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   VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21   

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VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21 (https://dejure.org/2021,7851)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.04.2021 - 10 K 1307/21 (https://dejure.org/2021,7851)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. April 2021 - 10 K 1307/21 (https://dejure.org/2021,7851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vgkarlsruhe.de (Pressemitteilung)

    Rastatt: Verbot einer Demonstration bestätigt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rastatt: Verbot einer Demonstration bestätigt - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    8 Abs. 1 GG gewährleistet als Abwehrrecht, das auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, dem Grundrechtsträger das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 - juris, Rn. 61).

    Dem Grundrecht gebührt in einem freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang, denn die Versammlungsfreiheit schützt die Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe als Mittel des Willensbildungsprozesses im demokratischen Gemeinwesen (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 - juris, Rn. 63).

    Durch den Gesetzesvorbehalt in Art. 8 Abs. 2 GG trägt die Verfassung dem Umstand Rechnung, dass für die Ausübung der Versammlungsfreiheit unter freiem Himmel wegen der Berührung mit der Außenwelt ein besonderer Regelungsbedarf besteht, um einerseits die realen Voraussetzungen für die Ausübung zu schaffen, andererseits kollidierende Interessen anderer hinreichend zu wahren (BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 68, 70).

    Grundrechtsbeschränkende Gesetze, wie vorliegend § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 Nr. 10 IfSG, sind stets im Lichte der grundlegenden Bedeutung des Art. 8 Abs. 1 GG im freiheitlich demokratischen Staat auszulegen und Maßnahmen staatlicher Organe sind auf das zu beschränken, was zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 - juris, Rn. 70).

  • VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 1 K 5020/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Untersagung von Veranstaltungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Denn dem Widerspruch der Antragstellerin kommt nach § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG bereits kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung zu (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 04.12.2020 - 1 K 5020/20 - juris, Rn. 10).

    Diese Vorschriften stellen aufgrund ihres klaren Wortlauts und unter Berücksichtigung der Intention des Gesetzgebers, der ausdrücklich auch das Versammlungsrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG beschränken wollte (vgl. Art. 7 des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite; vgl. BT-Drucks. 19/23944, S. 33), eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für das Verbot einer Versammlung dar und werden nicht etwa durch § 15 Abs. 1 VersG-BW verdrängt (so auch VGH München, Beschl. v. 21.02.2021 - 10 CS 21.526 - juris, Rn. 14, 15; a.A. OVG Weimar, Beschl. v. 26.02.2021 - 3 EO 134/21 - juris, Rn. 4; offengelassen von VGH Mannheim, Beschl. v. 23.05.2020 - 1 S 1586/20 - juris, Rn. 8; VG Karlsruhe, Beschl. v. 04.12.2020 - 1 K 5020/20 - juris, Rn. 17).

    Denn eine Beschränkung der durch Art. 8 Abs. 1 GG garantierten Versammlungsfreiheit darstellende Ermächtigungsgrundlage genügt verfassungsrechtlichen Anforderungen nur, wenn sie unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Bedeutung der Versammlungsfreiheit ausgelegt und angewandt wird (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 04.12.2020 - 1 K 5020/20 - juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Verbot einer Versammlung in Bremen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Selbst wenn man annähme, dass im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht abschließend beurteilt werden könnte, ob die Einschränkung der Antragstellerin in ihrer Versammlungsfreiheit nach Art. 8 Abs. 1 GG noch als verhältnismäßig anzusehen ist, würde bei der dann gebotenen Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20 - juris, Rn. 2 f.) jedenfalls das öffentliche Vollzugsinteresse gegenüber dem Aussetzungsinteresse der Antragstellerin überwiegen.

    Bei der Gegenüberstellung dieser Folgen muss das Interesse der Antragstellerin zurücktreten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20 - juris, Rn. 5 f.).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe, die auch und vor allem andersdenkenden Minderheiten zugutekommt, ist die Versammlungsfreiheit für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierend (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris).

    Erforderlich sind daher zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbare konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte, aus denen sich die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergibt; bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris, Rn. 20; BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17).

