Rechtsprechung
VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entziehung der Fahrerlaubnis;Rechtmäßige Gutachtensanforderung;Strafrechtliche Verurteilung wegen Körperverletzung;Finanzielle Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Einbringung eines Gutachtens;Nichtbeibringung eines Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93
Anordnung, ein Gutachten beizubringen
Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455
Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96). - BVerwG, 28.06.1996 - 11 B 36.96
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Anforderung …
Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455
Nach der Rechtsprechung ist die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens kein selbständig anfechtbarer Verwaltungsakt (BVerwG vom 17.5.1994, DAR 1994, 372 f. und vom 28.6.1996, Az.: 11 B 36/96). - BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455
Die Anordnung der Beibringung des Gutachtens genügt den sich aus § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 6 FeV ergehenden formellen Anforderungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - Az.: 3 C 13/01), diesbezügliche Mängel sind nicht ersichtlich.
- VGH Bayern, 07.05.2001 - 11 B 99.2527
Voraussetzungen einer Gutachtenanforderung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455
Es ist nichts durchgreifend vorgetragen oder ersichtlich dafür, dass die Anordnung zur Beibringung des Fahreignungsgutachtens an formellen oder materiellen Mängeln leiden könnte, welche den in § 11 Abs. 8 FeV vorgesehenen Schluss von der Nichtvorlage des angeforderten Gutachtens auf die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegenstehen könnten (zum Erfordernis der rechtmäßigen Anordnung der Gutachtensbeibringung im Rahmen von § 11 Abs. 8 FeV, vgl. BayVGH, Urteil vom 7.5.2001 - Az.: 11 B 99.2527 ;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, § 11 FeV, Rdnr. 24 m.w.N. zur Rechtsprechung). - VGH Bayern, 09.02.2005 - 11 CS 04.2438
Verwaltungsrechtliche Bindungswirkung
Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455
Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Darlegungslast nicht nach, kann von einer grundlosen Weigerung, sich begutachten zu lassen, ausgegangen und die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen angesehen werden (vgl. zu allem BayVGH, Beschluss vom 9.2.2005 - Az. 11 CS 04.2438 ). - VGH Bayern, 20.02.2007 - 11 CS 06.2029
Entziehung der Fahrerlaubnis - PMU-Gutachten
Auszug aus VG Ansbach, 29.10.2012 - AN 10 K 12.00455
Weitere durchgreifende Ermessensfehler wurden nicht substantiiert gerügt und sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu allem auch BayVGH, Beschluss vom 20.2.2007, Az. 11 CS 06.2029, "juris").
- VG Düsseldorf, 14.11.2016 - 14 L 3473/16
Beibringung einer MPU wegen hohen Aggressionspotenzials
Dabei können Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial etwa bei hoher Angriffslust und Streitsüchtigkeit oder bei impulsivem Durchsetzen eigener Interessen unter schwerwiegender Verletzung der Interessen anderer bestehen, wobei Anhaltspunkte für diese Eigenschaften ausreichen und deren Vorhandensein nicht festgestellt sein muss, vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., 2015, § 11 FeV, Rdnr. 35; VG Ansbach, Urteil vom 29. Oktober 2012 - 10 K 12.00455 - juris.