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   VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05   

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https://dejure.org/2005,7740
VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05 (https://dejure.org/2005,7740)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23.12.2005 - 10 K 3224/05 (https://dejure.org/2005,7740)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 10 K 3224/05 (https://dejure.org/2005,7740)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs; Mischkonsum von Cannabis und Alkohol.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Canabis und Alkohol

  • archive.org
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beifahrer ist bei Drogenkonsum Führerschein los!

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Auch ein Beifahrer verliert den Führerschein, wenn ihm Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nachgewiesen werden kann.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auch ein Beifahrer unter Drogeneinfluss kann den Führerschein verlieren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Diese Vorschriften dürften auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Cannabiskonsum und Fahreignung (B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96-, NJW 2002, 2378) anzuwenden sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1976 - X 1318/76
    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, S. 165; B.v. 31.1.1984 - 3142/83 -, NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 08.03.2000 - 1 B 61/00

    Medizinisch-psychologisches Gutachten wegen Cannabis-Konsums eines Kraftfahrers

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV dürfte gemäß § 46 Abs. 3 FeV im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren entsprechend anwendbar sein (vgl. Geiger, VBlBW 2004, 1/5 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung; offen gelassen von OVG Bremen, B.v. 8.3.2000, NJW 2000, 2438/2439) und dahin auszulegen sein, dass eine medizinisch-psychologische Begutachtung dann angeordnet werden muss, wenn in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine frühere Abhängigkeit des Betreffenden bekannt geworden ist oder feststeht, dass dieser, ohne abhängig zu sein, Drogen in einer Weise und Intensität konsumiert hat, die nach Maßgabe der Anlage 4 zur FeV zur Nichteignung führen (vgl. Geiger, VBlBW 2004, a.a.O. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2003 - 10 S 1294/03

    Fahrerlaubnisentziehung - Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Zwar kann anhand der beim Antragsteller durch die Blutuntersuchung festgestellten Werte für THC und seine Abbauprodukte THC-OH und THC-COOH auf die Intensität und die Häufigkeit der Einnahme von Cannabis geschlossen werden (so VGH BW, B.v. 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, NZV 2004, 215).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92

    Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Zum Teil wird bei der Feststellung von 150 ng/ml THC-COOH anlässlich einer Blutuntersuchung auf regelmäßigen Cannabiskonsum geschlossen (vgl. hierzu OVG Lüneburg, B.v. 11.7.2003 - 12 ME 287/03 -, NVwZ-RR 2003, 899 m.w.N., insbesondere auf Dalrup/Käferstein/Köhler/Maier/Musshof, Blutalkohol 2000, 39 ff.; Gehrmann, NZV 2002, 202/206).
  • OVG Saarland, 30.09.2002 - 9 W 25/02

    Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Demgegenüber wird für den Rückschluss auf eine regelmäßige Einnahme von Cannabis als ausreichend angesehen, wenn aufgrund einer Blutanalyse ein Wert von mindestens 75 ng/ml THC-COOH festgestellt wurde (vgl. hierzu OVG Münster, B.v. 7.1.2003 - 19 B 1249/02 -, ZfSch 2003, 427; OVG Saarlouis, B.v. 30.9.2002 - 9 W 25/02 -, ZfSch 2003, 44 m.w.N., insbesondere auf Himmelreich, DAR 2002, 26 ff; Geiger, a.a.O., S. 4/5 mit Hinweis auf die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Sind für den Erlass des Verwaltungsakts und für die Anordnung der sofortigen Vollziehung im Wesentlichen die gleichen Gründe maßgebend, wie das bei der Entziehung der Fahrerlaubnis, durch die die von einem ungeeigneten Kraftfahrzeugführer ausgehenden Gefahren abgewendet werden sollen, der Fall ist, genügt es, wenn aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Gefahren auch das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung begründen (vgl. VGH BW, B.v. 25.8.1976 - X 1318/76 -, NJW 1977, S. 165; B.v. 31.1.1984 - 3142/83 -, NVwZ 1985, S. 58; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 757 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VG Stuttgart, 23.12.2005 - 10 K 3224/05
    Danach dürfte die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits ohne Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zulässig gewesen sein (vgl. VGH BW, B.v. 7.3.2003 - 10 S 323/03 -, VBlBW 2003, 358).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

  • VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

    Ist hiernach von einem durch eine Wirkungskumulation gekennzeichneten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis auszugehen, genügt dies zur Verwirklichung des entsprechenden Zusatzelements nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV, ohne dass es, wie beim isolierten gelegentlichen Konsum von Cannabis, einen Bezug zum Straßenverkehr gegeben haben musste bzw. es auf das Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum ankommt, sodass nach § 11 Abs. 7 FeV der Verlust der Fahreignung feststeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 -, BVerwGE 148, 230; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2006 - 10 S 133/06 -, VBlBW 2006, 353; VG München, Urt. v. 20.01.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris; VG Osnabrück, Beschl. v. 15.02.2011 - 6 B 95/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2006 - 10 S 133/06

    Fahrerlaubnis; Eignung; Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. Dezember 2005 - 10 K 3224/05 - wird zurückgewiesen.
  • VG München, 20.01.2009 - M 6a K 08.417

    Entzug der Fahrerlaubnis; Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

    Wegen dieses besonderen Gefährdungspotentials des Zusammenwirkens von Cannabis mit anderen psychoaktiven Stoffen ist nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu FeV die Fahreignung als nicht mehr gegeben anzusehen (siehe hierzu und insbes. zum Gefährdungspotential bei sog. Mischkonsum OVG Rheinland-Pfalz vom 3.6.2008, Az.: 10 B 10356/08; VG Stuttgart vom 23.12.2005, Az.: 10 K 3224/05).
  • VG München, 10.03.2021 - M 6 S 20.3576

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Drogenkonsums

    An dem von der Antragsgegnerin angeführten Satz, dass bereits ein Konsum von Cannabis mit zusätzlichem Alkoholkonsum (Mischkonsum) die Fahreignung entfallen lässt, ohne dass es hierbei auf das weitere selbständige Merkmal des fehlenden Trennungsvermögens ankäme (vgl. VGH Mannheim, B. v. 10.2.2006 - 10 S 133/06 -, juris; VG München, U. v. 20.1.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, B. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris), hat sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 - 3 C 13/17, wonach erstmals im Straßenverkehr in Erscheinung getretenen gelegentlichen Konsumenten von (nur) Cannabis in der Regel nicht unmittelbar ohne weitere Aufklärung die Fahrerlaubnis entzogen werden darf, nichts geändert.
  • VG Saarlouis, 21.10.2009 - 10 L 888/09

    Sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Fahren unter Alkoholeinfluss von mehr

    dazu etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2005, 10 K 3224/05, und VG Ansbach, Beschluss vom 20.04.2009, AN 10 S 09.00461 - jeweils zitiert nach juris.
  • VG Osnabrück, 15.02.2011 - 6 B 95/10

    Sofortige Entziehung einer Fahrerlaubnis bei verkehrsunabhängigem Mischkonsum von

    Bereits ein Konsum von Cannabis mit zusätzlichem Alkoholkonsum (Mischkonsum) lässt danach die Fahreignung entfallen, ohne dass es hierbei auf das selbständige Merkmal des fehlenden Trennungsvermögens ankäme (vgl. VGH Mannheim, B. v. 10.2.2006 - 10 S 133/06 -, juris; VG München, U. v. 20.1.2009 - M 6a K 08.417 -, juris; VG Stuttgart, B. v. 23.12.2005 - 10 K 3224/05 -, juris).
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