Rechtsprechung
FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 2841/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Annahme eines gewerblichen Unternehmens; Beurteilung einer Tätigkeit in einem Call-Center als selbstständig oder unselbstständig; Weisungsgebundenheit hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Inhalt der Tätigkeit als Indiz für das Vorliegen einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2 § 19 Abs. 1
Gewerbliches Unternehmen - rechtsportal.de
EStG § 15 Abs. 2 § 19 Abs. 1
Gewerbliches Unternehmen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Gewerbliches Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonistin im Telefonsex-Call-Center bejaht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitnehmer-Telefon-Sex
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- EFG 2007, 1032
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- FG München, 25.11.2005 - 8 K 1197/03
Qualifikation der Tätigkeit von Fotomodellen bei Werbefilmen
Auszug aus FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 2841/05
Dies bedeutet, dass die für und gegen eine Selbständigkeit sprechenden Merkmale gegeneinander abgewogen werden müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, vgl. zusammenfassend Finanzgericht München, Urteil vom 25. November 2005 8 K 1197/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 409 mit Rechtsprechungsnachweisen).
- LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19
Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft …
Dieses Entgeltausfallrisiko erweist sich in der gebotenen Gesamtbetrachtung allerdings als zu vernachlässigender Faktor, weil beide Parteien bei Vertragsschluss und während der Vertragsdurchführung aufgrund des unstreitig konstant hohen Anrufaufkommens erkennbar nicht davon ausgegangen sind, dass sich dieses Risiko jemals ernsthaft realisiert (vgl. FG Köln, Urt. v. 19.01.2007 - 10 K 2841/05, DStRE 2007, 1232). - LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 217/19
Videoüberwacht in einem Sechs-Quadratmeter-Büro: Telefonsexdienstleisterinnen …
Für die rechtliche Einordnung als selbständige oder unselbständige Tätigkeit ist es daher zu vernachlässigen (FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2007- 10 K 2841/05 -, Rn. 26, juris). - LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 98/20
Rechtsweg - Arbeitnehmereigenschaft einer Telefonsexdienstleisterin - …
Für die rechtliche Einordnung als selbständige oder unselbständige Tätigkeit ist es daher zu vernachlässigen (FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2007- 10 K 2841/05 -, Rn. 26, juris).