  • OVG Sachsen, 13.03.2021 - 6 B 96/21

    Bestätigung des Verbots der Versammlung der "Querdenker" am 13. März 2021 in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    (i.) Versammlungsrechtliche Beschränkungen, auch wenn sie auf § 28a IfSG gestützt werden, sind stets im Lichte der grundlegenden Bedeutung von Art. 8 Abs. 1 GG auszulegen (OVG Bautzen, Beschl. v. 13.03.2021 - 6 B 96/21 - juris, Rn. 13).

    Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch weitere versammlungsbeschränkende Maßnahmen wie Versammlungsverbote oder die Verlegung des Versammlungsorts ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris, Rn. 14 m. w. N.; OVG Bautzen, Beschl. v. 13.03.2021 - 6 B 96/21 - juris, Rn. 6).

  • VG Karlsruhe, 23.05.2013 - 3 K 1245/13

    Versammlungsrecht: Anforderungen an den Versammlungsleiter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Daher kann das Verbot der für den 10.04.2021 angemeldeten Versammlung auch darauf gestützt werden, dass wenigstens zwei der für die Versammlungsleitung vorgesehenen Personen nicht über die erforderliche Bereitschaft oder Fähigkeit zur Sicherstellung der Ordnung in der Versammlung verfügen (vgl. dazu VG Karlsruhe, Beschl. v. 23.05.2013 - 3 K 1245/13 - juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Erforderlich sind daher zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung erkennbare konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte, aus denen sich die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergibt; bloße Vermutungen reichen nicht aus (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris, Rn. 20; BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris, Rn. 17).
  • VG Neustadt, 20.11.2020 - 5 L 1030/20

    Untersagung einer "Querdenker"-Versammlung; aufschiebende Wirkung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Hinzu kommt, dass die zumindest widersprüchlichen Angaben der Antragstellerin und der anderen, benannten Versammlungsleiter auch vor dem Hintergrund des angesprochenen Adressatenkreises der sogenannten Querdenker-Bewegung zu sehen sind, bei deren Versammlungen es bislang wiederholt zu Verstößen gegen behördliche Beschränkungen, insbesondere hinsichtlich der Maskenpflicht und von Abstandsvorgaben kam (vgl. dazu etwa VG Neustadt, Beschl. v. 20.11.2020 - 5 L 1030/20.NW - juris, Rn. 32 f).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    CoV-2, das sich im Wege einer Pandemie weltweit verbreitet hat, handelt es sich um eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 2 Nr. 3 IfSG (s. im Einzelnen Robert Koch-Institut (RKI), Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19, Stand: 18.03.2021, abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html;jsessionid=F6CDB 4A78B851B2DADD5830DA09FB4E3.internet071?nn=2386228; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.10.2020 - 1 S 3156/20 - juris, Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2020 - 1 S 1651/20

    Kern der Versammlungsfreiheit; versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.04.2021 - 10 K 1307/21
    Das gemäß § 4 IfSG u.a. zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionen und dahingehender Analysen und Forschungen berufene Robert-Koch-Institut (RKI, vgl. dazu VGH Mannheim, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 S 1314/20 - juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.05.2020 - 1 S 1651/20 - juris, Rn. 10 ff) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit weiterhin insgesamt als "sehr hoch" ein (RKI, Risikobewertung zu COVID-19, Stand: 31.03.2021; abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html;jsessionid=4561D2BFF4E718C686D2A6557BD6E503.internet071?nn=2386228).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2020 - 1 S 1541/20

    Coronaverordnung: Versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der Teilnehmer an

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2020 - 1 S 1314/20

    Corona-Epidemie; Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und nicht öffentlichen

  • OVG Thüringen, 26.02.2021 - 3 EO 134/21

    Verbot einer gegen die staatliche Coronapolitik gerichteten Demonstration

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2020 - 1 S 1586/20

    Verbot einer Versammlung wegen einer potentiell konfliktträchtigen

  • VGH Bayern, 21.02.2021 - 10 CS 21.526

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die coronabedingte Untersagung eines

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