzte Elterngeldzahlungszeitraum bereits abgeschlossen (s BSG Urteil vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 27 mwN) , sodass die Neufassung des Gesetzes den vorliegend zu beurteilenden Anspruch des Klägers nicht erfasst.

    Für das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes hat der erkennende Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass ein Einkommen auch dann im Bemessungszeitraum erzielt ist, wenn es in diesem Zeitraum erarbeitet aber erst nach dessen Ablauf in Folge nachträglicher Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber ausgezahlt worden ist (BSG Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6; vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Der Senat hat im Rahmen seiner Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bereits darauf hingewiesen, dass für Einkommen aus selbstständiger Arbeit in § 2 Abs. 8 und 9 BEEG eigenständige Regelungen geschaffen sind, die den Besonderheiten dieser Einkunftsarten Rechnung tragen und Rückschlüsse auf die Auslegung des § 2 Abs. 7 BEEG nicht zulassen (Urteil vom 30.9.2010, aaO, RdNr 31; Urteil vom 18.8.2011, aaO, RdNr 26).

    Diese Gegebenheiten rechtfertigen es, für Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit das modifizierte Zuflussprinzip anzuwenden (BSG Urteile vom 30.9.2010 und 18.8.2011, aaO) , für Einkommen aus selbstständiger Arbeit hingegen am strengen Zuflussprinzip des Steuerrechts festzuhalten (vgl Dau, aaO).

  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 19/09 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Zuflussprinzip - modifiziertes

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Für das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes hat der erkennende Senat inzwischen mehrfach entschieden, dass ein Einkommen auch dann im Bemessungszeitraum erzielt ist, wenn es in diesem Zeitraum erarbeitet aber erst nach dessen Ablauf in Folge nachträglicher Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber ausgezahlt worden ist (BSG Urteile vom 30.9.2010 - B 10 EG 19/09 R - BSGE 107, 18 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 6; vom 18.8.2011 - B 10 EG 5/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Der Senat hat im Rahmen seiner Rechtsprechung zum modifizierten Zuflussprinzip bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bereits darauf hingewiesen, dass für Einkommen aus selbstständiger Arbeit in § 2 Abs. 8 und 9 BEEG eigenständige Regelungen geschaffen sind, die den Besonderheiten dieser Einkunftsarten Rechnung tragen und Rückschlüsse auf die Auslegung des § 2 Abs. 7 BEEG nicht zulassen (Urteil vom 30.9.2010, aaO, RdNr 31; Urteil vom 18.8.2011, aaO, RdNr 26).

  • BSG, 14.08.1996 - 13 RJ 9/95

    Vorschuß auf den Sozialzuschlag, Rückforderung

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des BSG eine Rückforderung nur dann auf § 42 Abs. 2 S 2 SGB I gestützt werden, wenn bei der Bewilligung des Geldbetrages deutlich genug auf die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Erstattungspflicht hingewiesen worden ist (vgl zB BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 14; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 18 ff) .
  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 19/09 R

    Soziales Leistungsrecht - Vorschussgewährung - nachträgliche Feststellung des

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Dementsprechend kann nach der Rechtsprechung des BSG eine Rückforderung nur dann auf § 42 Abs. 2 S 2 SGB I gestützt werden, wenn bei der Bewilligung des Geldbetrages deutlich genug auf die an keine weiteren Voraussetzungen geknüpfte Erstattungspflicht hingewiesen worden ist (vgl zB BSGE 106, 244 = SozR 4-1200 § 42 Nr. 2, RdNr 14; BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 6 S 18 ff) .
  • BSG, 12.05.1992 - 2 RU 7/92

    Rückforderung einer als Vorschuss geleisteten Waisenrente - Bindungswirkung des

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Obwohl demzufolge an sich auch im Rahmen des § 8 Abs. 3 BEEG ein Rückgriff auf § 50 Abs. 2 SGB X naheliegen mag (so Buchner/Becker, aaO; Jaritz, aaO, RdNr 16) , hält es der erkennende Senat für sachgerecht, hier als Ermächtigungsgrundlage für die Erstattungsforderung des Beklagten in erster Linie § 42 Abs. 2 S 2 SGB I zur Lückenfüllung heranzuziehen (zur entsprechenden Anwendung des § 42 SGB I vgl allg BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10) .
  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 4/94

    Verlautbarung eines einstweiligen Verwaltungsaktes, Wirksamkeit, Rückabwicklung

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Obwohl demzufolge an sich auch im Rahmen des § 8 Abs. 3 BEEG ein Rückgriff auf § 50 Abs. 2 SGB X naheliegen mag (so Buchner/Becker, aaO; Jaritz, aaO, RdNr 16) , hält es der erkennende Senat für sachgerecht, hier als Ermächtigungsgrundlage für die Erstattungsforderung des Beklagten in erster Linie § 42 Abs. 2 S 2 SGB I zur Lückenfüllung heranzuziehen (zur entsprechenden Anwendung des § 42 SGB I vgl allg BSG SozR 3-1200 § 42 Nr. 2; BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 10) .
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 24/01 R

