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FG München, 13.08.2003 - 10 K 2876/03 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ruhegehalt eines ehemaligen Mitarbeiters bei einer europäischen Behörde als sonstige Bezüge; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Pensionszahlungen als Arbeitslohn gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus einem ehemaligen Dienstverhältnis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitslohn aus einem ehemaligen Dienstverhältnis - sonstige Bezüge, Leibrente - Beitragsleistungen des Bezugsberechtigten - Einkommensteuer 1996 (früher Aktenzeichen 10 K 2100/98)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U
Einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Formen der …
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- BFH, 22.11.2006 - X R 29/05
Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus …
Beruhen die Versorgungsbezüge nach dem Pensionssystem der NATO nicht auf eigenen Beitragsleistungen des bezugsberechtigten ehemaligen Bediensteten, so sind sie in vollem Umfang als Ruhegelder aus früheren Dienstleistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar und nicht steuerbefreit (gleicher Ansicht: BMF-Schreiben vom 3. August 1998 IV C 6 -S 1311- 97/98, BStBl I 1998, 1042, Tz. 5; anderer Auffassung neben der Vorinstanz auch FG München, Urteil vom 13. August 2003 10 K 2876/03, juris Nr: STRE200372094, für das Ruhegehalt der Europäischen Patentorganisation --EPO--, sowie Ullrich, IStR-Länderbericht 19/2006, 1, 2, und in ZBR 1995, 225, 226 --Fußnote 7--).