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   VG Hamburg, 22.08.2006 - 10 K 2384/06   

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https://dejure.org/2006,35008
VG Hamburg, 22.08.2006 - 10 K 2384/06 (https://dejure.org/2006,35008)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - 10 K 2384/06 (https://dejure.org/2006,35008)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - 10 K 2384/06 (https://dejure.org/2006,35008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 51 Abs. 6; VwVfG § 36 Abs. 2; AufenthG § 12 Abs. 2 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 2
    D (A), Konventionsflüchtlinge, Aufenthaltserlaubnis, Auflage, Wohnsitzauflage, Anfechtungsklage, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Umverteilung, Wohnsitzauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Hamburg, 17.08.2004 - 10 K 4361/03
    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 10 K 2384/06
    Die Klage, über die mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden wird (§ 101 Abs. 2 VwGO), ist als Anfechtungsklage statthaft, da die Beschränkung der Wohnsitznahme eine selbständig anfechtbare Auflage im Sinne von § 36 Abs. 2 HmbVwVfG, § 51 Abs. 6 AufenthG ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335/337f -, VG Hamburg, Urt. v. 17.8.2004 - 10 K 4361/03 [juris]).

    Diese Auffassung hat das Gericht bereits in einem Urteil vom 17..2004 - 10 K 4361/03 - (juris), damals noch unter Geltung des Ausländergesetzes, vertreten; hieran wird unter der Geltung des Aufenthaltsgesetzes festgehalten.

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus VG Hamburg, 22.08.2006 - 10 K 2384/06
    Die Klage, über die mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden wird (§ 101 Abs. 2 VwGO), ist als Anfechtungsklage statthaft, da die Beschränkung der Wohnsitznahme eine selbständig anfechtbare Auflage im Sinne von § 36 Abs. 2 HmbVwVfG, § 51 Abs. 6 AufenthG ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335/337f -, VG Hamburg, Urt. v. 17.8.2004 - 10 K 4361/03 [juris]).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 8 ME 5/10

    Anforderungen an die Ermessensausübung einer Ausländerbehörde bzgl. des

    Teilweise erhobene Bedenken, die Regelung in § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gestatte keine länderüberschreitende Wohnsitzauflage, weil sie diese nicht ausdrücklich zulasse (vgl. VG Hamburg, Urt. v. 22.8.2006 - 10 K 2384/06 -, juris Rn. 19 ff.; Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, AufenthG, § 12 Rn. 10), teilt der Senat nicht.
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