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   FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10   

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FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10 (https://dejure.org/2011,4956)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.02.2011 - 10 K 258/10 (https://dejure.org/2011,4956)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 10 K 258/10 (https://dejure.org/2011,4956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit - Abgrenzung selbständige gewerbliche und nichtselbständige Tätigkeit - Nachträgliches Wahlrecht zwischen § 4 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 EStG auch bei Schätzung der Höhe des Gewinns - ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Erbringung von hauswirtschaftlichen und pflegerischen Leistungen bei einem Nachbarn; Negative Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Hauswirtschaftliche Leistungen als gewerbliche Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1; EStG § 4 Abs. 3; EStG § 15
    Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit; nachträglich Wahl der Gewinnermittlung; Gewerbebetrieb; Selbständigkeit; Gewinnermittlungswahlrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit; nachträglich Wahl der Gewinnermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Schätzungsfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hauswirtschaftliche und pflegerische Dienstleistungen als gewerbliche Tätigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarschaftliche Altenpflege als gewerbliche Tätigkeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2646
  • EFG 2011, 1605
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 01.03.1977 - VIII R 106/74

    Ausschüttung auf im Privatvermögen gehaltene Beteiligung als Einnahme aus

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Einnahmen fließen selbst dann zu, wenn noch nicht zweifelsfrei feststeht, ob sie beim Empfänger endgültig verbleiben; stellt sich später heraus, dass der Empfänger den ihm zunächst zugegangenen Wert nicht endgültig behalten darf, sondern in einem späteren VZ zurückgewähren muss, so ist dieser Rückgewährvorgang einkommensteuerrechtlich nach § 11 EStG erst in dem späteren VZ zu berücksichtigen (BFH-Urteile vom 01.03.1977, VIII R 106/74, BStBl II 1977, 545; vom 13.12.1963, VI 22/61 S, BStBl III 1964, 184).

    Denn Einnahmen liegen auch dann vor, wenn der Empfänger über einen Wert vorübergehend wirtschaftlich verfügen kann (BFH-Urteil vom 01.03.1977, VIII R 106/74, BStBl II 1977, 545).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 4/04

    Übergang auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Der BFH hat in seiner Rechtsprechung hervorgehoben, dass das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EStG nicht buchführungspflichtigen Steuerpflichtigen prinzipiell unbefristet zusteht (BFH-Urteil vom 19.10.2005, XI R 4/04, BStBl II 2006, 509).

    56 Der erkennende Senat tritt der im BFH-Urteil vom 19.10.2005, XI R 4/04, BStBl II 2006, 509 vom XI. Senat vertretenen Rechtsansicht bei (so auch: IV. Senat im BFH-Urteil vom 19.03.2009, IV R 57/07, BStBl II 2009, 659) und gesteht der Klägerin auch in vorliegendem Fall, in dem die Höhe des erzielten Gewinnes mangels entsprechenden Zahlenwerks zu schätzen ist, das Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart nachträglich zu.

  • FG Hamburg, 12.11.2004 - VI 230/02

    Abgrenzung selbstständiger Handelsvertreter von angestellten Reisenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Die Kriterien hierfür stimmen nicht mit den Tatbestandsmerkmalen überein, die für die Sozialversicherungspflicht gelten (so auch: FG Hamburg vom 12.11.2004, VI 230/02).
  • BFH, 09.09.1993 - IV R 30/92

    Gewerblicher Grundstückshandel: Begünstigter Veräußerungsgewinn?

