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   FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07 L   

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FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07 L (https://dejure.org/2009,1966)
FG Münster, Entscheidung vom 23.01.2009 - 10 K 1666/07 L (https://dejure.org/2009,1966)
FG Münster, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 10 K 1666/07 L (https://dejure.org/2009,1966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung der Kosten für die Umrüstung der den Arbeitnehmern zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeuge auf den Betrieb mit Flüssiggas in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1% -Regelung; Kosten für die Umrüstung der den Arbeitnehmern zur privaten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessungsgrundlage für 1%-Regelung bei Kfz-Umrüstungskosten auf Flüssiggasbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Bemessungsgrundlage für 1%-Regelung bei Kfz-Umrüstungskosten auf Flüssiggasbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    1%-Regelung: Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb steuerpflichtig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    1%-Regelung - Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb steuerpflichtig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Dienstwagen: 1 % Regelung bezieht sich auch auf nachträgliche Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnsteuer - Umrüstung auf Gasbetrieb erhöht steuerliche Privatnutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Kosten für Umrüstung auf Gasbetrieb erhöhen Privatnutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Kosten für Umrüstung auf Gasbetrieb erhöhen geldwerten Vorteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gasumrüstung bei Geschäftsfahrzeugen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kfz-Nutzung: Umrüstung auf Gasbetrieb

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umrüstung auf Flüssiggas

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Firmenfahrzeuge auf Gasbetrieb umgerüstet - Bei der Steuer für die private Kfz-Nutzung werden diese Kosten einbezogen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb steuerpflichtig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ein-Prozent-Regelung: Umrüstungskosten von Firmenwagen auf Flüssiggasbetrieb sind steuerpflichtig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugumrüstung auf Gasbetrieb steuerpflichtig im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Umrüstung eines Firmenwagens auf Gasbetrieb als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 659
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Auszug aus FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 4.6.1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689 und vom 25.5.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690, jeweils m. w. N.).

    Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687 und BFHE 192, 299; BStBl II 2000, 690).

  • BFH, 25.05.2000 - VI R 195/98

    Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 4.6.1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687, 689 und vom 25.5.2000 VI R 195/98, BFHE 192, 299, BStBl II 2000, 690, jeweils m. w. N.).

    Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (vgl. BFH-Urteile in BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687 und BFHE 192, 299; BStBl II 2000, 690).

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/04

    Bemessungsgrundlage für die 1 v.H.-Regelung umfasst auch den Aufpreis für ein

    Auszug aus FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07
    Das folgt aus der Regelung der Bemessungsgrundlage in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (BFH-Urteil vom 16.2.2005 VI R 37/04, BFHE 209, 221, BStBl II 2005, 563).
  • FG Bremen, 08.07.2003 - 1 K 116/03

    Private Fahrzeugnutzung; Gestellung von Winterreifen für die firmeneigenen

    Auszug aus FG Münster, 23.01.2009 - 10 K 1666/07
    Werden allerdings Gegenstände angeschafft, die bisher nicht vorhanden waren und zusätzlich in das Kfz integriert werden (wie z. B. Navigationsgeräte, zusätzliche Sicherungseinrichtungen, etc.), müssen diese Aufwendungen auch zusätzlich in der Bemessungsgrundlage der 1%-Regelung berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Finanzgerichts Bremen 1 K 116/03, juris).
  • BFH, 13.10.2010 - VI R 12/09

    Private Nutzung von betrieblichen Kraftfahrzeugen - Kein Einbezug von Kosten für

    Das FG wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 659 veröffentlichten Gründen ab.

    das Urteil des FG Münster vom 23. Januar 2009  10 K 1666/07 L und den Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kindergeld und Bergmanns-Prämien für den Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2005 vom 9. Juni 2006 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 21. März 2007 aufzuheben,.

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