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   FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16 F, U   

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https://dejure.org/2018,41035
FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16 F, U (https://dejure.org/2018,41035)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2018 - 10 K 3355/16 F, U (https://dejure.org/2018,41035)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 10 K 3355/16 F, U (https://dejure.org/2018,41035)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für Herrenabende sind gemischt veranlasst

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Herrenabende einer Rechtsanwaltskanzlei als Betriebsausgabe

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug | Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Veranstaltung von sog. Herrenabenden

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebsausgabenabzug | Aufwendungen für den "Herrenabend" einer Anwaltskanzlei

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufwendungen für "Herrenabende"

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Herrenabende

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Herrenabende sind gemischt veranlasst

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Bewirtung und Unterhaltung von Mandanten und Geschäftsfreunden teilweise abziehbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Update: Aufwendungen für Bewirtung und Unterhaltung von Mandanten und Geschäftsfreunden teilweise abziehbar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bewirtungsaufwendungen
    Bewirtungsaufwendungen in der Umsatzsteuer
    Vorsteuerabzug
    Sonderregelungen zum Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1a UStG
    Gästehäuser sowie Aufwendungen für Jagd, Fischerei usw.
    Aufwendungen für Jagd, Fischerei usw.
    Ähnliche Zwecke i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG
    Aufwendungen für Herrenabende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 51/10

    Keine Abziehbarkeit von Aufwendungen für Reisen an ausländische Ferienorte zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Eine solche Veranlassung ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind, d. h. wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten des EStG stehen (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juni 1990 GrS 2 - 3/88, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1990, 817; BFH-Urteil vom 7. Mai 2013 VIII R 51/10, BStBl II 2013, 808).

    Beruhen die Aufwendungen hingegen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf beruflichen/ unterneh-merischen Umständen, so sind sie nicht abziehbar (BFH-Urteil vom 7. Mai 2013, a. a. O.).

    Umgekehrt eröffnet eine nur unbedeutende berufliche oder betriebliche Mitveranlassung von Aufwendungen für die Lebensführung keinen Betriebsausgabenabzug (BFH-Urteil vom 7. Mai 2013, a.a.O.).

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 26/14

    Anwendung des Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG bei sog.

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Die Kosten des Verfahrens einschließlich des Revisionsverfahrens VIII R 26/14 tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.

    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13. Juli 2016 (VIII R 26/14, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2017, 161) das Urteil vom 19. November 2013 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen.

  • BFH, 08.07.2015 - VI R 46/14

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstages und der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Die auf den einzelnen Gast entfallenden Kosten sind mangels eines objektiven Aufteilungsmaßstabs entweder zur Gänze der beruflichen oder aber der privaten Sphäre zuzurechnen (so auch BFH-Urteil vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BStBl II 2015, 1013, m.w.N.).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Es verstößt nicht gegen die allgemeinen Berufspflichten nach ..., auch Personen, zu denen kein [berufliches] Verhältnis besteht, zu Informationsveranstaltungen einzuladen, bei der ein kostenloser Imbiss gereicht wird (so Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - 1. März 2001 I ZR 300/98, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - 147, 71, unter teilweiser Aufgabe des BGH-Urteils vom 4. Juli 1991 I ZR 2/90, BGHZ 115, 105).
  • BGH, 04.07.1991 - I ZR 2/90

    Anwaltswerbung - Berufswidrige Werbung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Es verstößt nicht gegen die allgemeinen Berufspflichten nach ..., auch Personen, zu denen kein [berufliches] Verhältnis besteht, zu Informationsveranstaltungen einzuladen, bei der ein kostenloser Imbiss gereicht wird (so Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - 1. März 2001 I ZR 300/98, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen - BGHZ - 147, 71, unter teilweiser Aufgabe des BGH-Urteils vom 4. Juli 1991 I ZR 2/90, BGHZ 115, 105).
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 131/79

    Handel mit Jagdwaffen - Erprobung der Waffen - Jagdpacht - Betriebsausgaben -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    § 12 Nr. 1 EStG findet insoweit auch Anwendung, als eine Personengesellschaft wie eine Partnerschaft (siehe hierzu Schmidt, EStG, 37. Aufl., § 15 Rz. 334) derartige Kosten zu Gunsten ihrer einkommensteuerpflichtigen Gesellschafter übernimmt (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1983 IV R 131/79, BStBl II 1983, 668).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Greifen die - für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden - beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge (z. B. bei einer beruflich/privaten Doppelmotivation) so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, so kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (vgl. zum Ganzen Großer Senat des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).
  • FG Düsseldorf, 19.11.2013 - 10 K 2346/11

    Kosten für Kulturveranstaltungen für Mandanten nicht abzugsfähig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.07.2018 - 10 K 3355/16
    Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 19. November 2013 (10 K 2346/11 F, juris) die Klage gegen die Feststellungsbescheide abgewiesen.
  • BFH, 21.03.2019 - VIII B 129/18

    Schätzung der sicher beruflich veranlassten Aufwendungen auf einer Firmenfeier

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2018 10 K 3355/16 F, U wird als unbegründet zurückgewiesen; insoweit hat der Beklagte die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

    Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. Juli 2018 10 K 3355/16 F, U wird als unbegründet zurückgewiesen; insoweit hat die Klägerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

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