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   FG Köln, 11.05.2017 - 10 K 1732/16   

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https://dejure.org/2017,60432
FG Köln, 11.05.2017 - 10 K 1732/16 (https://dejure.org/2017,60432)
FG Köln, Entscheidung vom 11.05.2017 - 10 K 1732/16 (https://dejure.org/2017,60432)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 10 K 1732/16 (https://dejure.org/2017,60432)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KStG § 8b Abs. 4 ; KStG § 8b Abs. 7
    Voraussetzungen für die Änderung eines bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheids; Beschränkung auf die Korrektur von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Abgabenordnung | Grobes Verschulden durch Nichtausfüllen von Fragen in elektronischen Erklärungsvordrucken

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtausfüllen ausdrücklich gestellter Fragen im elektronischen Erklärungsvordruck durch Steuerberater stellt grobes Verschulden i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Grobes Verschulden bei Nichtausfüllen

  • nwb-experten-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Änderung von Steuerbescheiden - Grobes Verschulden des Steuerberaters i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2018, 1366
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 18/14

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2017 - 10 K 1732/16
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Berater die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Urteil vom 10.2.2015 - IX R 18/14, BFH/NV 2015, 1120, Rz. 14).

    Dabei sind allerdings die Besonderheiten der elektronischen Steuererklärung hinsichtlich ihrer Übersichtlichkeit bei der Beurteilung des individuellen Verschuldens ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass am Computerbildschirm ein Überblick über die ausfüllbaren Felder der elektronischen Steuererklärung mitunter schwieriger zu erlangen ist, als in einer Steuererklärung in Papierform (BFH, Urteil vom 10.2.2015 - IX R 18/14, a.a.O.).

    cc) Grob fahrlässiges Handeln nimmt die Rechtsprechung insbesondere dann an, wenn eine im Steuererklärungsformular ausdrücklich gestellte, auf einen bestimmten Vorgang bezogene und verständliche Frage bewusst nicht beantwortet (BFH, Urteil vom 10.2.2015 - IX R 18/14, a.a.O, Rz. 15).

  • BFH, 09.05.2012 - I R 73/10

    Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2017 - 10 K 1732/16
    Sie muss sich jedoch ein Verschulden ihres Steuerberaters zurechnen lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vgl. nur Urteil vom 9.5.2012 - I R 73/10, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 566, 567, Rz. 14).
  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 50/14

    Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1

    Auszug aus FG Köln, 11.05.2017 - 10 K 1732/16
    Bedient sich der Steuerpflichtige zur Ausarbeitung der Steuererklärung eines steuerlichen Beraters, werden an einen solchen Berater erhöhte Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der von diesem zu erwartenden Kenntnis und sachgemäßen Anwendung der steuerlichen Vorschriften gestellt (BFH, Urteil vom 28.07.2015 - VIII R 50/14, BStBl II 2015, 894, Rz. 27).
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 9/18

    Anwendung des § 129 AO bei Abgabe elektronischer Steuererklärungen; offenbare

    Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11.05.2017 - 10 K 1732/16, die Einspruchsentscheidung vom 27.05.2016 und der Ablehnungsbescheid vom 16.02.2016 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Die Steuerberatung 2018, 373 abgedruckten Urteil vom 11. Mai 2017 - 10 K 1732/16 ab.

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