Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 10 K 259/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- IWW
- openjur.de
Freistellung von Einkünften aus der Veräußerung einer Wohnung in Spanien
- Finanzgericht Niedersachsen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Freistellung von Einkünften aus der Veräußerung einer Wohnung in Spanien
- doppelbesteuerung.eu
Einkünfte aus ausländischen Quellen, hier Einkünfte aus Wohnungsverkauf in Spanien, sind in D von der Besteuerung freizustellen. | DBA, Einkommen. Spanien, Wohnungsverkauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Freistellung der Einkünfte aus der Veräußerung einer Wohnung in Spanien von der Besteuerung; Annahme der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Falle der unentgeltlichen Überlassung der Wohnung an Dritte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freistellung von Einkünften aus der Veräußerung einer Wohnung in Spanien; Veräußerungsgewinn
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Freistellung von Einkünften aus der Veräußerung einer Wohnung in Spanien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 10 K 259/08
- BFH, 08.02.2011 - I R 27/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1133
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hessen, 30.09.2015 - 1 K 1654/14
§ 23 Abs.1 S.1 Nr.1 S.3 EStG
Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht für Kinder, für die kein Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht, entschieden (Niedersächsisches FG, Urteil vom 04.03.2010, 10 K 259/08, EFG 2010, 1133, rechtskräftig). - FG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - 8 K 2166/14
Privates Veräußerungsgeschäft eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekts: Das …
In Fällen, in denen der Eigentümer eine Wohnung nicht selbst bewohnt, kann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nur angenommen werden, wenn er die Wohnung einem Kind i.S. des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG überlässt (BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544 und X R 17/91, BFHE 173, 352, BStBl II 1994, 542; …und vom 18. Januar 2011 X R 13/10, BFH/NV 2011, 974;… BFH-Beschluss vom 29. September 1994 X B 214/94, BFH/NV 1995, 500; FG Münster, Urteil vom 29. Januar 1997 8 K 5863/94 E, EFG 1997, 798; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 4. März 2010 10 K 259/08, juris; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 30. September 2015 1 K 1654/14, juris).