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FG Niedersachsen, 24.08.2016 - 10 K 126/15 |
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Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.08.2016 - 10 K 126/15
- BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Wird zitiert von ...
- BFH, 31.05.2017 - I B 102/16
Keine Nichtigkeit eines Steuerbescheids wegen Verwendung einer veralteten …
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. August 2016 10 K 126/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FG hat sie mit Urteil vom 24. August 2016 10 K 126/15 als unbegründet abgewiesen, ohne die Revision zuzulassen.
Einen Antrag der Klägerin auf Berichtigung des Urteilstatbestands dahingehend, auch die Bescheide über die gesonderten Feststellungen des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2011 als Verfahrensgegenstände zu bezeichnen, lehnte das Niedersächsische FG mit Beschluss vom 21. November 2016 10 K 126/15 ab.