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   FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2706/08   

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https://dejure.org/2010,21156
FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2706/08 (https://dejure.org/2010,21156)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.03.2010 - 10 K 2706/08 (https://dejure.org/2010,21156)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. März 2010 - 10 K 2706/08 (https://dejure.org/2010,21156)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Anwendungsvoraussetzungen der Steuerbegünstigungen § 10f Abs. 1 EStG und § 7i EStG - Entnahme eines zum Betriebsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücks

  • IWW
  • IWW

    EStG § 10f Abs. 1, EStG § 7i

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7i; EStG § 10f Abs. 1
    Voraussetzungen für die Anwendung des § 10f EStG beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Kommanditisten einer KG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Anwendung des § 10f EStG beim Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Kommanditisten einer KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1409
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.07.1998 - VIII R 23/95

    Steuerfreie Entnahme bei Personengesellschaften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2706/08
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28. Juli 1998 VIII R 23/95, BStBl. II 1999, 53 m.w.N.) kann ein Grundstück, das zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehört, dadurch entnommen werden, dass die Gesellschaft es dauerhaft unentgeltlich an einen oder mehrere ihrer Gesellschafter zur Nutzung überlässt (mit der Folge der Entnahme in das Privatvermögen der Gesellschaft), oder dass die Gesellschaft es auf einen oder auf mehrere ihrer Gesellschafter unentgeltlich überträgt.

    Das Veräußerungsgeschäft zwischen der KG und der Klägerin ist ohne Rücksicht auf die Beteiligung der erwerbenden Gesellschafterin am Gewinn der Gesellschaft der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. BFH- Urteil vom 28. Juli 1998 VIII R 23/95, BStBl. II 1999, 53 m.w.N.), da es unstreitig zu fremdüblichen Bedingungen geschlossen wurde.

  • BFH, 17.07.2001 - IX R 50/98

    Abschreibung für Sanierungsaufwand

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2706/08
    Führt eine Personengesellschaft die Baumaßnahmen durch, sei die Bautätigkeit den einzelnen Gesellschaftern anteilig zuzurechnen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 17. Juli 2001 IX R 50/98, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 760).

    Im BFH-Urteil vom 17. Juli 2001, a.a.O., veräußerte ein Gesellschafter seinen Anteil an einer Personengesellschaft.

  • BFH, 25.06.2002 - IX R 47/98

    Gesamtrechtsnachfolge bei liquidierter Personengesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.03.2010 - 10 K 2706/08
    Aus dem BFH-Urteil vom 25. Juni 2002 IX R 47/98, BStBl. II 2002, 756, lassen sich keine Gründe für eine abweichende Beurteilung ableiten.
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