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   VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05   

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VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05 (https://dejure.org/2005,22375)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.2005 - 10 K 1173/05 (https://dejure.org/2005,22375)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 2005 - 10 K 1173/05 (https://dejure.org/2005,22375)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, B. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86-, BVerwGE 78, 85, 91; B. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -).

    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (U. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04) würde gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997, VBlBW 1997, S. 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, NJW 1977, S. 165; NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    (so VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; offen gelassen von VG München, B.v. 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, B. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86-, BVerwGE 78, 85, 91; B. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, NJW 1977, S. 165; NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fehlt einem Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Rechtsschutzsuchende seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann und die Inanspruchnahme des Gerichts deshalb für ihn nutzlos erscheint (BVerwG, B. v. 28.08.1987 - 4 N 3.86-, BVerwGE 78, 85, 91; B. v. 22.09.1995 - 4 NB 18.95 -, DVBl. 1996, 107; VGH Baden-Württemberg, U. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Auch der Europäische Gerichtshof geht in seiner Entscheidung vom 29.04.2004 (- C -476/01 -, NJW 2004, 1725), auf die sich der Antragsteller beruft, ausdrücklich davon aus, dass nach Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung die Anwendung des Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Behörden eines Mitgliedstaates vom Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis mit einem Antrag auf Umtausch dieses Führerscheins befasst werden.
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.05.2005 - 10 K 1173/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997, VBlBW 1997, S. 390).
  • VG Hamburg, 31.07.2006 - 5 E 864/06
    9.5.2005 - 10 K 1173/05 - VG Freiburg, Beschl.v. 28.6.2005 - 4 K 1163/05 - VG München, Beschl.v. 13.1.2005-M 6b S 04.5543 - VG Neustadt, Beschl.v. 11.03.2005-4 L 389/05.NW; a.A.: VG Karlsruhe, Beschl.v. 18.8.2004 - 11 K 4476/03 - und Beschl.v 6.9.2005 - 11 K 1167/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.8.2005 - 7 B 10956/05 - und Beschl.v. 15.8.2005 - 7 B 11021/05 - und Beschl. v. 4.5.2005 - 7 B 10431/05 - VG Frankfurt am Main, Beschl. v. 15.9.2005 - 6 G 2485/05 -).
  • VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05

    Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis;

    Diesem Ergebnis steht auch nicht europäisches Gemeinschaftsrecht entgegen (im Ergebnis ebenso allerdings mit abweichenden Begründungen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 05.01.2005 - 4 K 2198/04 - und Beschluss vom 12.05.2005 - 4 K 708/05 - VG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2005 - 10 K 1173/05 - VG Freiburg, Beschluss vom 28.06.2005 - 4 K 1163/05 - VG München, Beschluss vom 13.01.2005 - M 6b S 04.5543 - VG Neustadt, Beschluss vom 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW; a.A.: VG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2004 - 11 K 4476/03 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -).
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