    Vorläufige Bewilligung von Eingliederungshilfe - abschließende Entscheidung -

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Ist dem Empfänger einer solchen Leistung klar, dass er zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten hat, bedarf er - nach der dem § 42 Abs. 2 S 2 SGB I zugrunde liegenden Wertung des Gesetzgebers - keines besonderen Schutzes (vgl dazu BSG SozR 1200 § 42 Nr. 4 S 17 f; allg auch BSG SozR 3-4100 § 147 Nr. 1 S 4) .
  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    § 50 Abs. 1 SGB X ist nicht einschlägig, weil bei einer endgültigen Leistungsbewilligung der Verwaltungsakt über die vorläufige Zahlung nicht aufzuheben ist; vielmehr erledigt sich dieser damit iS von § 39 Abs. 2 SGB X auf andere Weise (vgl Buchner/Becker, MuSchG/BEEG, 8. Aufl 2008, § 8 BEEG RdNr 16; Jaritz in Roos/Bieresborn, MuschG, Stand Dezember 2011, § 8 BEEG RdNr 15; allg dazu auch BSGE 96, 119 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 5, RdNr 12 mwN) .
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70) .
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist grundsätzlich erst dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (stRspr des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55; BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 70) .
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 19/88

    Kein Berufungsausschluss beim Streit um die Erstattung überzahlter Vorschüsse,

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 27.06.2019 - B 10 EG 1/18 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Mit der Hinwendung des Gesetzeswortlauts zum Einkommen, dass der Berechtigte "hat", und der damit verbundenen Abkehr vom "erzielten Einkommen" in S 1 des § 2 Abs. 1 BEEG (idF vom 5.12.2006, aaO) hat der Gesetzgeber dem vom Senat ausschließlich für die Zuordnung von laufendem Arbeitslohn zum Bemessungsentgelt entwickelten modifizierten Zuflussprinzip die Grundlage entzogen und stattdessen einheitlich für alle Einkunftsarten den Normbefehl einer Bemessung streng nach Zufluss erteilt (zur Geltung des "strengen Zuflussprinzips" bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zB Senatsbeschluss vom 31.8.2015 - B 10 EG 4/15 B - Juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B - Juris RdNr 6; Senatsurteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 30; Senatsurteil vom 29.8.2012 - B 10 EG 18/11 R - Juris RdNr 22 ff).
  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Zwischen Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bestehen hinreichend gewichtige Unterschiede, die es rechtfertigen, den Bemessungszeitraum je nach Einkunftsart auf die vom Gesetzgeber gewählte unterschiedliche Weise festzulegen (vgl BSG Urteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 36) .
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Die Klägerin hat den Rechtsstreit allein wegen der drei Einmalzahlungen - Heiratsbeihilfe, Urlaubs- und Weihnachtsgeld - geführt, will aber ersichtlich mit der Anfechtung auch der Verfügung über die endgültige Festsetzung uneingeschränkt zur vorläufigen Elterngeldfestsetzung zurückkehren (zur auch möglichen Teilanfechtung vgl Senatsurteil vom 5.4.2012 - B 10 EG 10/11 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 14 RdNr 19) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28015
BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B (https://dejure.org/2011,28015)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B (https://dejure.org/2011,28015)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2011 - B 10 EG 10/11 B (https://dejure.org/2011,28015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,28015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.03.2005 - B 4 RA 257/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage, Empfänger einer Geldleistung

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) oder wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7), wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) oder wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7), wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 14.08.1981 - 12 BK 15/81

    Beitragsnachentrichtungsverfahren - Erlöschen einer Vollmacht - Rechtsnachfolger

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B
    Die Klärungsbedürftigkeit ist zu verneinen, wenn die Rechtsfrage bereits höchstrichterlich beantwortet ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 51; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 und 65) oder wenn die Antwort unmittelbar aus dem Gesetz zu ersehen ist (BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 7), wenn sie so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17), wenn sie praktisch außer Zweifel steht (BSGE 40, 40 = SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder wenn sich für die Antwort in anderen Entscheidungen bereits ausreichende Anhaltspunkte ergeben (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 und § 160 Nr. 8).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 24.11.2011 - B 10 EG 10/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss der Beschwerdeführer mithin Folgendes aufzeigen: (1) eine bestimmte Rechtsfrage, (2) ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, (3) ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit sowie (4) die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung, also eine Breitenwirkung (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17; BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 13, 31, 59, 65).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht