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   FG München, 28.09.2005 - 10 K 3486/05   

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https://dejure.org/2005,23535
FG München, 28.09.2005 - 10 K 3486/05 (https://dejure.org/2005,23535)
FG München, Entscheidung vom 28.09.2005 - 10 K 3486/05 (https://dejure.org/2005,23535)
FG München, Entscheidung vom 28. September 2005 - 10 K 3486/05 (https://dejure.org/2005,23535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für dir Erstattungsfähigkeit notwendiger Kosten; Begriff der "Notwendigkeit" zu erstattender Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 77
    Kostenerstattung im Einspruchsverfahren; Selbstvertretung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung im Einspruchsverfahren - Selbstvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 3486/05
    Der erkennende Senat kann ebenso wie der Bundesfinanzhof -BFH- im Urteil vom 23. Juli 2002 (VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25 ) offen lassen, ob § 77 Abs. 2 EStG auch den Fall der Selbstvertretung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Vorverfahren erfasst (für Anwendbarkeit etwa Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 77 Anm. C 6; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 09. November 1999 2 98 266 K 2; gegen Anwendbarkeit etwa Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 77 EStG Rz. 6 unter Verweis auf § 139 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung - FGO -, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Februar 1972 V B 33/71, BFHE 104, 306 , BStBl II 1972, 355 ).

    Für die Frage der Notwendigkeit ist nach den Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 25 darauf abzustellen, ob ein verständiger Bürger vom Wissens- und Erkenntnisstand des Kl einen Bevollmächtigten hinzugezogen hätte (ebenso etwa Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 77 Anm. C 2, C 6, der auf einen vernünftigen Bürger mit dem Bildungs- und Erfahrungsstand des jeweiligen Einspruchsführers abstellt).

  • BFH, 10.02.1972 - V B 33/71

    Wirtschaftsprüfer - Steuerberater - Einspruchsverfahren - Kostenerstattung

    Auszug aus FG München, 28.09.2005 - 10 K 3486/05
    Der erkennende Senat kann ebenso wie der Bundesfinanzhof -BFH- im Urteil vom 23. Juli 2002 (VIII R 73/00, BFH/NV 2003, 25 ) offen lassen, ob § 77 Abs. 2 EStG auch den Fall der Selbstvertretung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters im Vorverfahren erfasst (für Anwendbarkeit etwa Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG , § 77 Anm. C 6; Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 09. November 1999 2 98 266 K 2; gegen Anwendbarkeit etwa Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 77 EStG Rz. 6 unter Verweis auf § 139 Abs. 3 S. 3 Finanzgerichtsordnung - FGO -, vgl. dazu BFH-Beschluss vom 10. Februar 1972 V B 33/71, BFHE 104, 306 , BStBl II 1972, 355 ).
  • FG Baden-Württemberg, 15.02.2010 - 3 K 4247/09

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Kostenerstattung nach § 77 EStG; keine

    Die Notwendigkeit einer Hinzuziehung ist zu verneinen, wenn alle erforderlichen Hinweise von der FK in allgemein verständlicher Form gegeben worden sind und wenn danach die kindergeldberechtigte Person die interessierenden bzw. abgefragten Daten und Unterlagen zumutbar selbst (oder mit Hilfe des erwachsenen Kindes) hätte einreichen können (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 20. April 2004 III 465/03, EFG 2004, 1621; des FG München vom 28. September 2005 10 K 3486/05, juris; des Sächsischen FG vom 15. Juli 2009 5 K 569/08 (Kg), juris).
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