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Steuerpflichtigen, den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder insgesamt in das Privatvermögen überführt bzw. anderen betriebsfremden Zwecken zugeführt oder insgesamt einzeln an verschiedene Erwerber veräußert werden und dadurch der Betrieb als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens zu bestehen aufhört (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 09.09.1993, IV R 30/92, BStBl II 1994, 105; vom 26.04.2001, IV R 14/00, BStBl II 2001, 798; Schmidt/Wacker, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 29. Aufl., § 16 Rn. 173, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71

    Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    58 Ein Zufluss liegt vor, wenn der Empfänger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die in Geld oder Geldeswert bestehenden Güter erlangt hat (BFH-Urteil vom 30.01.1975, IV R 190/71, BStBl II 1975, 776).
  • BFH, 23.11.1961 - IV 98/60 S

    Rechtsweg bei Änderungsantrag hinsichtlich eines Gewerbesteuermeßbescheides

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Insofern wird der Übergangsgewinn nicht anders behandelt als die Zurechnungen, die sich aus dem vor der Aufgabe oder der Veräußerung eines Betriebs mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gebotenen fiktiven Bestandsvergleich ergeben (BFH-Urteil vom 23.11.1961, IV 98/60 S, BStBl III 1962, 199).
  • BFH, 14.06.1985 - VI R 150/82

    Abgrenzung selbständige und nichtselbständige Tätigkeit; gelegentlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Hierzu hat der BFH zahlreiche Kriterien beispielhaft aufgeführt, die für die Abgrenzung bedeutsam sind (BFH-Urteil vom 14.06.1985, VI R 150-152/82, BStBl II 1985, 661), wobei die für und gegen die Unternehmereigenschaft sprechenden Merkmale, im Einzelfall jeweils einzeln zu gewichten und gegeneinander abzuwägen sind (BFH-Urteil vom 23.04.1997, VI R 12/96, BFH/NV 1997, 656).
  • BFH, 20.02.1979 - VIII R 52/77

    Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Verhältnisse (ständige Rechtsprechung BFH, z.B. Urteil vom 20.02.1979, VIII R 52/77, BStBl II 1979, 414 m.w.N.).
  • BFH, 24.01.1985 - IV R 155/83

    Zum Ansatz von Korrektivposten beim Übergang von der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Geht ein Steuerpflichtiger von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 über, so erfordert der Wechsel vom Zu- und Abflussprinzip zum Realisationsprinzip die Vornahme von Zu- und Abrechnungen, damit sich Geschäftsvorfälle nicht doppelt oder (andererseits) überhaupt nicht auswirken (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Reichsfinanzhofs -RFH- vom 07.12.1938, VI 774/37, RStBl 1939, 172; BFH-Urteile vom 28.05.1968, IV R 202/67, BStBl II 1968, 650, und vom 24.01.1985, IV R 155/83, BStBl II 1985, 255 sowie BFH-Beschluss vom 23.08.1995, IV B 78/94, BFH/NV 1996, 119).
  • BFH, 28.05.1968 - IV R 202/67

    Gewinnkorrekturen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.02.2011 - 10 K 258/10
    Geht ein Steuerpflichtiger von der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 über, so erfordert der Wechsel vom Zu- und Abflussprinzip zum Realisationsprinzip die Vornahme von Zu- und Abrechnungen, damit sich Geschäftsvorfälle nicht doppelt oder (andererseits) überhaupt nicht auswirken (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des Reichsfinanzhofs -RFH- vom 07.12.1938, VI 774/37, RStBl 1939, 172; BFH-Urteile vom 28.05.1968, IV R 202/67, BStBl II 1968, 650, und vom 24.01.1985, IV R 155/83, BStBl II 1985, 255 sowie BFH-Beschluss vom 23.08.1995, IV B 78/94, BFH/NV 1996, 119).
  • BFH, 13.12.1963 - VI 22/61 S

    Einoprdnung von zurückgezahlten Zinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 26.04.2001 - IV R 14/00

    GmbH-Beteiligung eines Mediziners

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BFH, 14.10.1976 - V R 137/73

    Keine Unternehmereigenschaft eines als freier Mitarbeiter verpflichteten

  • BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74

    Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft

  • BFH, 23.08.1995 - IV B 78/94

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage über die Art und Weise der Ausübung des

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

  • BFH, 23.04.1997 - VI R 12/96

    Nettolohnvereinbarung bei unterbliebenem Lohnsteuerabzug?

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