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   FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12 K   

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https://dejure.org/2014,38225
FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12 K (https://dejure.org/2014,38225)
FG Münster, Entscheidung vom 17.09.2014 - 10 K 1310/12 K (https://dejure.org/2014,38225)
FG Münster, Entscheidung vom 17. September 2014 - 10 K 1310/12 K (https://dejure.org/2014,38225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der ausländischen Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anrechnung ausländischer Steuern - Ermittlung der ausländischen Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 1 S. 4 EStG bei einem Krankenversicherungsunternehmen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 1 S. 4 EStG bei Krankenversicherungsunternehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG bei einem Krankenversicherungsunternehmen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung ausländischer Steuern bei einer Krankenversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 303
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    Das Einspruchsverfahren ruhte daraufhin gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren Az. 1 BvL 12/07.

    Bezüglich der Einwendungen der Klägerin gegen das pauschalierte Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG verwies der Beklagte auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren Az. 1 BvL 12/07 vom 12.10.2010, durch den das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass § 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

  • Drs-Bund, 02.12.2002 - BT-Drs 15/119
    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung zur Neueinfügung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG diese Rechtsprechung des BFH ausdrücklich in Bezug genommen und ausgeführt, dass die Rechtsprechung zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Erhöhung der ausländischen Einkünfte als Bezugsgröße bei der Berechnung der anrechenbaren ausländischen Steuern führe (BT-Drucks. 15/119).

    Der Sachverhalt ist insofern dem in der Gesetzesbegründung zur Neueinfügung des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG genannten Beispiel der Refinanzierungszinsen (BT-Drucks. 15/119) vergleichbar.

  • BFH, 09.04.1997 - I R 178/94

    Zuordnung von Betriebsausgaben zu ausländischen Dividendeneinnahmen

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    Zur alten, bis zum Veranlassungszeitraum 2002 geltenden Fassung des § 34c Abs. 1 EStG hatte der BFH die Auffassung vertreten, dass ausländischen Dividenden gemäß § 34d Nr. 6 EStG nur solche Betriebsausgaben zuzurechnen seien, die die Eignung hätten, in die Bemessungsgrundlage der Einkünfte aus Kapitalvermögen einzugehen (BFH Urteil v. 09.04.1997 I R 178/94, BStBl. II 1997, 657).
  • BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    e) Der hier vertretenen Auslegung des Begriffs des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" steht nicht entgegen, dass dieser Begriff auch in anderen gesetzlichen Regelungen, bspw. in § 3c Abs. 2 EStG zur Regelung der Reichweite des Teilabzugsverbots im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens, verwendet wird und der BFH in seiner aktuellen Rechtsprechung zu § 3c Abs. 2 EStG den Begriff des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" tendenziell eng auslegt (vgl. etwa BFH Urteil v. 28.02.2013, IV R 49/11, BStBl. II 2013, 802 und BFH Urteil v. 17.04.2013, X R 17/11, BStBl. II 2013, 817).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 17/11

    Anwendung des Halbabzugsverbots auf laufende Aufwendungen in Fällen des

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    e) Der hier vertretenen Auslegung des Begriffs des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" steht nicht entgegen, dass dieser Begriff auch in anderen gesetzlichen Regelungen, bspw. in § 3c Abs. 2 EStG zur Regelung der Reichweite des Teilabzugsverbots im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens, verwendet wird und der BFH in seiner aktuellen Rechtsprechung zu § 3c Abs. 2 EStG den Begriff des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" tendenziell eng auslegt (vgl. etwa BFH Urteil v. 28.02.2013, IV R 49/11, BStBl. II 2013, 802 und BFH Urteil v. 17.04.2013, X R 17/11, BStBl. II 2013, 817).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-168/11

    Beker - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    Die Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit ergebe sich auch aus dem EuGH-Urteil vom 28.02.2013 C-168/11 [Bekes ./. FA Heilbronn].
  • Drs-Bund, 09.01.1974 - BT-Drs 7/1470
    Auszug aus FG Münster, 17.09.2014 - 10 K 1310/12
    Die Rückstellung darf gerade keine Mittel enthalten, die Rücklagencharakter haben und der Verstärkung des Eigenkapitals dienen (Blümich- Schlenker , § 34c EStG, Rz. 22 mit Verweis auf BT-Drs. 7/1470 S. 358).
  • BFH, 06.04.2016 - I R 61/14

    Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17. September 2014  10 K 1310/12 K aufgehoben.

    Die nach erfolglosem Einspruch gegen den Bescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2005 erhobene Klage blieb ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 17. September 2014  10 K 1310/12 K, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 303).

  • BFH, 18.04.2018 - I R 37/16

    Voraussichtlich dauernde Wertminderung bei verzinslichen Wertpapieren - Begriff

    Ist Letzteres zu verneinen --wie dies beispielsweise für Personalaufwendungen vertreten wird, die mit der Verwaltung sowohl des mit den inländischen Einkünften als auch des mit den ausländischen Einkünften verbundenen operativen Geschäfts im Zusammenhang stehen (Urteil des FG Münster vom 17. September 2014 10 K 1310/12 K, EFG 2015, 303; vgl. auch Endert in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 26 KStG Rz 73; Geurts in Ernst & Young, a.a.O., § 26 Rz 84.5; Jochimsen/Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher, a.a.O., § 26 Rz 212; Lieber in Herrmann/Heuer/Raupach, § 26 KStG Rz 25; Mössner/Seeger/Mössner, Körperschaftsteuergesetz, § 26 Rz 196; Müller-Dott in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, a.a.O., § 26 KStG Rz 89.3; Siegers in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 26 Rz 168; Staats in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 26 Rz 80; Streck/Binnewies, KStG, 8. Aufl., § 26 Rz 27)-- sind die nach § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG zuzuordnenden Betriebsausgaben zu schätzen (Senatsurteil in BFHE 253, 348, BStBl II 2017, 48).

    Auch kann hierbei eine Aufteilung nach dem Verhältnis der gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen zu den gesamten laufenden Erträgen nicht zu beanstanden sein (vgl. Urteil des FG Münster in EFG 2015, 303).

  • FG München, 11.05.2016 - 6 K 2122/14

    "wirtschaftlicher Zusammenhang" im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG

    c) Das FG Münster hat im Urteil vom 17. September 2014 10 K 1310/12 K (EFG 2015, 303; Revision: I R 61/14; vgl. ferner die dort zitierte Literatur sowie Ebel, FR 2016, 241) den Begriff des "wirtschaftlichen Zusammenhangs" dahin ausgelegt, dass weder ein rechtlicher noch ein unmittelbarer Zusammenhang erforderlich ist.
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