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   VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01   

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https://dejure.org/2004,27044
VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01 (https://dejure.org/2004,27044)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.2004 - 10 K 3205/01 (https://dejure.org/2004,27044)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 10 K 3205/01 (https://dejure.org/2004,27044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage auf aufsichtbehördliches Einschreiten nach § 54 PBefG bei vorprozessualer Erledigung, wenn Bescheidung gem. § 10 PBefG möglich.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Stuttgart, 25.11.1988 - 10 K 2142/87
    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01
    A.-Festival" habe es sich um Linienverkehr gehandelt, nicht zutrifft, da es an dem zentralen Merkmal der Fahrgastfreiheit (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.1988, NZV 1989, 447; VG Hamburg, Urteil vom 09.02.1979, VRS 57, S. 233) gefehlt haben dürfte.

    Dies setzt voraus, dass die Verkehrsverbindung für eine gewisse Dauer eingerichtet ist und sich nicht auf einen einzelnen konkreten Anlass beschränkt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.1988, a.a.O.; s. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.04.1988, NZV 1988, 119, das im Übrigen entgegen der Auffassung der Klägerin bei der dortigen Fallgestaltung von einem Verkehr ähnlich dem Gelegenheitsverkehr ausgeht).

    Ob angesichts der - zeitlich - untergeordneten Bedeutung des Mietomnibusverkehrs und der daraus folgenden möglicherweise unwesentlichen Beeinträchtigung der Belange des vorhandenen Linienverkehrs dem Interesse an der Durchführung des Mietomnibusverkehrs möglicherweise der Vorrang eingeräumt werden konnte (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.1988, a.a.O.), enthob den Beklagten nicht entsprechender Ermessenserwägungen.

  • VG Braunschweig, 21.04.1988 - 1 VG A 145/87

    Genehmigung für die Durchführung von Mietomnibusverkehr ; Anforderungen an die

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01
    Ein solcher Verwaltungsakt kann von den in ihren rechtlich geschützten Interessen berührten Verkehrsunternehmen beantragt und erforderlichenfalls durch Verpflichtungsklage durchgesetzt werden; ein Ermessen ist der Behörde nicht eröffnet (vgl. Fielitz/Grätz, a.a.O; s. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.04.1988, NZV 1988, 119).

    Dies setzt voraus, dass die Verkehrsverbindung für eine gewisse Dauer eingerichtet ist und sich nicht auf einen einzelnen konkreten Anlass beschränkt (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 25.11.1988, a.a.O.; s. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.04.1988, NZV 1988, 119, das im Übrigen entgegen der Auffassung der Klägerin bei der dortigen Fallgestaltung von einem Verkehr ähnlich dem Gelegenheitsverkehr ausgeht).

    Wenn eine erforderliche Genehmigung nach § 2 Abs. 6 PBefG nach Ermessen zu erteilen war, hatte der Beklagte im Rahmen seiner Ermessensentscheidung auch die schutzwürdigen Belange der Klägerin als Linienverkehrsunternehmerin zu berücksichtigen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 21.04.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01
    Deshalb wird neuerdings bezweifelt, ob eine solche Klage als Fortsetzungsfeststellungsklage angesehen werden kann oder ob es sich nicht um eine allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO handelt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.07.1999, BVerwGE 109, 203, 206, 208 f.) Diese Frage kann aber hier offen bleiben.

    Vielmehr sind die Voraussetzungen einer solchen "speziellen Feststellungsklage", bei der es um die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts geht, der sich vor Eintritt der Bestandskraft vorprozessual erledigt hat, letztlich dem § 43 VwGO zu entnehmen (so BVerwG, Urteil vom 14.07.1999, a.a.O., 209; vgl. auch z.B. Kuntze: Bader u.a., Hg., VwGO, Kommentar, 2. Aufl., § 113 Rdnr. 64 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01
    In diesem Falle greift der "Fortsetzungsbonus", dass "eine Partei nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden darf" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.1989, BVerwGE 81, 226, 228 und ständige Rechtsprechung), nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1988 - 13 A 1079/87
    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2004 - 10 K 3205/01
    Die vom Beklagten hierzu angeführte Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 05.02.1988, NZV 1989, 44, 45), der Mieter könne mit dem Verkehrsunternehmer Verträge zugunsten Dritter - der Fahrgäste - abschließen, dürfte dem nicht entgegenstehen.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2017 - 6 W 93/17

    Unterlassungsvollstreckung: Beseitigung eines Störungszustands durch Einwirken

    § 49 I PBefG setzt voraus, dass der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und dass die Teilnehmer ein zusammengehöriger Personenkreis sein müssen, die sich über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sind (VG Stuttgart Urt. v. 29.1.2004 - 10 K 3205/01, BeckRS 2004, 20990).
  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des

    Wohl wäre eine Klagebefugnis zugunsten der Klägerin zu unterstellen, wenn diese im Besitz einer relevanten Linienverkehrsgenehmigung wäre (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Juli 1959 - 2 A 1/59.OVG = DÖV 1959, 911 ff. und VG Stuttgart, Urteil vom 29. Januar 2004 - 10 K 3205/01).
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