Rechtsprechung
AnwG Köln, 20.02.2008 - 10 EV 421/06 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Gut überlegen: Unsachliche Äußerungen des Anwalts gegenüber einer Versicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus AnwG Köln, 20.02.2008 - 10 EV 421/06
Zwar darf ein Rechtsanwalt zur Wahrnehmung berechtigter Interessen auch starke und eindringliche Ausdrücke benutzen, herabsetzende, persönliche Angriffe jedoch, die mit dem Gegenstand des Verfahrens nichts zu tun haben und zur Rechtsfindung oder Interessenwahrnehmung für den Mandanten nichts beitragen, sind ihm jedoch nicht erlaubt (BVerfGE 76, 171).