Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6451
VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06 (https://dejure.org/2006,6451)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31.07.2006 - 10 K 2124/06 (https://dejure.org/2006,6451)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 (https://dejure.org/2006,6451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einmaliger oder gelegentlicher Konsum; Aussagekraft des THC-COOH-Wertes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Rechtmäßigkeit einer Sofortvollzugsanordnung einer Fahrerlaubnisentziehung im Falle offener Erfolgsaussichten im anhängigen Hauptverfahren; Annahme von gelegentlichem oder regelmäßigem Cannabiskonsum in Abgrenzung zum einmaligen bzw. experimentellen Konsum ...

  • archive.org
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Brandenburg, 13.12.2004 - 4 B 206/04

    Recht der Fahrerlaubnis einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Daneben wird vertreten, dass auch bei einmaligem Konsum von Cannabis die THC-COOH-Konzentration auf bis zu 100 ng/ml ansteigen kann (vgl. hierzu Krause, a.a.O.; VGH München, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 -, zit. nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Brandenburg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 2006, S. 161 ff.).

    Diese Ansicht ist auf eine Studie von Huestis/Henningfield/Cone zurückzuführen, bei der der Konsum von 33, 8 mg THC in einem Fall zu einer THC-COOH-Konzentration von ca. 100 ng/ml führte (vgl. VGH München, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 -, a.a.O.; OVG Brandenburg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, a.a.O.).

    In Betracht käme hier die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV (vgl. OVG Brandenburg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Daneben wird vertreten, dass auch bei einmaligem Konsum von Cannabis die THC-COOH-Konzentration auf bis zu 100 ng/ml ansteigen kann (vgl. hierzu Krause, a.a.O.; VGH München, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 -, zit. nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Brandenburg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 2006, S. 161 ff.).

    Diese Ansicht ist auf eine Studie von Huestis/Henningfield/Cone zurückzuführen, bei der der Konsum von 33, 8 mg THC in einem Fall zu einer THC-COOH-Konzentration von ca. 100 ng/ml führte (vgl. VGH München, B.v. 27.3.2006 - 11 CS 05.1559 -, a.a.O.; OVG Brandenburg, B.v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s. a. VGH BW, B.v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390).
  • VG Aachen, 24.11.2004 - 3 L 978/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Allerdings ist bei Anwendung des Erlasses zu berücksichtigen, dass die dort genannten "Grenzwerte" zur Beurteilung der Cannabiskonsumgewohnheiten nur bei Blutuntersuchungen gelten, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurden, und nicht für Blutproben, die - wie hier - nach akutem Konsum abgenommen wurden (vgl. OVG Münster, B.v. 1.3.2004 - 19 B 148/04 - zit. nach juris; VG Aachen, B.v. 24.11.2004 - 3 L 978/04 - zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Sind nämlich für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch welche die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH BW, B.v. 5.8.1976 - X 1318/76 - , NJW 1977, 165, und B.v. 31.1.1984 - 5 S 3142/83 - , NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992, DÖV 1993, 432; s. a. VGH BW, B.v. 13.03.1997, VBlBW 1997, 390).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 19 B 148/04

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Cannabis

    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Allerdings ist bei Anwendung des Erlasses zu berücksichtigen, dass die dort genannten "Grenzwerte" zur Beurteilung der Cannabiskonsumgewohnheiten nur bei Blutuntersuchungen gelten, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet wurden, und nicht für Blutproben, die - wie hier - nach akutem Konsum abgenommen wurden (vgl. OVG Münster, B.v. 1.3.2004 - 19 B 148/04 - zit. nach juris; VG Aachen, B.v. 24.11.2004 - 3 L 978/04 - zit. nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Stuttgart, 31.07.2006 - 10 K 2124/06
    Sind nämlich für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch welche die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung rechtfertigen (vgl. VGH BW, B.v. 5.8.1976 - X 1318/76 - , NJW 1977, 165, und B.v. 31.1.1984 - 5 S 3142/83 - , NVwZ 1985, 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 17.11.2008 - 7 B 2875/08

    Zum Schluss vom THC-COOH-Wert auf gelegentlichen Cannabiskonsum; Cannabis;

    Die weit überwiegende Rechtsprechung geht in den letzten Jahren davon aus, dass bei einer THC-COOH-Konzentration von unter 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum nicht möglich ist, wenn die Blutentnahme anlassbezogenen war und circa 1/2 Stunde bis 2 Stunden nach der Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss erfolgte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 11 CS 08.1622 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 16. August 2006 - 11 CS 05.3394 -, juris Rn. 29 ff.; BayVGH - Beschluss vom 27. März 2006 - 11 CS 05.1559 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, juris Rn. 23 ff.; VG Saarland, Beschluss vom 13. September 2007 - 10 L 1006/07 - juris Rn. 13; VG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 - juris).

