Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,13331
VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04 (https://dejure.org/2004,13331)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.2004 - 10 K 3024/04 (https://dejure.org/2004,13331)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 2004 - 10 K 3024/04 (https://dejure.org/2004,13331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,13331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis bei nachgewiesenen Amphetaminen und Cannabinoiden

  • verkehrslexikon.de

    Zum Fahrerlaubnisentzug beim einmaligen Konsum harter Drogen

  • archive.org
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2002 - 10 S 835/02

    Fehlende Kraftfahreignung auch nach einmaligem Betäubungsmittelkonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04
    Es spricht mithin vieles dafür, dass beim Antragsteller ein Eignungsmangel im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Ziff. 9.1 der Anlage 4 zur FeV vorliegt, für den bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ausreicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.5.2002 - 10 S 835/02 -, NZV 2002, 475 = GewArch 2002, 334, und Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01 -, NZV 2002, 477 = GewArch 2002, 336).

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren obliegt es grundsätzlich dem Fahrerlaubnisinhaber, das Bestehen solcher atypischen Umstände in seiner Person substantiiert darzulegen (VGH Bad.-Württ. , Beschluss 24.5.2002 - 10 S 835/02 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 2213/01

    Fahreignungszweifel nach Kokainkonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04
    Es spricht mithin vieles dafür, dass beim Antragsteller ein Eignungsmangel im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Ziff. 9.1 der Anlage 4 zur FeV vorliegt, für den bereits der einmalige Konsum eines Betäubungsmittels im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ausreicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.5.2002 - 10 S 835/02 -, NZV 2002, 475 = GewArch 2002, 334, und Beschluss vom 28.5.2002 - 10 S 2213/01 -, NZV 2002, 477 = GewArch 2002, 336).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, S. 165; B.v. 31.1.1984 - 3142/83 -, NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Stuttgart, 20.08.2004 - 10 K 3024/04
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, S. 165; B.v. 31.1.1984 - 3142/83 -, NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. August 2004 - 10 K 3024/04 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht