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   FG München, 13.08.2003 - 10 K 2876/03   

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https://dejure.org/2003,38013
FG München, 13.08.2003 - 10 K 2876/03 (https://dejure.org/2003,38013)
FG München, Entscheidung vom 13.08.2003 - 10 K 2876/03 (https://dejure.org/2003,38013)
FG München, Entscheidung vom 13. August 2003 - 10 K 2876/03 (https://dejure.org/2003,38013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhegehalt eines ehemaligen Mitarbeiters bei einer europäischen Behörde als sonstige Bezüge; Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Pensionszahlungen als Arbeitslohn gem. § 19 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus einem ehemaligen Dienstverhältnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitslohn aus einem ehemaligen Dienstverhältnis - sonstige Bezüge, Leibrente - Beitragsleistungen des Bezugsberechtigten - Einkommensteuer 1996 (früher Aktenzeichen 10 K 2100/98)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 29.01.1960 - VI 202/59 U

    Einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlung der verschiedenen Formen der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 22.11.2006 - X R 29/05

    Ruhegehaltszahlungen an ehemalige NATO-Bedienstete sind Einkünfte aus

    Beruhen die Versorgungsbezüge nach dem Pensionssystem der NATO nicht auf eigenen Beitragsleistungen des bezugsberechtigten ehemaligen Bediensteten, so sind sie in vollem Umfang als Ruhegelder aus früheren Dienstleistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerbar und nicht steuerbefreit (gleicher Ansicht: BMF-Schreiben vom 3. August 1998 IV C 6 -S 1311- 97/98, BStBl I 1998, 1042, Tz. 5; anderer Auffassung neben der Vorinstanz auch FG München, Urteil vom 13. August 2003 10 K 2876/03, juris Nr: STRE200372094, für das Ruhegehalt der Europäischen Patentorganisation --EPO--, sowie Ullrich, IStR-Länderbericht 19/2006, 1, 2, und in ZBR 1995, 225, 226 --Fußnote 7--).
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