Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07 (V) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 21 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 123 VwGO, § 130 StGB
Einschränkung der Wahlwerbung einer politischen Partei in den Medien - Telemedicus
Volksverhetzende Wahlwerbespots im Rundfunk
- Telemedicus
Volksverhetzende Wahlwerbespots im Rundfunk
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausstrahlung einer Wahlwerbesendung einer Partei; Nutzung von Sendezeiten in rechtlich zulässiger Form; Erfüllung des Tatbestands der Volksverhetzung durch Einblenden des Slogans "Ausweisung aller kulturfremder Ausländer" in einem Wahlwerbespot
- Wolters Kluwer
Einschränkung der Wahlwerbung einer politischen Partei in den Medien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07 (V)
- VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07
Dementsprechend stehen auch die Rundfunkanstalten in öffentlicher Verantwortung und können die Ausstrahlung von Werbespots davon abhängig machen, dass die Sendezeit in rechtlich zulässiger Form genutzt wird, wenn sie den politischen Parteien Sendezeiten für Wahlwerbung einräumen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.04.1985, 2 BvR 617/84; Juris). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07
Insoweit sei beispielhaft auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1985 zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Sofortvollzugs einer Ausweisungsverfügung verwiesen: BVerfG, Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 ff.). - BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.01.2008 - 10 G 4397/07
Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien gilt nicht nur für den Bereich des Wahlrechts im engeren Sinne, sondern auch für die zur Wahlvorbereitung unerlässliche Wahlwerbung, soweit sie durch Maßnahmen der öffentlichen Gewalt beeinflusst wird (vgl. BVerfGE 47, 198 (225) m. w. N.).
- VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08
Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich …
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Januar 2008 - 10 G 4397/07(V) - abgeändert.Den am 30. Dezember 2007 vom Antragsteller gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 3. Januar 2008 - 10 G 4397/07 (V) - u. a. mit der Begründung abgelehnt, dass die Forderung zur "Ausweisung aller kulturfremden Ausländer" eine Aufforderung zu Willkürmaßnahmen i. S. d. § 130 Abs. 1 StGB darstelle, weil es "evident und offensichtlich dafür keine Rechtsgrundlage" gebe, es sich also um ein "Sichhinwegsetzen über die Grundlagen der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland" handele.
- VG Meiningen, 16.03.2017 - 8 K 209/15
Prüfungsbefugnis von Rundfunkanstalten in Bezug auf NPD Wahlwerbung; Reichweite …
Dementsprechend stehen auch die Rundfunkanstalten in öffentlicher Verantwortung und können die Ausstrahlung von Werbespots davon abhängig machen, dass die Sendezeit in rechtlich zulässiger Form genutzt wird, wenn sie den politischen Parteien Sendezeiten für Wahlwerbung einräumen (VG Frankfurt, B. v. 03.01.2008 - 10 G 4397/07 -, juris, Rn. 6).