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   FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07   

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https://dejure.org/2010,19596
FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07 (https://dejure.org/2010,19596)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2010 - 10 K 10327/07 (https://dejure.org/2010,19596)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 10 K 10327/07 (https://dejure.org/2010,19596)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des zuständigen Sozialhilfeträgers auf Abzweigung von Kindergeld zur Deckung der Kosten einer stationären Unterbringung eines behinderten Kindes; Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines behinderten Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Kindergeld für ein stationär untergebrachtes behindertes Kind an den Sozialleistungsträger; Glaubhaftmachung eigener Aufwendungen des Kindergeldberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzweigung von Kindergeld für ein stationär untergebrachtes behindertes Kind an den Sozialleistungsträger - Glaubhaftmachung eigener Aufwendungen des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 159
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Unter Umständen kann in geeigneten Fällen auch eine einfache Erklärung bereits ausreichend sein (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 11. Februar 1976, 2 BvR 849/75, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1976, 1537; Pahlke/Koenig, Kommentar zur AO, 2. Auflage 2009, § 110 AO Rn 88).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigten die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich, nicht nur fiktiv, entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 38/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigten die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich, nicht nur fiktiv, entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).
  • FG Köln, 21.01.2009 - 14 K 2708/05

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind selbst wegen fehlender Gewährung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Jedenfalls im vorliegenden Fall stünde auch nicht eine bereits an den Beigeladenen erfolgte Auszahlung des Kindergeldes für den Streitzeitraum einer Abzweigung bereits ab dem vorgenannten Zeitpunkt entgegen, nachdem die Beklagte sehenden Auges eine solche Auszahlung in Kenntnis des Abzweigungsantrages vorgenommen hat (vgl. Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2009, 10 K 10320/07, EFG 2009, 1305; des FG Köln vom 21. Januar 2009 14 K 2708/05, EFG 2010, 242; des Sächsischen FG vom 10. Dezember 2008 8 K 1772/07 (Kg), nicht veröffentlicht, zitiert nach juris; wohl auch FG Köln vom 13. März 2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298).
  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Eine fehlerfreie Ermessensentscheidung setzt indes insbesondere voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BStBl II 1991, 864; FG Münster, Urteil vom 30. November 2009 8 K 2812/09 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 737).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 39/07

    Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Nach der Rechtsprechung sind im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zu berücksichtigten die den Eltern im Zusammenhang mit der Betreuung und dem Umgang mit dem Kind tatsächlich, nicht nur fiktiv, entstandenen und glaubhaft gemachten Aufwendungen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 38/07; BFH-Urteil vom 9. Februar 2009 III R 39/07; BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 10 K 10320/07

    Abzweigung von Kindergeld: bei erfolgter Auszahlung, Irrelevanz von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Jedenfalls im vorliegenden Fall stünde auch nicht eine bereits an den Beigeladenen erfolgte Auszahlung des Kindergeldes für den Streitzeitraum einer Abzweigung bereits ab dem vorgenannten Zeitpunkt entgegen, nachdem die Beklagte sehenden Auges eine solche Auszahlung in Kenntnis des Abzweigungsantrages vorgenommen hat (vgl. Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2009, 10 K 10320/07, EFG 2009, 1305; des FG Köln vom 21. Januar 2009 14 K 2708/05, EFG 2010, 242; des Sächsischen FG vom 10. Dezember 2008 8 K 1772/07 (Kg), nicht veröffentlicht, zitiert nach juris; wohl auch FG Köln vom 13. März 2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Auf die Gründe für die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht kommt es deshalb im Rahmen des § 74 EStG nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2008, 753).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 3232/06

    Abhängigkeit eines Anspruchs auf Kindergeld bzw. Kindergeldberechtigung der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Jedenfalls im vorliegenden Fall stünde auch nicht eine bereits an den Beigeladenen erfolgte Auszahlung des Kindergeldes für den Streitzeitraum einer Abzweigung bereits ab dem vorgenannten Zeitpunkt entgegen, nachdem die Beklagte sehenden Auges eine solche Auszahlung in Kenntnis des Abzweigungsantrages vorgenommen hat (vgl. Urteile des FG Berlin-Brandenburg vom 2. April 2009, 10 K 10320/07, EFG 2009, 1305; des FG Köln vom 21. Januar 2009 14 K 2708/05, EFG 2010, 242; des Sächsischen FG vom 10. Dezember 2008 8 K 1772/07 (Kg), nicht veröffentlicht, zitiert nach juris; wohl auch FG Köln vom 13. März 2008 10 K 3232/06, EFG 2008, 1298).
  • FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09

    Abzweigung von Kindergeld

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10327/07
    Eine fehlerfreie Ermessensentscheidung setzt indes insbesondere voraus, dass die Behörde ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhaltes trifft und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BStBl II 1991, 864; FG Münster, Urteil vom 30. November 2009 8 K 2812/09 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 737).
  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

  • FG Sachsen, 10.12.2008 - 8 K 1772/07

    Rückforderung von bereits an den Kindergeldberechtigten geleisteten

  • FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 1013/11

    Zu den Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld an

    Im Falle der Abzweigung hat diese im Monat der Antragstellung, spätestens im Folgemonat zu erfolgen (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2010, 10 K 10327/07, EFG 2011, 159).
  • FG Thüringen, 19.03.2013 - 1 K 1012/11

    Zu den Voraussetzungen für eine Abzweigung von Kindergeld an

    Im Falle der Abzweigung hat diese im Monat der Antragstellung, spätestens im Folgemonat zu erfolgen (Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 6. Juli 2010, 10 K 10327/07, EFG 2011, 159).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 481/10

    Keine Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Aufnahme des

    Im Falle der Abzweigung hat diese im Monat der Antragstellung, spätestens im Folgemonat zu erfolgen (so auch: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010, 10 K 10327/07, EFG 2011, 159).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 465/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

    Im Falle der Abzweigung hat diese im Monat der Antragstellung, spätestens im Folgemonat zu erfolgen (so auch: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010, 10 K 10327/07, EFG 2011, 159).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 309/10

    Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungen gewährenden

    Im Falle der Abzweigung hat diese im Monat der Antragstellung, spätestens im Folgemonat zu erfolgen (so auch: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.07.2010, 10 K 10327/07, EFG 2011, 159).
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