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   VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07   

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https://dejure.org/2008,25026
VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07 (https://dejure.org/2008,25026)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2008 - 10 K 3432/07 (https://dejure.org/2008,25026)
VG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2008 - 10 K 3432/07 (https://dejure.org/2008,25026)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Anforderungen an den Verkehrsteilnehmer an die Wahrnehmung mehrerer Beschilderungen in einer Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung von Gebühren für das Abschleppen und Sicherstellen eines PKW; Verstoß gegen den Grundsatz ausreichender Bestimmbarkeit und hinreichender Erkennbarkeit durch Aufstellen eines Verbotszeichen mit unterschiedlichen Zeitabschnittsregelungen in einem gewissen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 11.12.1996, 11 C 15.95, NJW 1997, 1021) entfalten Verkehrsschilder ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer ungeachtet der tatsächlichen Wahrnehmung, sofern sie hinreichend deutlich erkennbar sind.
  • VG Berlin, 04.05.2000 - 27 A 157.99

    Unwirksamkeit unklarer Verkehrsbeschilderung

    Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07
    Im Interesse der Klägerin und anderer Verkehrsteilnehmer wäre es durchaus wünschenswert gewesen, wenn die unterschiedlichen Zeiträume an jedem Haltverbotsschild angegeben worden wären bzw. wenn zumindest auf dem Haltverbotsschild für den 16.06.2007, welches sich zwischen den beiden Verbotsschildern für den 14.06.2007 befunden hat, auch der 14.06.2007, 11 bis 15 Uhr - evtl. auf einem weiteren Zusatzschild - als Verbotszeitraum genannt worden wäre (vgl. VG Berlin, Urteil v. 04.05.2000, 27 A 157.99, NZV 2000, 392, das eine solche Kennzeichnung als Voraussetzung für die Wirksamkeit angesehen hat; Huppertz , Halten-Parken-Abschleppen, 3. Aufl. 2004, Rn. 3815; Janker , in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 39 StVO Rn. 17 b).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.1997 - 5 A 4278/95

    Wirksamkeit ; Parkverbotschilder; Halteverbotsschilder

    Auszug aus VG Hamburg, 07.08.2008 - 10 K 3432/07
    Er ist grundsätzlich verpflichtet, sich über den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich einer eingerichteten Haltverbotszone zu informieren (vgl. OVG Münster, Beschluss v. 11.06.1997, 5 A 4278/95, NJW 1998, 331, m.w.N.).
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