Rechtsprechung
   FG München, 31.03.2010 - 10 K 2102/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26116
FG München, 31.03.2010 - 10 K 2102/09 (https://dejure.org/2010,26116)
FG München, Entscheidung vom 31.03.2010 - 10 K 2102/09 (https://dejure.org/2010,26116)
FG München, Entscheidung vom 31. März 2010 - 10 K 2102/09 (https://dejure.org/2010,26116)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,26116) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Währungsumrechnung bei der Anrechnung von Familienleistungen aus EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Anspruches auf endgültige Festsetzung des Kindergeldes bei einer der Höhe nach anzurechnenden Leistung aus dem Ausland; Geltendmachung einer Feststellungsklage bzgl. der Unzulässigkeit einer nur vorübergehenden Festsetzung des Kindergeldes hinsichtlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Währungsumrechnung bei der Anrechnung von Familienleistungen aus EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Währungsumrechnung bei der Anrechnung von Familienleistungen aus EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Münster, 10.04.2000 - 4 K 5787/98

    Anrechnung ausländischer Familienleistungen auf das Kindergeld

    Auszug aus FG München, 31.03.2010 - 10 K 2102/09
    Soweit das FG Münster (Urteil vom 10.04.2000 4 K 5787/98 Kg, EFG 2000, 878) insoweit eine andere Auffassung vertritt, kann der erkennende Senat dem nicht folgen.

    Abweichend von der Auffassung des FG Münster (in EFG 2000, 878) sieht der erkennende Senat in dieser Bezugnahme auf Art. 107 Abs. 1 VO Nr. 574/72 auch keinen Verstoß gegen das geltende europäische Recht.

  • BFH, 16.08.1995 - VIII B 156/94

    Abfindung an typisch stillen Gesellschafter

    Auszug aus FG München, 31.03.2010 - 10 K 2102/09
    Denn die damit geltend gemachte Rechtswidrigkeit des Vorläufigkeitsvermerks hätte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH- (vgl. etwa Beschluss vom 16.08.1995 VIII B 156/94, BFH/NV 1996, 125 m.w.N.) durch Anfechtung des vorläufigen Bescheids geltend gemacht werden müssen.
  • BFH, 24.09.2007 - III S 14/07

    Anspruch auf Familienleistungen der Mutter in Deutschland, wenn der in einem

    Auszug aus FG München, 31.03.2010 - 10 K 2102/09
    Nach Art. 10 Abs. 1 Buchst. a VO Nr. 574/72 ruht der Anspruch auf Familienleistungen im Wohnland der Kinder bis zur Höhe der im Beschäftigungsland aufgrund innerstaatlicher Vorschriften oder nach Art. 73 VO Nr. 1408/71 geschuldeten Familienleistungen (s. hierzu auch BFH-Beschluss vom 24.09.2007 III S 14/07, BFH/NV 2008, 67).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 4100/12

    EuGH-Vorlage zur Währungsumrechnung bei Gewährung von Differenzkindergeld

    a) Während das FG Münster (Urteil vom 10. April 2000 4 K 5787/98 Kg, EFG 2000, 878) eine Umrechnung nach Art. 107 Abs. 6 der Verordnung 574/72/EWG (Umrechnung am Tag der Zahlung) für zutreffend erachtet hat, ist dem das FG München durch Urteil vom 31. März 2010 10 K 2102/09 (EFG 2010, 1328) explizit entgegen getreten und hat entschieden, es komme Art. 107 Abs. 1 der Verordnung 574/72/EWG zur Anwendung, obwohl weder Art. 76 der Verordnung 1408/71/EWG noch Art. 10 der Verordnung 574/72/EWG darin genannt sind.

    Zu einer höchstrichterlichen Klärung der streitigen Umrechnungsfrage ist es nicht gekommen, weil die Finanzverwaltung die zunächst eingelegte Revision (Aktenzeichen des BFH: VIII R 87/00) gegen das Urteil des FG Münster (in EFG 2000, 878) wieder zurückgenommen hat und die gegen das Urteil des FG München (in EFG 2010, 1328) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 981 als unzulässig verworfen worden ist.

    Angesichts des Urteils des FG München (in EFG 2010, 1328) bestehen auch insoweit unionsrechtliche Zweifel:.

    b) Das FG München (in EFG 2010, 1328) vertritt demgegenüber die Auffassung, mit der Formulierung könne genauso der Zeitpunkt der vorläufigen Auszahlung des inländischen Unterschiedsbetrags, der Zeitpunkt der endgültigen Auszahlung des inländischen Unterschiedsbetrags oder der Zeitpunkt der Erstattung des überzahlten inländischen Unterschiedsbetrags gemeint sein.

  • FG Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 14 K 1043/12

    Kindergeldrückforderung wegen Erwerbstätigkeit des Kindesvaters in der Schweiz

    Der Kindergeldanspruch der Klin beschränkt sich auf den danach verbleibenden Unterschiedsbetrag (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 31. März 2010 10 K 2102/09, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1328).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht