Rechtsprechung
VG Stuttgart, 17.05.2018 - 10 K 1524/15 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage wegen vorzeitiger Beendigung des Amtes als Rektorin der Hochschule für öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfolgreich
- VG Stuttgart (Pressemitteilung)
Schriftliche Gründe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der ehemaligen Rektorin der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gegen vorzeitige Beendigung ihrer Dienstzeit liegen vor.
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Klage wegen vorzeitiger Beendigung des Amtes als Rektorin der Hochschule für öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg erfolgreich
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15
- VG Stuttgart, 17.05.2018 - 10 K 1524/15
- VG Stuttgart, 17.05.2018 - 9 S 2092/18
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18
Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines …
Auf die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2018 - 10 K 1524/15 - geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2018 - 10 K 1524/15 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2018 - 10 K 1524/15 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- die Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Hauptsacheverfahren 10 K 1524/15).
Auch belegen weder die Äußerungen des Beauftragten in einem Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung am 10.04.2015 (als Anlage K57 von der Klägerin vorgelegt, Bl. 703 der VG-Akte 10 K 1524/15) noch die Stellungnahme des Ministeriums (LT-Drucks. 15/7731), dass die Funktionsfähigkeit der Hochschule in der Zeit, in der die Klägerin noch ihr Amt ausübte, nicht gefährdet gewesen sei.
- VG Stuttgart, 10.11.2015 - 10 K 3628/15
Vorläufiger Rechtsschutz gegen vorzeitige Amtsbeendigung einer …
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Verfügung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 26. Februar 2015 - 10 K 1524/15 - wird mit der Maßgabe wiederhergestellt, dass die Wahrnehmung der Dienstgeschäfte einer Rektorin der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg durch die Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache unterbleibt.die aufschiebende Wirkung der Klage vom 26.03.2015 (10 K 1524/15) gegen die Verfügung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 26.02.2015 wiederherzustellen.
Zudem wurden die Akten der parallel anhängigen Verfahren 10 K 3627, 10 K 1524/15, 10 K 628/15 und 10 K 2343/15 beigezogen.
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15
Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen …
Die Antragstellerin hat beim Verwaltungsgericht den Antrag gestellt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verfügung des Ministeriums vom 26.02.2015 - 10 K 1524/15 - wiederherzustellen.Auch belegen weder die Äußerungen des Beauftragten in einem Interview mit der Ludwigsburger Kreiszeitung am 10.04.2015 (als Anlage K57 von der Antragstellerin vorgelegt, Bl. 703 der VG-Akte 10 K 1524/15) noch die Stellungnahme des Ministeriums (LT-Drucks. 15/7731), dass die Funktionsfähigkeit der Hochschule in der Zeit, in der die Antragstellerin noch ihr Amt ausübte, nicht gefährdet gewesen sei.
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2021 - 9 S 188/20
Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle der Bestellung eines Beauftragten nach …
Auf die daraufhin erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 17.05.2018 (10 K 1524/15) den Bescheid des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg vom 26.02.2015 antragsgemäß aufgehoben.