    Der vom Antragsgegner in Bezug genommene Grenzwert von 75 ng/ml THC-COOH gilt nicht bei Blutproben, die - wie hier - nach akutem Konsum abgenommenen wurden, sondern nur bei von der Fahrerlaubnisbehörde angeordneten Blutproben (VG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 - juris Rn. 11).

    Denn die Ermittlungen darüber, ob der Antragsteller tatsächlich lediglich einmal Cannabis konsumiert hat, können gegebenenfalls noch im Klageverfahren - etwa durch Einholung entsprechender Sachverständigengutachten - nachgeholt werden ( vgl. zu ähnlichen Fallkonstellationen BayVGH, Beschluss vom 16. August 2006 -11 CS 05.3394 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 CS 05.1559 -, juris).

    Dadurch, dass der Antragsgegner seine Sachverhaltsaufklärungspflicht verletzt und die Fahrerlaubnis sofort entzogen hat, darf der Antragsteller nicht schlechter gestellt werden, als er bei ordnungsgemäßem Vorgehen des Antragsgegners stünde (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 -, juris; ebenfalls zugunsten des Antragstellers in vergleichbaren Fallkonstellationen entscheidend BayVGH, Beschluss vom 16. August 2006 -11 CS 05.3394 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 27. März 2006 - 11 CS 05.1559 -, juris) .

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2009 - 12 ME 361/08

    Nachweis des gelegentlichen Konsums von Cannabis durch den bei einer

    Allerdings werden in dem Erlass, der im gerichtlichen Verfahren ohnehin keine Verbindlichkeit beanspruchen kann, zum Nachweis dieser Einschätzung lediglich zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart und des Verwaltungsgerichts München aus den Jahren 2003/2004 genannt, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 31. Juli 2006 (- 10 K 2124/06 -, juris) nunmehr zu einer abweichenden Beurteilung gelangt ist und die zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts München noch vor den genannten und zu einer anderen Bewertung gelangenden Entscheidungen des ihm übergeordneten Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ergangen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2007 - 16 B 908/07
    Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 -, Juris.
  • VG Oldenburg, 12.04.2018 - 7 B 1567/18

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Die weit überwiegende Rechtsprechung geht in den letzten Jahren davon aus, dass bei einer THC-COOH-Konzentration von unter 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum nicht möglich ist, wenn die Blutentnahme anlassbezogenen war und circa eine halbe Stunde bis zwei Stunden nach der Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss erfolgte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 11 CS 08.1622 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 16. August 2006 - 11 CS 05.3394 -, juris Rn. 29 ff.; BayVGH - Beschluss vom 27. März 2006 - 11 CS 05.1559 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, juris Rn. 23 ff.; VG Saarland, Beschluss vom 13. September 2007 - 10 L 1006/07 - juris Rn. 13; VG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 -, juris).
  • VG Freiburg, 20.09.2007 - 1 K 1764/07

    Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums; Anforderung an die substantiierte

    In Rechtsprechung und Literatur besteht nämlich gerade kein Konsens darüber, ob eine exakte Abgrenzung der Konsumformen bei Cannabis allein anhand der für THC und THC-COOH ermittelten Werte möglich ist (VG Freiburg, Beschl. v. 9.1.2006 - 1 K 1914/05 - VENSA m.z.N.; vgl. für ähnliche Werte wie hier auch VG Stuttgart, Beschl. v. 31.7.2006 - 10 K 2124/06 - VENSA, welches allerdings aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse den Gelegentlichkeitsnachweis beim Überschreiten einer "Grenze" von 100 ng/ml zulassen will).
  • VG Oldenburg, 11.01.2017 - 7 B 6810/16

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Die weit überwiegende Rechtsprechung geht in den letzten Jahren davon aus, dass bei einer THC-COOH-Konzentration von unter 100 ng/ml aus wissenschaftlicher Sicht eine Abgrenzung zwischen einmaligem und gelegentlichem Konsum nicht möglich ist, wenn die Blutentnahme anlassbezogenen war und circa eine halbe Stunde bis zwei Stunden nach der Verkehrsteilnahme unter Cannabiseinfluss erfolgte (vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. September 2008 - 11 CS 08.1622 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 16. August 2006 - 11 CS 05.3394 -, juris Rn. 29 ff.; BayVGH - Beschluss vom 27. März 2006 - 11 CS 05.1559 -, juris Rn. 19 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, juris Rn. 23 ff.; VG Saarland, Beschluss vom 13. September 2007 - 10 L 1006/07 - juris Rn. 13; VG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 -, juris).
  • VG Aachen, 28.05.2010 - 3 L 98/10

    Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr trotz einer

    vgl. Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 10 K 2124/06 -, juris, Rn. 11.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht