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   VG Köln, 26.09.2012 - 10 K 1582/12   

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https://dejure.org/2012,28001
VG Köln, 26.09.2012 - 10 K 1582/12 (https://dejure.org/2012,28001)
VG Köln, Entscheidung vom 26.09.2012 - 10 K 1582/12 (https://dejure.org/2012,28001)
VG Köln, Entscheidung vom 26. September 2012 - 10 K 1582/12 (https://dejure.org/2012,28001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag ehemaliger Schüler einer staatlich genehmigten Ersatzschule auf Aufhebung der Genehmigung zum Betrieb der Ersatzschule wegen behaupteter sexueller Übergriffe auf die Schüler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Aufhebung der Genehmigung wegen sexueller Übergriffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klage ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs ohne Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entziehung der schulrechtlichen Genehmigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Frühere Schüler können Entzug schulrechtlicher Genehmigung nicht durchsetzen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Regelung über Aufhebung Genehmigung zum Betrieb einer Ersatzschule vermittelt keine individuellen Rechte

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Klage ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs ohne Erfolg

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Opfer von Sexualstraftaten während Schulzeit: Klage ehemaliger Schüler des Aloisiuskollegs ohne Erfolg - Bezirksregierung entzieht die Genehmigung zum Betrieb der privaten Ersatzschule nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus VG Köln, 26.09.2012 - 10 K 1582/12
    Er habe nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - zitiert wird die Entscheidung BVerfGE 27, 195, 203 - "den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen".

    Jene Bestimmung hat, wie die Beigeladene zutreffend geltend macht, denselben Zweck wie der in Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG, § 101 Abs. 1 Satz 1 SchulG NRW geregelte Genehmigungsvorbehalt selbst: Sie vermittelt Dritten - außerhalb des Rechtsverhältnisses zwischen Schulaufsichtsbehörde und Schulträger stehenden Personen - keine individuellen Rechte, sondern dient ausschließlich dazu, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen, vgl. BVerfG, Beschl. vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - juris Rdnr. 28, BVerfGE 27, 195, 203; ferner Sachs, Grundgesetz, Kommentar, 6. Auflage, 2011, Art. 7 Rdnr. 67; Jarass/ Pieroth, Grundgesetz, Kommentar, 12. Auflage 2012, Art. 7 Rdnr. 32 zu Art. 7 Abs. 4 Satz 2 GG.

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