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   FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09   

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https://dejure.org/2011,9618
FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09 (https://dejure.org/2011,9618)
FG Köln, Entscheidung vom 15.12.2011 - 10 K 1365/09 (https://dejure.org/2011,9618)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - 10 K 1365/09 (https://dejure.org/2011,9618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernsthaftigkeit von Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkunftserzielungsabsicht bei hochpreisigen Immobilien; Feststellungslast für den Beweis einer Vermietungsabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21; EStG § 9
    Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Nachweis der Vermietungsabsicht bei VuV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der Vermietungsabsicht: Maklerbeauftragung erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 623
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.05.2009 - IX R 18/08

    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten -

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Fallen solche Aufwendungen schon an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).

    Für die Feststellung des Bestehens einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich renovierungsbedürftiger --und deshalb länger leerstehender-- Objekte können zum anderen beispielweise der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung oder auch die (fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen, als Indizien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass Aufwendungen, die der Steuerpflichtige nach Auszug des Mieters zur Beseitigung von Schäden und Abnutzungserscheinungen in der Wohnung mit Rücksicht auf seine künftige Selbstnutzung vornimmt, privat veranlasst und daher keine Werbungskosten sind (BFH vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009; vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933; 1627).

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186).

    Für die Ernsthaftigkeit der Vermietungsbemühungen als Voraussetzung einer fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 09.07.2003 - IX R 102/00, BStBl. II 2003, 490).

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 1/07

    Zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer nach Selbstnutzung leer

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung können als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige sich endgültig entschlossen hat, daraus durch Vermieten Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu erzielen und diese Entscheidung später nicht wieder aufgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 1/07, BFHE 223, 186, m.w.N.).

    Derartige Umstände, aus denen sich der endgültige Entschluss zu vermieten ergibt, sind zum einen ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und in BFHE 223, 186).

  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass Aufwendungen, die der Steuerpflichtige nach Auszug des Mieters zur Beseitigung von Schäden und Abnutzungserscheinungen in der Wohnung mit Rücksicht auf seine künftige Selbstnutzung vornimmt, privat veranlasst und daher keine Werbungskosten sind (BFH vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009; vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/NV 2008, 933; 1627).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05

    Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Für die Feststellung des Bestehens einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich renovierungsbedürftiger --und deshalb länger leerstehender-- Objekte können zum anderen beispielweise der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung oder auch die (fehlende) Absehbarkeit, ob und ggf. wann die Räume im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung genutzt werden sollen, als Indizien herangezogen werden (BFH-Urteil vom 31. Juli 2007 IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202; vom 12. Mai 2009 IX R 18/08, BFH/NV 2009, 1627).
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Aus objektiven Umständen muss auf das Vorliegen oder Fehlen der Absicht geschlossen werden (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C. IV. 3. c, bb, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2008 - IX R 45/07

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Januar 2008 IX R 45/07, BFHE 220, 264, BStBl II 2008, 572).
  • FG Hamburg, 11.04.2011 - 6 K 257/09

    Einkommensteuer: Einkünfteerzielungsabsicht bei Sanierung einer leer stehenden,

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2011 - 10 K 1365/09
    Das FG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 11.04.2011 (6 K 257/09, EFG 2011, 2076) ausgeführt, dass es bei einer hochpreisigen Immobilie nicht ausreichend ist, wenn die ernsthafte Vermietungsabsicht lediglich anhand von 10 Annoncen sowie 28 geführten Vermietungsgesprächen nachgewiesen werden soll, aber kein Makler eingeschaltet wird.
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 15/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 14/12 -

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 623 veröffentlichten Urteil als unbegründet ab.
  • VG Münster, 16.11.2009 - 10 L 428/09

    Gesundheitsschädliche Bioaerosole durch Masthühnerstall?

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 10 K 1365/09 gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Antragsgegners vom 8. Juni 2009 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Masthähnchen (39.990 Tierplätze) auf den Grundstück Gemarkung C. Flur Flurstück in T. -C. wiederherzustellen, ist gemäß § 80 Abs. 5, 80 a Abs. 1 und 3 VwGO zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg.
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