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   FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07   

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https://dejure.org/2009,11484
FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07 (https://dejure.org/2009,11484)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 10 K 10320/07 (https://dejure.org/2009,11484)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 10 K 10320/07 (https://dejure.org/2009,11484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abzweigung des gesamten Kindergelds bei unterlassener Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltspflicht

  • Judicialis

    EStG § 74 Abs. 1; ; EStG § 74 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 74 Abs. 1; AO § 5; AO § 47; AO § 224
    Abzweigung von Kindergeld an das Kind selbst bwz. an einen Dritten; Ermessensausübung der Höhe nach bei Unterhaltszahlungen, die geringer sind als das Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld an das Kind selbst bwz. an einen Dritten - Ermessensausübung der Höhe nach bei Unterhaltszahlungen, die geringer sind als das Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1305
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01

    Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07
    Für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzung des § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG ist unabhängig vom Vorliegen einer Unterhaltspflichtverletzung oder einer nicht bestehenden Unterhaltspflichtverletzung wegen fehlender Leistungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung, dass der Kindergeldberechtigte Barunterhalt in geringerer Höhe als das zur Auszahlung in Betracht kommende Kindergeld leistet (vgl. BFH Urteil vom 16.04.2002 VIII R 50/01, BFHE 199, 105, BStBl. II 2002, 575).

    Die Annahme einer solchen Ermessensreduzierung hält der Senat jedoch vorliegend für unzutreffend, weil die Abzweigung von Kindergeld auch rückwirkend ab dem der Antragstellung nachfolgenden Monat möglich ist (vgl. BFH Urteil vom 16.04.2002 a.a.O).

  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07
    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur aus der systematischen Zuordnung der der Festsetzung des Kindergelds nachfolgenden Abzweigung zum Erhebungsverfahren abgeleitet, dass ein bestehender Kindergeldanspruch, den die Familienkasse durch Zahlung an den Kindergeldberechtigten erfüllt, gemäß § 224 AO i. V .m. § 47 AO erlischt (vgl. FG Köln, Urteil vom 13.03.2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298 sowie FG München, Urteil vom 24.05.2006 9 K 4733/02, jeweils mit weiteren Literaturnachweisen).
  • BFH, 25.11.1999 - VII R 40/99

    Streitwertrevision; Erlöschen eines vollstreckbaren Anspruchs durch Tilgung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07
    Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BFH Beschluss vom 25.11.1999 VII 41/99, BFH/NV 2000, 591), hier also der Einspruchsentscheidung vom 20.06.2007.
  • FG München, 31.07.2007 - 12 K 1664/06

    Voraussetzungen der Abzweigung des Kindergeldes an den entsprechenden

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07
    In einer solchen Situation dem Beklagten zu gestatten, durch Auszahlung des Kindergelds an den Kindergeldberechtigten vollendete Tatsachen zu schaffen, so die Abzweigung unmöglich zu machen und dem Abzweigungsberechtigten lediglich die Möglichkeit eines Schadensersatzbegehrens im Wege eines Amtshaftungsprozesses zu eröffnen, erscheint mit dem Zweck des § 74 Abs. 1 EStG, nämlich dem raschen Zufluss des Kindergelds an denjenigen, dem es nach den Umständen der Unterhaltsgewährung tatsächlich zugute kommen soll, nicht vereinbar (vgl. FG München, Urteil vom 31.07.2007 12 K 1664/06, EFG 2008, 1047).
  • FG München, 24.05.2006 - 9 K 4733/02

    Überleitung bzw. Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 EStG 2002 an den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07
    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur aus der systematischen Zuordnung der der Festsetzung des Kindergelds nachfolgenden Abzweigung zum Erhebungsverfahren abgeleitet, dass ein bestehender Kindergeldanspruch, den die Familienkasse durch Zahlung an den Kindergeldberechtigten erfüllt, gemäß § 224 AO i. V .m. § 47 AO erlischt (vgl. FG Köln, Urteil vom 13.03.2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298 sowie FG München, Urteil vom 24.05.2006 9 K 4733/02, jeweils mit weiteren Literaturnachweisen).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Deshalb kommt auch nicht der vom Kläger und vom FG vorgebrachte Gesichtspunkt zum Tragen, dass die Familienkasse durch die Auszahlung des Kindergeldes an den Kindergeldberechtigten keine vollendeten Tatsachen schaffen und eine Abzweigung vereiteln dürfe (s. Reuß in Bordewin/Brandt, § 74 EStG Rz 34; a.A. bei Übergehen eines Abzweigungsantrags Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 29. Aufl., § 74 Rz 2, mit Hinweis auf das Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 2. April 2009  10 K 10320/07, EFG 2009, 1305).
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07

    Abzweigung des Kindergelds bei stationärer Unterbringung des Kindes auf Kosten

    Jedenfalls im vorliegenden Fall stünde auch nicht eine bereits an den Beigeladenen erfolgte Auszahlung des Kindergeldes für den Streitzeitraum einer Abzweigung bereits ab dem vorgenannten Zeitpunkt entgegen, nachdem die Beklagte sehenden Auges eine solche Auszahlung in Kenntnis des Abzweigungsantrages vorgenommen hat (vgl. Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2009, 10 K 10320/07, EFG 2009, 1305; des FG Köln vom 21. Januar 2009 14 K 2708/05, EFG 2010, 242; des Sächsischen FG vom 10. Dezember 2008 8 K 1772/07 (Kg), nicht veröffentlicht, zitiert nach juris; wohl auch FG Köln vom 13. März 2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298).
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