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   FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16 E   

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FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16 E (https://dejure.org/2020,2067)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.01.2020 - 10 K 2166/16 E (https://dejure.org/2020,2067)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 10 K 2166/16 E (https://dejure.org/2020,2067)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Behandlung des Forderungsausfalls aus einem Gesellschafterdarlehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Forderungsausfall aus Gesellschafterdarlehen und die Einkommenssteuer

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zur steuerlichen Behandlung eines Forderungsausfalls aus einem Gesellschafterdarlehen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Behandlung eines Forderungsausfalls aus einem Gesellschafterdarlehen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Behandlung eines Forderungsausfalls aus einem Gesellschafterdarlehen

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Berücksichtigung des Forderungsausfalls aus einem Gesellschafterdarlehen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ausfall eines nicht eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens - Verlustberücksichtigung bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 699
  • NZG 2020, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind allerdings weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. Juli 2017 IX R 36/15 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2019, 208 m. w. N. auch zur bisherigen Rechtsprechung) geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 20. Juli 2018 IX R 5/15, BStBl II 2019, 194, und vom 2. Juli 2019 IX R 13/18, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 265, 333).

    Zum anderen ist das BFH-Urteil vom 11. Juli 2017 IX R 36/15 (BStBl II 2019, 208), soweit danach die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen weiter anzuwenden sind, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Urteils geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist, als Vertrauensschutzregelung zugunsten der Steuerpflichtigen anzusehen (ebenso Jachmann-Michel, BB 2018, 2329, 2331).

  • FG Münster, 12.03.2018 - 2 K 3127/15

    Bestimmung der Höhe eines zu berücksichtigenden Verlustes aus dem Verzicht auf

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Der BFH hat bislang nicht entschieden, ob der Steuerpflichtige sich nur teilweise dafür entscheiden kann, die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen weiter anzuwenden, wenn die Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu einem für ihn steuerlich günstigeren Ergebnis führt (vgl. dazu auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 12. März 2018 2 K 3127/15 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 947; die dagegen eingelegte Revision ist beim BFH anhängig unter dem Az. IX R 9/18).
  • BFH, 14.01.2020 - IX R 9/18

    Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Der BFH hat bislang nicht entschieden, ob der Steuerpflichtige sich nur teilweise dafür entscheiden kann, die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen weiter anzuwenden, wenn die Anwendung von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG zu einem für ihn steuerlich günstigeren Ergebnis führt (vgl. dazu auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 12. März 2018 2 K 3127/15 E, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 947; die dagegen eingelegte Revision ist beim BFH anhängig unter dem Az. IX R 9/18).
  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 11/14

    Hinzurechnung abgeltend besteuerter negativer Einkünfte aus Kapitalvermögen im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Lediglich ein horizontaler Verlustausgleich innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen bleibt - weil von § 20 Abs. 6 Satz 2 EStG nicht ausgeschlossen - möglich und erlaubt eine Verrechnung mit regelbesteuerten Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. November 2016 VIII R 11/14, BStBl II 2017, 443 Rz. 43 ff.).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 36/00

    Entstehung des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlustes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war; denn dann kann die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter ausgeschlossen werden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 761, und vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731).
  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 38/15

    Verluste aus der Veräußerung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Die Einkünfteerzielungsabsicht ist daher für Kapitalanlagen ab dem Veranlagungszeitraum 2009 (widerleglich) zu vermuten (so BFH-Urteile vom 14. März 2017 VIII R 25/14, BStBl II 2017, 1038, und VIII R 38/15, BStBl II 2017, 1040).
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 5/15

    Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind allerdings weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. Juli 2017 IX R 36/15 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2019, 208 m. w. N. auch zur bisherigen Rechtsprechung) geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 20. Juli 2018 IX R 5/15, BStBl II 2019, 194, und vom 2. Juli 2019 IX R 13/18, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 265, 333).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder die Gesellschaft bereits im Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses vermögenslos war; denn dann kann die Möglichkeit einer Auskehrung von Restvermögen an die Gesellschafter ausgeschlossen werden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2001, 761, und vom 27. November 2001 VIII R 36/00, BStBl II 2002, 731).
  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 13/15

    Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Etwas anderes gilt, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder aus anderen Gründen feststeht, dass keine Rückzahlung mehr zu erwarten ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2017 VIII R 13/15, BFHE 259, 535).
  • BFH, 02.07.2019 - IX R 13/18

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - Eigenkapitalersetzendes

    Auszug aus FG Düsseldorf, 28.01.2020 - 10 K 2166/16
    Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind allerdings weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. Juli 2017 IX R 36/15 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2019, 208 m. w. N. auch zur bisherigen Rechtsprechung) geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist (vgl. auch BFH-Urteile vom 20. Juli 2018 IX R 5/15, BStBl II 2019, 194, und vom 2. Juli 2019 IX R 13/18, Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 265, 333).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

  • BFH, 14.03.2017 - VIII R 25/14

    Negative Einkünfte bei Rückkauf einer Sterbegeldversicherung

  • BFH, 27.10.2020 - IX R 5/20

    Ausfall einer privaten Darlehensforderung

    Die Revision des Beklagten wird --soweit das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 28.01.2020 - 10 K 2166/16 E die Klägerin betrifft-- als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 17.02.2022 - 11 K 2371/18

    Darlehensverzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Das FG Düsseldorf und das FG Berlin-Brandenburg haben bei der Prüfung des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2 EStG die Einkünfteerzielungsabsicht verneint, wenn ein Gesellschafterdarlehen nicht gewährt wurde, um Zinserträge zu erzielen, sondern um die Gesellschaft zu stärken (vgl. zu einem verzinslichen Gesellschafterdarlehen in der Krise FG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2020, 10 K 2166/16 E, EFG 2020, 444-448, unter I. 2. b) aa); zu einem zinsfreien Gesellschafterdarlehen FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.04.2018, 3 K 3138/15, EFG 2018, 1366-1370, unter V. 1.).

    Sie sollte aber nicht dazu führen, dass ein Steuerpflichtiger schlechter gestellt ist, als er bei Anwendung der geltenden Gesetze, nämlich des § 20 Abs. 2 und 4 EStG, stünde (vgl. Jachmann-Michel, BB 2018, 2329, 2331; Levedag, GmbHR 2021, 637, 644; FG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2020, 10 K 2166/16 E, EFG 2020, 444, unter I. 2. b. cc).

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