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   FG Köln, 12.06.1996 - 10 K 1473/91   

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FG Köln, 12.06.1996 - 10 K 1473/91 (https://dejure.org/1996,33430)
FG Köln, Entscheidung vom 12.06.1996 - 10 K 1473/91 (https://dejure.org/1996,33430)
FG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - 10 K 1473/91 (https://dejure.org/1996,33430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 1073
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 08.07.2015 - VI R 51/14

    Änderung von Steuerbescheiden: Neue Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO und

    Eine etwaige Hoffnung der Kläger, das FA werde sich ohne eine weitere Sachprüfung ihrer Rechtsauffassung anschließen, ist keine arglistige Täuschung (FG Köln, Urteil vom 12. Juni 1996  10 K 1473/91, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1073).
  • FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 8659/98

    Keine Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Dass dem Steuerpflichtigen hierbei grundsätzlich eine lediglich passive Rolle zugewiesen ist, die Initiative bei ergänzenden Sachverhaltsfeststellungen also von der Finanzbehörde ausgehen soll, zeigt auch die Regelung der Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsfeststellung in § 90 Abs. 1 AO (vgl. Urteile des FG Köln vom 12.6.1996 10 K 1473/91, EFG 1996, 1073; und vom 18.1.2001 7 K 9214/98, EFG 2001, 545).

    Eine gravierende Verletzung der Mitwirkungspflicht wäre indessen in diesen Fällen nur dann zu bejahen, wenn die formularmäßigen Angaben des Steuerpflichtigen aufgrund ihrer an gängige steuerliche Sachverhalte anknüpfenden Aussage objektiv irreführender Art sind (vgl. Urteil des FG Köln in EFG 1996, 1073).

    Eine Verpflichtung der Kläger, die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte unter Heranziehung aller Verträge durch ihren Steuerberater rechtlich überprüfen zu lassen, besteht nicht (vgl. Urteil des FG Köln in EFG 1996, 1073).

  • FG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - 3 K 1670/15

    Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Soweit darüber hinausgehende ergänzende Sachverhaltsumstände nicht unaufgefordert mitgeteilt werden, fehlt es für eine arglistige Täuschung bereits an objektiv irreführenden Angaben, es sei denn, der unvollständig mitgeteilte Sachverhalt legt die Annahme bestimmter, nicht zutreffender Sachverhaltsgestaltungen nahe (vgl. FG Köln, Urteil vom 12. Juni 1996 10 K 1473/91, EFG 1996, 1073: Angabe einer Sonderzahlung in der Steuererklärung und -unzutreffende-rechtliche Einordnung als Entschädigung).
  • FG Köln, 17.12.2002 - 9 K 4254/99

    Ermittlungspflichtverletzung bei Entlassungsentschädigungen

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, weil die Rechtsprechung der Finanzgerichte zur Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in den sogenannten Abfindungsfällen kontrovers ist (vgl. z.B. FG Köln, EFG 2001, 545 und 1016; EFG 1996, 1073; FG Düsseldorf EFG 1999, 260 einerseits und FG Münster, EFG 2319 und 1291 sowie FG Düsseldorf, EFG 2001, 186 andererseits) und der BFH über die bereits anhängigen Revisionen XI R 29/01, XI R 27/01 und XI R 12/00 noch nicht entschieden hat.
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 2660/98

    Gebührenbemessung für die Fleischbeschau: Nichtumsetzung von EU-Richtlinie -

    Die deutsche nationale Verfahrensfrist zur Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Gebührenbescheid nach § 70 VwGO ist unter diesen Gesichtspunkten weder allgemein noch im konkret vorliegenden Fall zu beanstanden (im Ergebnis ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.05.1998 -- 12 A 12501/97 --, NVwZ 1999, 198; daran anschließend: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.05.1999 -- 1 L 111/98 --; OVG Berlin, Beschluss vom 13.10.1997 -- 5 SN 275/97 --; ebenso für die Finanzgerichtsbarkeit: BFH, Beschlüsse vom 29.10.1998 -- V B 87/98 --, und vom 02.10.1997 -- V R 21/96 --; Urteil vom 21.03.1996 -- XI R 36/95 --, BFHE 179, 563; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss vom 23.12.1996 -- 2 BvR 1335/96 --, AktStR 1997, 287; FG Hamburg, Urteil vom 22.01.1998 -- II 145/96 --, EFG 1998, 1097; Nds FG, Urteil vom 25.04.1996 -- V 422/95 --, EFG 1996, 1073; Hess. FG, Urteil vom 06.04.1995 -- 6 K 74/95 --, EFG 1995, 1088; vgl. auch: Gundel, Keine Durchbrechung nationaler Verfahrensfristen zu Gunsten von Rechten aus nicht umgesetzten Richtlinien, NVwZ 1998, 910).
  • FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98

    Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei

    Die Frage, inwieweit die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflichten verletzt und mithin an einer späteren Änderung der Steuerbescheide gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert ist, wenn sie ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen die Angaben der Steuerpflichtigen zu den ermäßigt zu besteuernden Entschädigungsleistungen im Rahmen der vorbehaltlosen Einkommensteuerveranlagung übernimmt, und inwieweit hierbei möglicherweise eine Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen gegeben ist, wenn dieser keine weiteren Erläuterungen zu der Entschädigungszahlung abgibt bzw. diesbezüglichen Unterlagen nicht unaufgefordert vorlegt, wird von mehreren Finanzgerichten unterschiedlich beurteilt (für eine Änderungsmöglichkeit gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich ausgesprochen Finanzgericht Münster, Urteil vom 8. November 1999 4 K 154/98 E, EFG 2000, 319 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 14. August 2000 4 K 7318/98 E, EFG 2000, 1291 ; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 9. November 2000 2 K 3152/99 E, EFG 2001, Heft 4; gegen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO in diesen Fällen haben sich hingegen ausgesprochen Finanzgericht Köln, Urteil vom 12. Juni 1996 10 K 1472/93, EFG 1996, 1073; Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1998 11 K 9757/97 E, EFG 1999, 260 ; Finanzgericht Bremen, Urteil vom 13. Oktober 1999 499108 K 3, EFG 2000, 175; Finanzgericht Köln, Beschluß vom 31. Januar 2000 6 V 7375/99, EFG 2000, 408 ).
  • FG Köln, 14.02.2001 - 14 K 5161/00

    Verletzung der einem Finanzamt obliegenden Ermittlungspflicht durch Änderung

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  • FG Münster, 15.02.2001 - 5 K 772/00

    Änderung von bestandskräftigen Umsatzsteuerbescheiden; Emmot'sche Fristenhemmung

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  • FG München, 26.03.1999 - 13 K 5171/97

    Befugnisse von Finanzbeamten bei der Ermittlung von Bilanzen

    Wenn der Unterbevollmächtigte im Hinblick auf das Urteil des FG Köln vom 12.06.1996 - 10 K 1473/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1073) ausführt, es habe für den Kläger lediglich die Pflicht bestanden, das Zahlenmaterial anzugeben, wie im Vordruck (Anlage L) gefordert, dann kann der Berichterstatter dem nur zustimmen.
  • FG Köln, 14.02.2001 - 4 K 5161/00

    Verletzung der Ermittlungspflicht des Finazamtes bei Entschädigungsleistungen

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