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   FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11   

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https://dejure.org/2012,12862
FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11 (https://dejure.org/2012,12862)
FG Köln, Entscheidung vom 26.04.2012 - 10 K 2440/11 (https://dejure.org/2012,12862)
FG Köln, Entscheidung vom 26. April 2012 - 10 K 2440/11 (https://dejure.org/2012,12862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf steuermindernde Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten und Steuerberatungskosten als Veräußerungskosten i.R.d. § 17 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17
    RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wesentliche Beteiligung: - RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten des Verständigungsverfahrens als Veräußerungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 13/90

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung

    Auszug aus FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11
    Danach gehören zu den Veräußerungskosten z.B. auch Anwalts- und Steuerberatungskosten (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.1992 VIII R 13/90, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 34).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang

    Auszug aus FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11
    Veräußerungskosten sind solche Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.02.1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520; Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 31. Aufl. 2012, § 17 Rz. 150).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Auszug aus FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Rechtsverfolgungskosten betreffend die Einkommensteuer insoweit als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar, als sie mit dem Einkünftebereich zusammenhängen (vgl. BFH, Urteil vom 13.04.2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038).
  • BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1550 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
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