Rechtsprechung
AG Wuppertal, 03.08.2010 - 26 Ds 10 Js 1977/08 (282/08), 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Schwarzsurfen ist (doch) nicht strafbar - Das Einwählen in ein offenes, fremdes WLAN-Netzwerk, um ohne Erlaubnis und unentgeltlich einen Internetzugang zu erlangen, ist nicht strafbar.
- filesharing-rechtsanwalt.de
§§ 89 I 1 TKG; 44, 43 II Nr. 3 BDSG
Unbefugtes Nutzen eines fremden WLAN-Anschlusses ist keine Straftat / Filesharing - openjur.de
§ 202b StGB; § 203 StPO; §§ 44 Abs. 1, 43 Abs. 2 Nr. 3 BDSG; § 89 Satz 1 TKG
Zur Strafbarkeit des Schwarz-Surfens
- aufrecht.de
Einwählen in fremdes W-LAN ist nicht strafbar
- retosphere.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Schwarz-Surfen (doch) nicht strafbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Strafbarkeit der unerlaubten Nutzung eines nicht gesicherten Funknetzwerkes
- info-it-recht.de
Schwarzsurfen ist nicht strafbar (hier: Eindringen in ein W-LAN)
- schwarz-surfen.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit der unerlaubten Nutzung eines nicht gesicherten Funknetzwerkes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unbefugtes Nutzen eines fremden WLAN-Anschlusses ist keine Straftat / Filesharing
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schwarz-Surfen ist keine Straftat
- beck-blog (Kurzinformation)
Schwarz-Surfen über unverschlüsseltes WLAN ist keine Straftat
- heise.de (Pressebericht, 13.08.2010)
Keine Strafbarkeit bei der Nutzung eines offenen WLAN
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Einloggen in fremdes Netzwerk ist keine Straftat!
- lto.de (Kurzinformation)
Schwarz-Surfen nicht strafbar
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Nutzung von fremdem WLAN-Netz nicht strafbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nutzung von fremdem WLAN-Netz nicht strafbar
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Strafbarkeit wegen Nutzung von fremdem WLAN-Netzes
- ecovis.com (Kurzinformation)
Schlichtes Einloggen in fremdes, ungeschütztes WLAN-Netzwerk ist straflos
- datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)
Nutzung fremder WLANs nicht strafbar
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unerlaubte Nutzung eines offenen WLAN nicht strafbar - Rechtsprechungsänderung des AG Wuppertal zum Schwarzsurfen
Besprechungen u.ä. (3)
- lawblog.de (Kurzanmerkung)
Schlechte Nachrichten für Blockwarte
- retosphere.de (Kurzanmerkung und Volltext)
Schwarz-Surfen (doch) nicht strafbar
- aufrecht.de (Entscheidungsbesprechung)
Kabellose (Straf-)Freiheit - "Schwarzsurfen" in Wuppertal
Verfahrensgang
- AG Wuppertal, 03.08.2010 - 26 Ds 10 Js 1977/08 (282/08), 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08
- LG Wuppertal, 19.10.2010 - 25 Qs 177/10
Papierfundstellen
- MIR 2010, Dok. 120
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Wuppertal, 03.04.2007 - 22 Ds 16/07
Strafbarkeit bei Nutzung eines offenen WLAN
Auszug aus AG Wuppertal, 03.08.2010 - 26 Ds 282/08
Zwar wurde in der Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal vom 03.04.2010 (NStZ 2008, 161) ein solches Verhalten als strafbar gesehen.Als "Nachricht" kommt hier allenfalls die automatische Zuweisung einer IP-Adresse an den Computer in Betracht (so AG Wuppertal, NStZ 2008, 161).
Wer sich in ein WLAN einwählt, kann grds. nicht erkennen, wer der Betreiber des WLANs ist (MMR 2008, 632, 635).
Eine Strafbarkeit nach § 202b StGB ist nicht gegeben, da die empfangenen IP-Daten für den Angeschuldigten als Nutzer des Netzwerks bestimmt sind (vgl. hierzu MMR 2008, 632, 634).